Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Tauglichkeit einer Verfolgungshandlung ist nicht zu fordern, dass in ihr auch vorgeworfen werden muss, in welcher Funktion die abgabepflichtige Ges (als deren vertretungsbefugtes Orga... mehr lesen...
Index: L37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkgebührenG Salzburg 1989 §7 Abs1;ParkgebührenG Salzburg 1989 §7 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die den wesentlichen Tatbestandsmerkmalen der Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs 1 Salzburger ParkgebührenG 1989 iVm § 7 Abs 4 legcit entsprechenden Merkmale der Tat sind die mangelnde Erfüllung eines individualisierten... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Tauglichkeit einer Verfolgungshandlung ist nicht zu fordern, dass in ihr auch vorgeworfen werden muss, in welcher Funktion die abgabepflichtige Ges (als deren vertretungsbefugtes Orga... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs1;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Tauglichkeit einer Verfolgungshandlung ist nicht zu fordern, dass in ihr auch vorgeworfen werden muss, in welcher Funktion die abgabepflichtige Ges (als deren vertretungsbefugtes Orga... mehr lesen...
Index: L37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkgebührenG Salzburg 1989 §7 Abs1;ParkgebührenG Salzburg 1989 §7 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die den wesentlichen Tatbestandsmerkmalen der Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs 1 Salzburger ParkgebührenG 1989 iVm § 7 Abs 4 legcit entsprechenden Merkmale der Tat sind die mangelnde Erfüllung eines individualisierten... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "(als Lenker) mit dem LKW-Zug GM-LP 172/GM-LP 181 (D) am 5.12.1997 gegen 13.20 Uhr auf der Südautobahn (A 2), Richtungsfahrbahn Villach - Staatsgrenze Österreich/Italien , auf Höhe des Amtsplatzes A 1 des Zollamtes Arnoldstein in Thörl-Maglern/Autobahn, von Deutschland kommend eine Fahrt im grenzüberschreitenden gewerbsmäßigen Güterbeförderungsverkehr in Richtung Italien durc... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße
Norm: EURallg;GütbefG 1995 §23;TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art3 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängel im
Spruch: Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "(als Lenker) mit dem LKW-Zug GM-LP 172/GM-LP 181 (D) am 5.12.1997 gegen 13.20 Uhr auf der Südautobahn (A 2), Richtungsfahrbahn Villach - Staatsgrenze Österreich/Italien , auf Höhe des Amtsplatzes A 1 des Zollamtes Arnoldstein in Thörl-Maglern/Autobahn, von Deutschland kommend eine Fahrt im grenzüberschreitenden gewerbsmäßigen Güterbeförderungsverkehr in Richtung Italien durc... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße
Norm: EURallg;GütbefG 1995 §23;TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art3 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängel im
Spruch: Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 3 KFG 1967 für vier Wochen, gerechnet ab Abnahme des Führerscheines am 23. Dezember 1995, vorübergehend entzogen. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheide... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 27. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer als Inhaber eines Güterbeförderungsbetriebes schuldig erkannt, bei Fahrten im internationalen Straßenverkehr im Oktober und November 1995 1. einen namentlich genannten Arbeitnehmer an näher bezeichneten Tagen in der angegebenen, jeweils 10 Stunden übersteigenden Dauer zum Lenken eines Lastkraftwagens herangezogen zu haben, obwohl die Gesamtlenkzeit zwischen zwei täglichen Ruhe... mehr lesen...
Nachdem ein gegen den Beschwerdeführer ergangenes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Niederösterreich vom 3. November 1994 wegen örtlicher Unzuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau aufgehoben worden war, wurde der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 27. Februar 1995 als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufener persönlich haftender Gesellschafter... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;StVO 1960 §5 Abs1 impl;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Anders als bei der strafrechtlichen Beurteilung der Verweigerung der Atemluftuntersuchung (Hinweis E 23.2.1996, 95/02/0567) kommt es für das Vorliegen einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit e KFG entscheidend auf das TATSÄCHLICHE Lenken oder Inbetri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 3 KFG 1967 für vier Wochen, gerechnet ab Abnahme des Führerscheines am 23. Dezember 1995, vorübergehend entzogen. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheide... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 27. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer als Inhaber eines Güterbeförderungsbetriebes schuldig erkannt, bei Fahrten im internationalen Straßenverkehr im Oktober und November 1995 1. einen namentlich genannten Arbeitnehmer an näher bezeichneten Tagen in der angegebenen, jeweils 10 Stunden übersteigenden Dauer zum Lenken eines Lastkraftwagens herangezogen zu haben, obwohl die Gesamtlenkzeit zwischen zwei täglichen Ruhe... mehr lesen...
