Gemäß § 33a VwGG idF der Novelle BGBl. I Nr. 88/1997 kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates durch Beschluß ablehnen, wenn die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil sie von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängel im
Spruch: Schreibfehler European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996170356.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG idF der Novelle BGBl. I Nr. 88/1997 kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates durch Beschluß ablehnen, wenn die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil sie von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängel im
Spruch: Schreibfehler European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996170356.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 10. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer wegen folgender Übertretungen der StVO (Tatzeit: 30. Dezember 1995 gegen 11.00 Uhr) bestraft: 1. Er sei im Ortsgebiet von W. auf der "B 9" und einer näher bezeichneten Strecke schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren (Übertretung gemäß § 20 Abs. 2 in Verbindung mit § 99 Abs. 3 lit. a StVO, Verhängung einer Geldstrafe von S 3.000,--, Ersatzfreiheits... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 10. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer wegen folgender Übertretungen der StVO (Tatzeit: 30. Dezember 1995 gegen 11.00 Uhr) bestraft: 1. Er sei im Ortsgebiet von W. auf der "B 9" und einer näher bezeichneten Strecke schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren (Übertretung gemäß § 20 Abs. 2 in Verbindung mit § 99 Abs. 3 lit. a StVO, Verhängung einer Geldstrafe von S 3.000,--, Ersatzfreiheits... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0183 1 (hier: Der allgemeine Hinweis auf die "Länge des erforderlichen Anhalteweges, der in unmittelbarer Beziehung zur Geschwindigkeit des Fahrzeuges steht, zeigt für sich allein nicht das Vorliegen besonders gefährlicher Verhä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0183 1 (hier: Der allgemeine Hinweis auf die "Länge des erforderlichen Anhalteweges, der in unmittelbarer Beziehung zur Geschwindigkeit des Fahrzeuges steht, zeigt für sich allein nicht das Vorliegen besonders gefährlicher Verhä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. April 1997 für schuldig befunden, er habe "in der Zeit vom 29.4.1996 bis 7.5.1996 auf der Bezirkshauptmannschaft Bregenz nach der am 29.4.1996 eingetretenen Vollstreckbarkeit des Entziehungsbescheides den Führerschein nicht unverzüglich bei der Behörde abgeliefert". Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 75 Abs. 4 Kraftfahrgesetz 1967 begangen, weshalb gem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 93/06/0103 2 Stammrechtssatz Bei einem Dauerdelikt sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im
Spruch: des Bescheides anzuführen (Hinweis: E 18.11.1983, 82/04/0156). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Daue... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. April 1997 für schuldig befunden, er habe "in der Zeit vom 29.4.1996 bis 7.5.1996 auf der Bezirkshauptmannschaft Bregenz nach der am 29.4.1996 eingetretenen Vollstreckbarkeit des Entziehungsbescheides den Führerschein nicht unverzüglich bei der Behörde abgeliefert". Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 75 Abs. 4 Kraftfahrgesetz 1967 begangen, weshalb gem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 93/06/0103 2 Stammrechtssatz Bei einem Dauerdelikt sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im
Spruch: des Bescheides anzuführen (Hinweis: E 18.11.1983, 82/04/0156). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Daue... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates Graz vom 16. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer in 11 Fällen schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der V Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in G, und damit zur Vertretung nach außen Berufener, zu verantworten, daß elf namentlich genannte Ausländer in einzeln konkretisierten Zeiträumen von der Gesellschaft mbH als Bauarbeiter beschäftigt worden seien, obwohl weder für diese Ausländer Beschäftigungsbewilligungen erteilt w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung
(siehe auch Umfang der Konkretisierung)
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die
Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafr... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates Graz vom 16. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer in 11 Fällen schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der V Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in G, und damit zur Vertretung nach außen Berufener, zu verantworten, daß elf namentlich genannte Ausländer in einzeln konkretisierten Zeiträumen von der Gesellschaft mbH als Bauarbeiter beschäftigt worden seien, obwohl weder für diese Ausländer Beschäftigungsbewilligungen erteilt w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung
(siehe auch Umfang der Konkretisierung)
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die
Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafr... mehr lesen...
Mit Ladungsbescheid vom 8. April 1994 legte die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer folgende Verwaltungsübertretung zur Last: "Sie halten sich als Fremder vom 15.12.1993 bis 08.04.1994 in 2700 Wr. Neustadt Neudörfler Straße 107, ohne im Besitz eines Sichtvermerkes, einer Aufenthaltsbewilligung nach dem Asylgesetz oder einer Bewilligung gem. § 1 des Aufenthaltsgesetzes zu sein, somit nicht rechtmäßig, im österr. BUndesgebiet auf. Verwaltungsübertretung(en) nach § §§ 82... mehr lesen...
