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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Auch beim Vorliegen einer rechtskräftigen Strafverfügung handelt es sich um ein "in erster Instanz durch Strafbescheid" abgeschlossenes Verwaltungsstrafverfahren.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996110111.X01Im RIS seit
13.02.2002Zuletzt aktualisiert am
02.07.2009