Mit Strafverfügung des Magistrates Salzburg vom 29. Februar 1996 wurde dem Beschwerdeführer als Vorstandsmitglied und somit als einem gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenen Organ der H. AG mit Sitz in Salzburg zur Last gelegt, am 23. Jänner 1996 in einer weiteren Betriebsstätte bestimmte in der Strafverfügung näher bezeichnete Produkte zur Abgabe vorrätig gehalten und somit in Verkehr gebracht zu haben, obwohl es sich dabei um gefährliche Stoffe gehandelt habe; es hätten -... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;VStG §49 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/19/0322 3 Stammrechtssatz Ist eine Strafverfügung infolge Versäumung der Einspruchsfrist in Rechtskraft erwachsen, so steht der Durchführung eines Ermittlungsverfahrens in derselben Verwaltungsstraf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 und § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von sechs Monaten ab 9. August 1996 (dem Tag der Zustellung des die Entziehung der Lenkerberechtigung im vorliegenden Entziehungsverfahren erstmals verfügenden Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land) vorübergehend entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti idF 1995/162;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162;StVO 1960 §99 Abs2 litc impl;VStG §47;VStG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 96/11/0111 1 Stammrechtssatz Auch beim Vorliegen einer rechtskräftigen Strafverfügung handelt es sich um ein "in erster Instanz durch Strafbesch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 i.V.m. § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen (ab Zustellung des erstinstanzlichen Mandatsbescheides vom 17. Mai 1996) entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti idF 1995/162;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162;StVO 1960 §99 Abs1 litc impl;VStG §47;VStG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 96/11/0111 1 Stammrechtssatz Auch beim Vorliegen einer rechtskräftigen Strafverfügung handelt es sich um ein "in erster Instanz durch Strafbesch... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen (ab Zustellung des Mandatsbescheides der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 13. Dezember 1995) entzogen wurde. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschlu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti idF 1995/162;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162;StVO 1960 §99 Abs2 litc impl;VStG §47;VStG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 96/11/0111 1 Stammrechtssatz Auch beim Vorliegen einer rechtskräftigen Strafverfügung handelt es sich um ein "in erster Instanz durch Strafbesch... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. März 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Lenker eines Kraftfahrzeuges im Ortsgebiet die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 42 km/h überschritten zu haben, wobei dies mit einem technischen Hilfsmittel (Radargerät) festgestellt wurde. Diese Strafverfügung wurde rechtskräftig. Mit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti idF 1995/162;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162;VStG §47;VStG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 96/11/0111 1
(Es spielt keine Rolle, warum der Beschuldigte die Bestrafung
in Rechtskraft erwachsen ließ). Stammrechtssatz Auch beim Vorliegen einer rechtskräftigen Strafverfügung handelt es sich um ei... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 und § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E und F vorübergehend auf die Dauer von zwei Wochen, gerechnet von der Zustellung des Erstbescheides der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 24. Jänner 1996 an, entzogen wurde. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti idF 1995/162;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162;StVO 1960 §99 Abs2 litc;VStG §47;VStG §49 Abs3;
Rechtssatz: Auch beim Vorliegen einer rechtskräftigen Strafverfügung handelt es sich um ein "in erster Instanz durch Strafbescheid" abgeschlossenes Verwaltungsstrafverfahren. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des Arbeitszeitgesetzes bestraft. Über die dagegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof nach Vorlage der Akten des Verwaltungsstrafverfahrens und Erstattung einer Gegenschrift durch die belangte Behörde erwogen: Aus den Akten des Verwaltungsstrafverfahrens ergibt sich, daß dem mit dem angefochtenen Bescheid mit Modifizierungen bestätigten erstinstanzlichen Strafer... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;VStG §49 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Ist eine Strafverfügung infolge Versäumung der Einspruchsfrist in Rechtskraft erwachsen, so steht der Durchführung eines Ermittlungsverfahrens in derselben Verwaltungsstrafsache und der Erlassung eines Straferkenntnisses in dieser als Folge... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 4. Dezember 1990 wurde der Beschwerdeführer einer zu einem näher genannten Zeitpunkt an einem näher genannten Ort begangenen Übertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 für schuldig erkannt. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) verhängt. In einer am 8. Tag nach Zustellung dieser Strafverfügung zur Post gegebenen Sendung übermittelte der Beschwerdeführer der Erstbehörde die ihm zugestellte Ausfertigung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs2;VStG §49 Abs3;
