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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/11/05 97/03/0189 1 (hier Rechtslage vor der Nov BGBl 1998/I/17)Stammrechtssatz
Das Nichtmitführen einer Ökokarte mit gültigen Ökopunkten für eine Transitfahrt verstößt gegen Art 3 Z 1 Abs 1 TransitVw Vereinbarung Ökopunktesystem 1992. Diese Norm ist daher gemäß § 44a Z 2 VStG im Spruch des Straferkenntnisses anzuführen (Hinweis E 27.11.1996, 94/03/0232). Die Anführung von Art 1 Abs 1 und Art 4 der Verordnung (EG) Nr 3298/94 iVm § 23 Abs 1 Z 7 GütBefG 1995 geht fehl, weil die letztgenannte Norm nur die Nichtbefolgung von Geboten und Verboten von aufgrund von Abkommen mit Staatengemeinschaften über den grenzüberschreitenden Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen inkriminiert, die angeführte Verordnung aber Gemeinschaftsrecht darstellt und nicht dem Begriff eines Abkommens mit Staatengemeinschaften subsumiert werden kann.
Schlagworte
Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der TatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999030128.X01Im RIS seit
20.11.2000