Nachdem ein gegen den Beschwerdeführer ergangenes Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Niederösterreich vom 3. November 1994 wegen örtlicher Unzuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau aufgehoben worden war, wurde der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 27. Februar 1995 als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufener persönlich haftender Gesellschafter... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1a idF 1994/446;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/11/0166
Rechtssatz: Mit der Schaffung des § 28 Abs 1a AZG durch die Nov BGBl 1994/446 sollte der bisher geltende ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E05205000E3R E0720402040/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art6 Abs1;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8 Abs1;AZG §28 Abs1a idF 1994/446;EURallg;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/11/0166 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §3;AZG §7 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei Übertretungen iSd §§ 3, 7 Abs 1 und 12 Abs 1 AZG bestehen gegen die Umschreibung der Tat durch Angabe einerseits des Beginnes und des Endes der Arbeitszeit (laut Stempelkarten) und andererseits der (nach Abzug der gewährten Arbeitspausen errechneten) tatsächlichen Arbeitsze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;StVO 1960 §5 Abs1 impl;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Anders als bei der strafrechtlichen Beurteilung der Verweigerung der Atemluftuntersuchung (Hinweis E 23.2.1996, 95/02/0567) kommt es für das Vorliegen einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit e KFG entscheidend auf das TATSÄCHLICHE Lenken oder Inbetri... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1a idF 1994/446;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/11/0166
Rechtssatz: Mit der Schaffung des § 28 Abs 1a AZG durch die Nov BGBl 1994/446 sollte der bisher geltende ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E05205000E3R E0720402040/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art6 Abs1;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8 Abs1;AZG §28 Abs1a idF 1994/446;EURallg;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/11/0166 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §3;AZG §7 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei Übertretungen iSd §§ 3, 7 Abs 1 und 12 Abs 1 AZG bestehen gegen die Umschreibung der Tat durch Angabe einerseits des Beginnes und des Endes der Arbeitszeit (laut Stempelkarten) und andererseits der (nach Abzug der gewährten Arbeitspausen errechneten) tatsächlichen Arbeitsze... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 1997, der an die Stelle des Bescheides vom 10. Oktober 1996, Zl. 1-0403/96/E4, getreten ist, wurde gemäß § 52a Abs. 1 VStG dieser Bescheid wie folgt abgeändert: "Gemäß § 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) in Verbindung mit § 24 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991(VStG) wird der Berufung des J.W., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. M.W. gegen das Straferk... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 1997, der an die Stelle des Bescheides vom 10. Oktober 1996, Zl. 1-0403/96/E4, getreten ist, wurde gemäß § 52a Abs. 1 VStG dieser Bescheid wie folgt abgeändert: "Gemäß § 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) in Verbindung mit § 24 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991(VStG) wird der Berufung des J.W., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. M.W. gegen das Straferk... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 1997, der an die Stelle des Bescheides vom 10. Oktober 1996, Zl. 1-0403/96/E4, getreten ist, wurde gemäß § 52a Abs. 1 VStG dieser Bescheid wie folgt abgeändert: "Gemäß § 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) in Verbindung mit § 24 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991(VStG) wird der Berufung des J.W., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. M.W. gegen das Straferk... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 1997, der an die Stelle des Bescheides vom 10. Oktober 1996, Zl. 1-0403/96/E4, getreten ist, wurde gemäß § 52a Abs. 1 VStG dieser Bescheid wie folgt abgeändert: "Gemäß § 66 Abs. 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) in Verbindung mit § 24 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991(VStG) wird der Berufung des J.W., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. M.W. gegen das Straferk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/30 92/18/0183 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist nicht nur berechtigt, sondern im Hinblick auf § 44a Z 1 VStG sogar verpflichtet, das die Verantwortlichkeit des Besch konstituierende Merkmal im Rahmen der von ihr zu treffenden Entscheidung richtig und vollständig anzugeben, was ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §370 Abs2;TankstellenGaspendelleitungenV 1992 §4 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VStG §52a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/08 98/03/0036 2
(hier betreffend eine Übertretung des § 367 Z 25 GewO 1994 iVm § 4
Abs 2 V BGBl 1992/793) Stammrechtssatz Der Besch hat ein Recht darauf ein, daß im
Spruch: ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1994 §370 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: Allein durch die Aufrechterhaltung des Schuldspruches des erstbehördlichen Straferkenntnisses durch die Berufungsbehörde mit der Maßgabe, daß dem Beschuldigten die Straftat nicht für seine Person, sondern als Organ einer juristischen Person zuzurechnen sei, findet eine Auswechslung oder ei... mehr lesen...