Rechtssatz: Der handschriftliche Zusatz auf der vom Besch der Erstbeh übermittelten Ausfertigung der Strafverfügung lautend: "Da mir das Strafausmaß zu hoch erscheint, ferner ich keinen Strafzettel gefunden habe, erlaube ich mir gegen dieses Verfahren Einspruch zu erheben.", ist als Einspruch iSd § 49 Abs 3 VStG zu qualifizieren. ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Erstbehörde vom 29. Mai 1990 wurde über den Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 42 Abs. 1 erster Halbsatz StVO eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 48 Stunden) verhängt, weil er am 12. Mai 1990 um 20.00 Uhr an einem bestimmten Ort als Lenker eines Lastkraftwagens mit Anhänger das Fahrverbot am Samstag (15.00 Uhr bis 24.00 Uhr) nicht eingehalten habe. Am 19. Juni 1990 nahm die Erstbehörde mit dem Beschwerdeführer eine Nieders... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;VStG §49 Abs2;VStG §49 Abs3;
Rechtssatz: Lautet die abschließende Antragsformulierung des Einspruches auf Herabsetzung der Strafe, geht jedoch aus der
Begründung: (hier in einem Nachsatz) eindeutig hervor, daß der Besch auch die Vorwerfbarkeit des ihm angelasteten Verhaltens bestreitet, wird keinesfalls nur das Strafausmaß, sondern der Ausspruch über die Schuld b... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Dezember 1988 um ca. 3.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher bezeichneten Ort in Brandhof gelenkt und sei dort infolge Glatteis links von der Fahrbahn abgekommen; 1. dabei sei durch seinen Pkw ein Leitungsmast der OKA abgerissen und ein Leitpflock und eine Schneestange zertrümmert worden; 2. er habe es in weiterer Folge unterlassen, an der Fest... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;VStG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/02/0197 2 Stammrechtssatz Es ist nicht rechtswidrig, daß im ordentlichen Strafverfahren eine höhere Strafe verhängt wurde, als in der (durch Einspruch des Beschuldigten außer Kraft getretenen) Strafverfügung festgesetzt war, wobei es einer diesbezüglichen
Begründung: nicht bedarf (Hinweis E 15.5... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 für schuldig befunden. Es wurde eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, aus der ihm zugestellten Ausfertigung der Aufforderung vom 16. M... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;VStG §49 Abs3;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, daß im ordentlichen Strafverfahren eine höhere Strafe verhängt wurde, als in der (durch Einspruch des Beschuldigten außer Kraft getretenen) Strafverfügung festgesetzt war, wobei es einer diesbezüglichen
Begründung: nicht bedarf (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/0096). Schlagworte
Spruch: und... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 24. April 1986 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Margareten, vom 24. Jänner 1986 - den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 23. April 1985 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 13.25 Uhr in Wien 5, Nebenfahrbahn Zentaplatz 8 Ecke Stolberggasse mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug im Bereich von wenig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §39 Abs2;StVO 1960 §52a Z10a;VStG §31 Abs2;VStG §49 Abs1;VStG §49 Abs3;
Rechtssatz: Nach dem mit der rechtzeitigen Einbringung des Einspruches verbundenen Außerkrafttreten der Strafverfügung ist von der Behörde das ordentliche Verfahren einzuleiten. In diesem Verfahren kann der Beschuldigte (einer Übertretung der StVO) auch die Lenkereigenscha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs2;VStG §49 Abs3;VStG §51 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/03/0140
Rechtssatz: Eine Ermächtigung "auch eine andere Strafe auszusprechen", wie sie sich in § 49 Abs 3 VStG findet, ist für den in § 49 Abs 2 VStG vorgesehenen Fall, dass im Einspruch au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs1;VStG §49 Abs3;
Rechtssatz: Ist der Einspruch gegen eine Strafverfügung verspätet, so ist die Strafverfügung mit Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig, weshalb es der Erstbehörde verwehrt ist, ein Strafverfahren einzuleiten und neuerlich ein Straferkenntnis gegen den Beschuldigten zu fällen. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §47 Abs1;VStG §49 Abs1;VStG §49 Abs3;
Rechtssatz: Die Einbringung eines - allenfalls wegen "Nichtigkeit" der Strafverfügung zurückzuweisenden - Einspruches hindert die Behörde nicht, das ordentliche Verfahren einzuleiten, mag sie dabei auch irrtümlich davon ausgegangen sein, es läge ein Fall des § 49 Abs 3 VStG 1950 vor. (Hinweis auf E vom 29.1.1987, 86/02/0150) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs3;VwGG §42 Abs2 litb;VwGG §42 Abs2 Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2785/79 E 9. April 1980 RS 1 Stammrechtssatz Wird mit einem Einspruch gegen eine Strafverfügung auch die Schuldfrage bekämpft, so hat diese ex lege die Außerkrafttretung der Strafverfügung zu Folge und die Behörde 1. Instanz hat das ordentliche Verfahren einzu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §49 Abs3;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, dass im ordentlichen Strafverfahren eine höhere Strafe verhängt wurde, als in der (durch Einspruch des Beschuldigten außer Kraft getretenen) Strafverfügung festgesetzt war (im konkreten Fall wurde auf die einschlägigen Verwaltungsvorstrafen in der
Begründung: verwiesen). European Case Law I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/05/0110 E 19. Oktober 1982 RS 4 Stammrechtssatz Ist die Strafverfügung außer Kraft getreten (§ 49 Abs 3 VStG), besteht für das fortgesetzte (ordentliche) Verfahren keine Bindung, eine höhere Strafe nicht verhängen zu dürfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...