Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 4. September 1995 wurde der Beschwerdeführer mit einer Geldstrafe von S 5.000,-- belegt, wobei die verletzten Rechtsvorschriften wie folgt zitiert wurden: "§ 82/1 Z. 4 i.V.m. § 15/1 Z. 2+3 Fremdengesetz". Umschrieben wurde die dem Beschwerdeführer angelastete Übertretung in der Weise, dass sich der Beschwerdeführer seit dem 6. Juli 1994 nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalte, weil ihm von der Sicherheitsbehörde kein Sichtv... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/21/0128 E 10. Juni 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/06/23 96/21/0507 1 Stammrechtssatz Eine Bestrafung wegen unrechtmäßigen Aufenthaltes gem § 82 Abs 1 Z 4 FrG 1993 kommt rechtens nur in Betracht, wenn keine der in § ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 4. September 1995 wurde der Beschwerdeführer mit einer Geldstrafe von S 5.000,-- belegt, wobei die verletzten Rechtsvorschriften wie folgt zitiert wurden: "§ 82/1 Z. 4 i.V.m. § 15/1 Z. 2+3 Fremdengesetz". Umschrieben wurde die dem Beschwerdeführer angelastete Übertretung in der Weise, dass sich der Beschwerdeführer seit dem 6. Juli 1994 nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalte, weil ihm von der Sicherheitsbehörde kein Sichtv... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/21/0128 E 10. Juni 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/06/23 96/21/0507 1 Stammrechtssatz Eine Bestrafung wegen unrechtmäßigen Aufenthaltes gem § 82 Abs 1 Z 4 FrG 1993 kommt rechtens nur in Betracht, wenn keine der in § ... mehr lesen...
Mit einer am 13. Juli 1995 persönlich bei der österreichischen Botschaft in Zagreb überreichten Eingabe beantragte der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Kroatiens, die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Als Aufenthaltszweck gab er die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als Rigips-Monteur sowie die Familienzusammenführung mit seiner in Österreich lebenden Ehegattin an. Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter, seit 3. Oktober 1995 auch selbstständig vertretun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs3;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 92/11/0294 4 Stammrechtssatz Aus der Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen Verfolgungsverjährung infolge nicht rechtzeitiger Anlastung der korrekten Tatzeit ergibt sich bloß, daß der Besch wegen der ihm zur Last gelegten Übertretung nicht bestraft w... mehr lesen...
Mit einer am 13. Juli 1995 persönlich bei der österreichischen Botschaft in Zagreb überreichten Eingabe beantragte der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Kroatiens, die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Als Aufenthaltszweck gab er die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als Rigips-Monteur sowie die Familienzusammenführung mit seiner in Österreich lebenden Ehegattin an. Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter, seit 3. Oktober 1995 auch selbstständig vertretun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs3;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/17 92/11/0294 4 Stammrechtssatz Aus der Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen Verfolgungsverjährung infolge nicht rechtzeitiger Anlastung der korrekten Tatzeit ergibt sich bloß, daß der Besch wegen der ihm zur Last gelegten Übertretung nicht bestraft w... mehr lesen...
Dem durch eine Bescheidausfertigung belegten Beschwerdevorbringen zufolge wurde der Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Jänner 1999 schuldig erkannt, er habe als "Inhaber seines Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmungsunternehmens mit Sitz in A" acht Ausländer während der näher bezeichneten Tatzeiten als Bauhilfsarbeiter beschäftigt, obwohl für diese Ausländer weder Beschäftigungsbewi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort. Hingegen dient die Angabe des Ortes (im
Spruch: oder in der Bescheidbegründung), an dem der illegal beschäftigte Ausländer seine Arbeitsleistung erbracht ... mehr lesen...
Dem durch eine Bescheidausfertigung belegten Beschwerdevorbringen zufolge wurde der Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Jänner 1999 schuldig erkannt, er habe als "Inhaber seines Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmungsunternehmens mit Sitz in A" acht Ausländer während der näher bezeichneten Tatzeiten als Bauhilfsarbeiter beschäftigt, obwohl für diese Ausländer weder Beschäftigungsbewi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort. Hingegen dient die Angabe des Ortes (im
Spruch: oder in der Bescheidbegründung), an dem der illegal beschäftigte Ausländer seine Arbeitsleistung erbracht ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich "am 4.11.1996 gegen 05.50 Uhr auf der Wiese, ca. 300 m südwestlich des Wohnhauses in I, X-Weg Nr. 2," trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft mittels Alkomaten auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er "um 05.45 Uhr den PKW YYY auf dem sogenannten Kreuzweg im Geme... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 13.02.1997 um 14.05 Uhr in Villach, auf der Südautobahn (A 2), bei Km 356.5, in Fahrtrichtung Klagenfurt, die Beförderungseinheit Sattelzugmaschine PA-AZ34 / Sattelanhänger PA-AE147, beladen mit Gefahrgut der Klasse 6 Ziff. 1c ADR (24 Einw.pal. Naftomix G WX 1271) gelenkt und keine gültige B6-Bescheinigung mitgeführt, da die mitgeführte B6-Bescheinigung mit der Nr. 6... mehr lesen...
