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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1995/162;Rechtssatz
Bei einer Übertretung des § 101 Abs 1 lit a KFG muss im Spruch des Straferkenntnisses das für dieses Übertretung maßgebende Tatbestandsmerkmal der Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte des Sattelkraftfahrzeuges in der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat aufscheinen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Spruch der BerufungsbehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999030054.X02Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009