RS Vwgh 1996/8/26 96/11/0204

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Veröffentlicht am 26.08.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2 liti idF 1995/162;
KFG 1967 §73 Abs3 idF 1995/162;
VStG §47;
VStG §49 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/05/21 96/11/0111 1 (Es spielt keine Rolle, warum der Beschuldigte die Bestrafung in Rechtskraft erwachsen ließ).

Stammrechtssatz

Auch beim Vorliegen einer rechtskräftigen Strafverfügung handelt es sich um ein "in erster Instanz durch Strafbescheid" abgeschlossenes Verwaltungsstrafverfahren.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996110204.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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