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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/05/21 96/11/0111 1 (Es spielt keine Rolle, warum der Beschuldigte die Bestrafung in Rechtskraft erwachsen ließ).Stammrechtssatz
Auch beim Vorliegen einer rechtskräftigen Strafverfügung handelt es sich um ein "in erster Instanz durch Strafbescheid" abgeschlossenes Verwaltungsstrafverfahren.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996110204.X01Im RIS seit
19.03.2001