Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, es als Obmann und somit zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs. 1 VStG) eines näher bezeichneten Vereines zu verantworten zu haben, dass dieser Verein vom 8. Juni 1998 bis 2. Juli 1998 an einem näher bezeichneten Standort durch Ausschank von Getränken wie z. B. 1/4 l Mineralwasser um S 8,--, Glas Cola 0,2 l S 12,--, 1/8 l Weißwein S 8,-- oder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/27 94/02/0407 5 Stammrechtssatz Die belangte Behörde ist im fortgesetzten Verfahren nicht gehindert, die Strafbestimmung auch außerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist zu berichtigen bzw zu ergänzen (Hinweis E 26.5.1993, 92/03/0021). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Vorrangverletzung gemäß § 19 Abs 7 StVO ist der Sachverhalt insofern zu konkretisieren, dass die ungefähre Entfernung der Fahrzeuge voneinander und die von ihnen ungefähr eingehaltene Geschwindigkeit festzustellen ist (Hinweis E 30.3.1984, 83/02/0232, und 18.5.1984, 82/02/0150). ... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, es als Obmann und somit zur Vertretung nach außen Berufener (§ 9 Abs. 1 VStG) eines näher bezeichneten Vereines zu verantworten zu haben, dass dieser Verein vom 8. Juni 1998 bis 2. Juli 1998 an einem näher bezeichneten Standort durch Ausschank von Getränken wie z. B. 1/4 l Mineralwasser um S 8,--, Glas Cola 0,2 l S 12,--, 1/8 l Weißwein S 8,-- oder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs6;GewO 1994 §124 Z9;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des angefochtenen Bescheides enthaltene Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat geht dahin, dass der Obmann des Vereins es zu verantworten habe, dass durch den Verein bestimmte Getränke zu bestimmten Preisen ausgeschenkt wurden. Dies... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 1999, Zl. 99/03/0099, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 28. Jänner 1999 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, weil die Anführung von Art. 3 Z. 1 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung BGBl. Nr. 879/1992 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Z. 7 Güterbeförderungsgesetz 1995 als durch die Tat verletzte Vorschriften im Sinne des § 44a Z. 2 VStG rechtlich verfehlt sei. A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 7 i.V.m. § 19 Abs. 4 StVO 1960 bestraft, weil sie am 11. September 1997 um 11.26 Uhr in Großreifling als Lenkerin eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkws bei einer näher bezeichneten Kreuzung, vor der sich das Vorschriftszeichen "VORRANG GEBEN" befinde, einem im Vorrang befindlichen Fahrzeug den Vorrang nicht gegeben und dieses dadurch zu unvermitte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/27 94/02/0407 5 Stammrechtssatz Die belangte Behörde ist im fortgesetzten Verfahren nicht gehindert, die Strafbestimmung auch außerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist zu berichtigen bzw zu ergänzen (Hinweis E 26.5.1993, 92/03/0021). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs7;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Vorrangverletzung gemäß § 19 Abs 7 StVO ist der Sachverhalt insofern zu konkretisieren, dass die ungefähre Entfernung der Fahrzeuge voneinander und die von ihnen ungefähr eingehaltene Geschwindigkeit festzustellen ist (Hinweis E 30.3.1984, 83/02/0232, und 18.5.1984, 82/02/0150). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs2;GewO 1994 §1 Abs6;GewO 1994 §124 Z9;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des angefochtenen Bescheides enthaltene Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat geht dahin, dass der Obmann des Vereins es zu verantworten habe, dass durch den Verein bestimmte Getränke zu bestimmten Preisen ausgeschenkt wurden. Dies... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland vom 19. Februar 1998 wurde die Beschwerdeführerin wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a erster Strafsatz AuslBG eine Geldstrafe von je S 20.000,-- verhängt und ihr Verfahrenskosten in der Höhe von S 4.000,-- auferlegt, weil sie es als handelsrechtliche Geschäftsführerin der K Ges.m.b.H. zu verantworten habe, das... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der
Spruch: eines Straferkenntnisses hat auch die Anführung des Zeitpunktes der Begehung der Tat, und, falls es sich um einen Zeitraum handelt, dessen Anfang und Ende in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art zu umfassen (Hinweis E 6.11.1995, 95/04/0122). Diesen Erf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland vom 19. Februar 1998 wurde die Beschwerdeführerin wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a erster Strafsatz AuslBG eine Geldstrafe von je S 20.000,-- verhängt und ihr Verfahrenskosten in der Höhe von S 4.000,-- auferlegt, weil sie es als handelsrechtliche Geschäftsführerin der K Ges.m.b.H. zu verantworten habe, das... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der