Mit Ladungsbescheid vom 8. April 1994 legte die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer folgende Verwaltungsübertretung zur Last: "Sie halten sich als Fremder vom 15.12.1993 bis 08.04.1994 in 2700 Wr. Neustadt Neudörfler Straße 107, ohne im Besitz eines Sichtvermerkes, einer Aufenthaltsbewilligung nach dem Asylgesetz oder einer Bewilligung gem. § 1 des Aufenthaltsgesetzes zu sein, somit nicht rechtmäßig, im österr. BUndesgebiet auf. Verwaltungsübertretung(en) nach § §§ 82... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/21/0707 E 27. Jänner 2000
97/21/0559 E 10. Juni 1999
97/21/0811 E 16. Dezember 1999
98/21/0232 E 9. September 1999
Rechtssatz: Eine Bestrafung wegen unrechtmäßigen Aufenthaltes gem § 82 Abs 1 Z 4 FrG 1993 kommt rechtens nur in Betrach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/21/0707 E 27. Jänner 2000
97/21/0559 E 10. Juni 1999
97/21/0811 E 16. Dezember 1999
98/21/0232 E 9. September 1999
Rechtssatz: Eine Bestrafung wegen unrechtmäßigen Aufenthaltes gem § 82 Abs 1 Z 4 FrG 1993 kommt rechtens nur in Betrach... mehr lesen...
In einer mit 31. August 1994 datierten Anzeige des Gendarmeriepostenkommandos F. wird "Marian W, Dipl. Ing.", geboren am xx. Mai 19yy, mit Wohnort "5020 Salzburg, B-Straße 44" als Beschuldigter wegen dreier verschiedener Verwaltungsübertretungen nach der StVO genannt. In diesem Protokoll werden auch die Angaben des Verdächtigen "Dipl. Ing. Marian W" zur Taterhebung wiedergegeben. Worauf sich die in der Anzeige festgehaltenen Daten zur Person des Beschwerdeführers stützen, wird jedoch ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §32 Abs1;VStG §44a;VStG §51 Abs1;ZustG §4;ZustG §5 Abs1;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/21 94/11/0206 1
(hier: Durch Ergänzung der Adressierung mit dem Geburtsdatum
- wenngleich unter fälschlicher Beifügung des akademischen
Grades und unter Auslassung des zweiten Vornamens - hat die
Behörde mit hinreichender Deutlichkei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 29. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs. 4 StVO 1960 bestraft, weil er am 18. Mai 1996 um 12.42 Uhr auf einer näher bezeichneten Straßenstelle in Salzburg als Lenker eines Autobusses beim Überholen eines Radfahrers nicht einen der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechenden seitlichen Abstand vom überholten Fahrrad eingehalten habe. Der dagegen erhobenen Ber... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 29. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs. 4 StVO 1960 bestraft, weil er am 18. Mai 1996 um 12.42 Uhr auf einer näher bezeichneten Straßenstelle in Salzburg als Lenker eines Autobusses beim Überholen eines Radfahrers nicht einen der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechenden seitlichen Abstand vom überholten Fahrrad eingehalten habe. Der dagegen erhobenen Ber... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3464/80 E 9. September 1981 VwSlg 10521 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat hat bei der Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs 4 StVO den eingehaltenen seitlichen Abstand durch eine Entfernungsangabe, besteht sie in einer Zahl oder in einer B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3464/80 E 9. September 1981 VwSlg 10521 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat hat bei der Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs 4 StVO den eingehaltenen seitlichen Abstand durch eine Entfernungsangabe, besteht sie in einer Zahl oder in einer B... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 27. Juni 1996 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 31. Oktober 1995 zu einer näher angegebenen Zeit in "Wien 8, Lerchenfeldergürtel 70", ein näher bezeichnetes Kraftfahrzeug gelenkt, ohne im Besitze der erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen zu sein. Er habe dadurch § 64 Abs. 1 KFG übertreten. Es wurde deshalb gemäß § 134 KFG eine Geldstrafe von S 30.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe) sowie Primärarrest in der Dauer von... mehr lesen...
Mit Bescheid der ersten Instanz wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt einen näher umschriebenen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Die Behörde erblickte hierin eine Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO und verhängte über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 16.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe). Die belangte Behörde (Kammer) gab der Berufung in der Schuldfrage ke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs7;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Ablehnung eines Beweismittels European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998020153.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 27. Juni 1996 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 31. Oktober 1995 zu einer näher angegebenen Zeit in "Wien 8, Lerchenfeldergürtel 70", ein näher bezeichnetes Kraftfahrzeug gelenkt, ohne im Besitze der erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen zu sein. Er habe dadurch § 64 Abs. 1 KFG übertreten. Es wurde deshalb gemäß § 134 KFG eine Geldstrafe von S 30.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe) sowie Primärarrest in der Dauer von... mehr lesen...