Mit den Spruchpunkten 2) und 3) des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 21. April 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als verwaltungsstrafrechtlich Beauftragter im Sinne des § 9(2) VStG der Firma F GesmbH, Z, I-Straße 30, diese ist Zulassungsbesitzer des Sattelkraftfahrzeuges, nicht dafür Sorge getragen, daß der Zustand bzw. die Ladung des genannten KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das KFZ wurde am 26.01.199... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 8. Jänner 1998 wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretung nach "§ 11 Verwaltungsstrafgesetz iVm § 1(3) iVm § 37(4) Ziffer 1. Führerscheingesetz" schuldig erkannt, "weil er am 16.11.1997 um 15.15 h in Wals, auf der Hauptstraße Richtung Viehhausen auf Höhe zur Kreuzung mit B1 Wiener Bundesstraße den Kraftwagen mit dem Kennzeichen 1. ohne im Besitz einer gültigen Lenkberechtigu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung
(siehe auch Umfang der Konkretisierung)
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung European Case Law... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Selbst wenn der Zulassungsbesitzer über 300 LKW-Züge und Sattelzüge verfügen sollte, stellt das Kennzeichen des Sattelanhängers kein für die dem Bf angelasteten Verwaltungsübertretungen wesentliches Tatbestandsmerkmal dar (Hinweis E 24 9.1997, 95/03/0079), wenn die in der Strafverfügung enthaltenen Angaben ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs4 Z1;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 37 Abs 4 Z 1 FSG 1997 bildet keine Rechtsgrundlage für die Verhängung einer Primärfreiheitsstrafe neben einer Geldstrafe. Eine derartige Rechtsgrundlage findet sich wohl in § 37 Abs 2 FSG 1997, der jedoch nicht im
Spruch: des Straferkenntniss... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich "am 4.11.1996 gegen 05.50 Uhr auf der Wiese, ca. 300 m südwestlich des Wohnhauses in I, X-Weg Nr. 2," trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft mittels Alkomaten auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er "um 05.45 Uhr den PKW YYY auf dem sogenannten Kreuzweg im Geme... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 13.02.1997 um 14.05 Uhr in Villach, auf der Südautobahn (A 2), bei Km 356.5, in Fahrtrichtung Klagenfurt, die Beförderungseinheit Sattelzugmaschine PA-AZ34 / Sattelanhänger PA-AE147, beladen mit Gefahrgut der Klasse 6 Ziff. 1c ADR (24 Einw.pal. Naftomix G WX 1271) gelenkt und keine gültige B6-Bescheinigung mitgeführt, da die mitgeführte B6-Bescheinigung mit der Nr. 6... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 13.02.1997 um 14.05 Uhr in Villach, auf der Südautobahn (A 2), bei Km 356.5, in Fahrtrichtung Klagenfurt, die Beförderungseinheit Sattelzugmaschine PA-AZ34 / Sattelanhänger PA-AE147, beladen mit Gefahrgut der Klasse 6 Ziff. 1c ADR (24 Einw.pal. Naftomix G WX 1271) gelenkt und keine gültige B6-Bescheinigung mitgeführt, da die mitgeführte B6-Bescheinigung mit der Nr. 6... mehr lesen...
Mit den Spruchpunkten 2) und 3) des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 21. April 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als verwaltungsstrafrechtlich Beauftragter im Sinne des § 9(2) VStG der Firma F GesmbH, Z, I-Straße 30, diese ist Zulassungsbesitzer des Sattelkraftfahrzeuges, nicht dafür Sorge getragen, daß der Zustand bzw. die Ladung des genannten KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das KFZ wurde am 26.01.199... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 8. Jänner 1998 wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretung nach "§ 11 Verwaltungsstrafgesetz iVm § 1(3) iVm § 37(4) Ziffer 1. Führerscheingesetz" schuldig erkannt, "weil er am 16.11.1997 um 15.15 h in Wals, auf der Hauptstraße Richtung Viehhausen auf Höhe zur Kreuzung mit B1 Wiener Bundesstraße den Kraftwagen mit dem Kennzeichen 1. ohne im Besitz einer gültigen Lenkberechtigu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht99/03 Kraftfahrrecht
Norm: ADR 1973 Rn10381 Abs2;GGSt §2 Abs1;GGSt §3 Abs1 Z3;GGSt §42 Abs2 Z28;GGSt §42 Abs2 Z31;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine in Österreich beginnende und in Frankreich endende Beförderung fällt nicht unter den Tatbestand einer nationalen Beförderung iSd § 3 Abs 1 Z 3 GGSt. Es han... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung
(siehe auch Umfang der Konkretisierung)
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung European Case Law... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Selbst wenn der Zulassungsbesitzer über 300 LKW-Züge und Sattelzüge verfügen sollte, stellt das Kennzeichen des Sattelanhängers kein für die dem Bf angelasteten Verwaltungsübertretungen wesentliches Tatbestandsmerkmal dar (Hinweis E 24 9.1997, 95/03/0079), wenn die in der Strafverfügung enthaltenen Angaben ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs4 Z1;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 37 Abs 4 Z 1 FSG 1997 bildet keine Rechtsgrundlage für die Verhängung einer Primärfreiheitsstrafe neben einer Geldstrafe. Eine derartige Rechtsgrundlage findet sich wohl in § 37 Abs 2 FSG 1997, der jedoch nicht im
Spruch: des Straferkenntniss... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht99/03 Kraftfahrrecht
Norm: ADR 1973 Rn10381 Abs2;GGSt §2 Abs1;GGSt §3 Abs1 Z3;GGSt §42 Abs2 Z28;GGSt §42 Abs2 Z31;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine in Österreich beginnende und in Frankreich endende Beförderung fällt nicht unter den Tatbestand einer nationalen Beförderung iSd § 3 Abs 1 Z 3 GGSt. Es han... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht99/03 Kraftfahrrecht
Norm: ADR 1973 Rn10381 Abs2;GGSt §2 Abs1;GGSt §3 Abs1 Z3;GGSt §42 Abs2 Z28;GGSt §42 Abs2 Z31;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine in Österreich beginnende und in Frankreich endende Beförderung fällt nicht unter den Tatbestand einer nationalen Beförderung iSd § 3 Abs 1 Z 3 GGSt. Es han... mehr lesen...