RS Vwgh 1999/5/26 99/03/0054

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1995/162;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Bei einer Übertretung des § 101 Abs 1 lit a KFG muss im Spruch des Straferkenntnisses das für dieses Übertretung maßgebende Tatbestandsmerkmal der Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte des Sattelkraftfahrzeuges in der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat aufscheinen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Spruch der Berufungsbehörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999030054.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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