Spruch: eines Straferkenntnisses hat auch die Anführung des Zeitpunktes der Begehung der Tat, und, falls es sich um einen Zeitraum handelt, dessen Anfang und Ende in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art zu umfassen (Hinweis E 6.11.1995, 95/04/0122). Diesen Erf... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 17. März 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 22.10.1997 um 10.15 Uhr den PKW BA-U 208 (D) (zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t), auf der A 14/Rheintalautobahn in Hohenems, Höhe Autobahnausfahrt gelenkt, wobei er diese mautpflichtige Bundesstraße benützte, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben." Er habe dadurch § 12 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStFG 1996 §12 Abs1 Z2 idF 1996/656;BStFG 1996 §7 Abs1 idF 1997/I/113;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsstraftatbestand des § 12 Abs 1 Z 2 iVm § 7 Abs 1 BStFG 1996 ist dahin zu deuten, dass jene Benützung der in Frage stehenden Bundesautobahn davon erfasst ist, die bis zu der bei der Betretung vorliegenden Benützung dieser... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 17. März 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 22.10.1997 um 10.15 Uhr den PKW BA-U 208 (D) (zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t), auf der A 14/Rheintalautobahn in Hohenems, Höhe Autobahnausfahrt gelenkt, wobei er diese mautpflichtige Bundesstraße benützte, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben." Er habe dadurch § 12 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStFG 1996 §12 Abs1 Z2 idF 1996/656;BStFG 1996 §7 Abs1 idF 1997/I/113;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsstraftatbestand des § 12 Abs 1 Z 2 iVm § 7 Abs 1 BStFG 1996 ist dahin zu deuten, dass jene Benützung der in Frage stehenden Bundesautobahn davon erfasst ist, die bis zu der bei der Betretung vorliegenden Benützung dieser... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 26. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer folgender Verwaltungsübertretung für schuldig erkannt: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der M... Ges.m.b.H. als Bauwerberin des Dachgeschoßausbaus zu verantworten, dass am 25.08.1996 bei der Durchführung bewilligungspflichtiger Bauarbeiten auf dem Dachboden des Hauses, die bestehende Abwasserbeseitigung dieses... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §123 Abs3;BauO Wr §125 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten
Instan... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 26. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer folgender Verwaltungsübertretung für schuldig erkannt: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der M... Ges.m.b.H. als Bauwerberin des Dachgeschoßausbaus zu verantworten, dass am 25.08.1996 bei der Durchführung bewilligungspflichtiger Bauarbeiten auf dem Dachboden des Hauses, die bestehende Abwasserbeseitigung dieses... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §123 Abs3;BauO Wr §125 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten
Instan... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe am 13. April 1993 "um 23.45 Uhr" an einem näher genannten Ort in Wien ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und: 1. dieses Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt bzw. in Betrieb gehabt, 2. dieses Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde hiezu erforderlichen gültigen Lenke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5;KFG 1967 §134;KFG 1967 §64 Abs1;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dadurch, dass dem Besch im
Spruch: des angefochtenen Bescheides nicht ein Lenken zu dem in der Stellungnahme des Meldungslegers in der mündlichen Verhandlung, sondern im Wes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe am 13. April 1993 "um 23.45 Uhr" an einem näher genannten Ort in Wien ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und: 1. dieses Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt bzw. in Betrieb gehabt, 2. dieses Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde hiezu erforderlichen gültigen Lenke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5;KFG 1967 §134;KFG 1967 §64 Abs1;StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dadurch, dass dem Besch im
Spruch: des angefochtenen Bescheides nicht ein Lenken zu dem in der Stellungnahme des Meldungslegers in der mündlichen Verhandlung, sondern im Wes... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 14. Februar 1995 gerichtet, mit dem der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsbürger, wegen Übertretung des § 82 Abs. 1 Z. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, gemäß § 82 Abs. 1 FrG mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- und einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 72 Stunden bestraft sowie zur Bezahlung von Verfahrensko... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §82 Abs1 Z1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0658/69 E 29. Oktober 1970 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein Sachverhalt einer Verwaltungsvorschrift unterstellt, die durch die Tat nicht verletzt worden ist, dann ist der Bescheid seinem Inhalt n... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 14. Februar 1995 gerichtet, mit dem der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsbürger, wegen Übertretung des § 82 Abs. 1 Z. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, gemäß § 82 Abs. 1 FrG mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- und einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 72 Stunden bestraft sowie zur Bezahlung von Verfahrensko... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §82 Abs1 Z1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0658/69 E 29. Oktober 1970 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein Sachverhalt einer Verwaltungsvorschrift unterstellt, die durch die Tat nicht verletzt worden ist, dann ist der Bescheid seinem Inhalt n... mehr lesen...