Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 28. Jänner 1999 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 in Verbindung mit § 7 VStG eine Geldstrafe in Höhe von S 10.000,-- (48 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt; dabei wurde ihm folgende Tat zur Last gelegt: "Sie besaßen im Zeitraum von 1987 bis zum 19. Juli 1996 die Gewerbeberechtigung zum Betrieb des Gas... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 28. Jänner 1999 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 in Verbindung mit § 7 VStG eine Geldstrafe in Höhe von S 10.000,-- (48 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt; dabei wurde ihm folgende Tat zur Last gelegt: "Sie besaßen im Zeitraum von 1987 bis zum 19. Juli 1996 die Gewerbeberechtigung zum Betrieb des Gas... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/04/0045 E 30. Juni 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0184 3 Stammrechtssatz Ein wegen Beihilfe gemäß § 7 VStG verurteilendes Straferkenntnis hat somit in seinem § 44 a lit a VStG betreffenden Spruchteil unter anderem sowohl jene Tatumstände in konkretisierter Form ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/04/0045 E 30. Juni 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0184 3 Stammrechtssatz Ein wegen Beihilfe gemäß § 7 VStG verurteilendes Straferkenntnis hat somit in seinem § 44 a lit a VStG betreffenden Spruchteil unter anderem sowohl jene Tatumstände in konkretisierter Form ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 1999 war der Beschwerdeführer für schuldig befunden worden, er habe am 17. Juni 1998, nachdem er sein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug von einem näher bezeichneten Gasthaus in Fahrtrichtung seines Wohnhauses gelenkt habe, um 00.20 Uhr vor seinem Wohnhaus in St. A. die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert, obwohl er dazu von einem besonders geschulten und von der Behörde hiez... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Trifft der unabhängige Verwaltungssenat keine gesonderte Feststellung darüber, dass der einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 in Verbindung mit § 99 Abs 1 lit b StVO Beschuldigte zur Vornahme der Atemluftuntersuchung auf dem Gendarmerieposten aufgefordert worden sei, vermag ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 1999 war der Beschwerdeführer für schuldig befunden worden, er habe am 17. Juni 1998, nachdem er sein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug von einem näher bezeichneten Gasthaus in Fahrtrichtung seines Wohnhauses gelenkt habe, um 00.20 Uhr vor seinem Wohnhaus in St. A. die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert, obwohl er dazu von einem besonders geschulten und von der Behörde hiez... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Trifft der unabhängige Verwaltungssenat keine gesonderte Feststellung darüber, dass der einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 in Verbindung mit § 99 Abs 1 lit b StVO Beschuldigte zur Vornahme der Atemluftuntersuchung auf dem Gendarmerieposten aufgefordert worden sei, vermag ... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 15. März 1991 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 16. Jänner 1990 um 10.15 Uhr in A, R-Straße 15 (im Folgenden: R-Straße), als Verantwortlicher, indem er im genannten Geschäft für eine Dose Coca Cola 0,33 l S 8,50 und für eine Dose Coca Cola 0,50 l S 11,90 verlangt, somit die Obergrenze des ortsüblichen Preises um 23,18 %, dies sind S 1,60, bzw. um 33,70 %, dies sind S 3,--, überschritten habe, § 14 Abs. 1... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 15. März 1991 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 16. Jänner 1990 um 10.15 Uhr in A, R-Straße 15 (im Folgenden: R-Straße), als Verantwortlicher, indem er im genannten Geschäft für eine Dose Coca Cola 0,33 l S 8,50 und für eine Dose Coca Cola 0,50 l S 11,90 verlangt, somit die Obergrenze des ortsüblichen Preises um 23,18 %, dies sind S 1,60, bzw. um 33,70 %, dies sind S 3,--, überschritten habe, § 14 Abs. 1... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 15. März 1991 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 16. Jänner 1990 um 10.15 Uhr in A, R-Straße 15 (im Folgenden: R-Straße), als Verantwortlicher, indem er im genannten Geschäft für eine Dose Coca Cola 0,33 l S 8,50 und für eine Dose Coca Cola 0,50 l S 11,90 verlangt, somit die Obergrenze des ortsüblichen Preises um 23,18 %, dies sind S 1,60, bzw. um 33,70 %, dies sind S 3,--, überschritten habe, § 14 Abs. 1... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 15. März 1991 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 16. Jänner 1990 um 10.15 Uhr in A, R-Straße 15 (im Folgenden: R-Straße), als Verantwortlicher, indem er im genannten Geschäft für eine Dose Coca Cola 0,33 l S 8,50 und für eine Dose Coca Cola 0,50 l S 11,90 verlangt, somit die Obergrenze des ortsüblichen Preises um 23,18 %, dies sind S 1,60, bzw. um 33,70 %, dies sind S 3,--, überschritten habe, § 14 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0190 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob der Beschuldigte die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ihm zur Last ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0159 E 23. März 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die auf die verhängte Strafe angewendete Gesetzesbestimmung (Strafsanktionsnorm) kann von der Berufungsbehörde richtig gestellt werden und zwar auch nach Ablauf der Verjährungsfrist (Hinweis E 21.10.1977, 1778/77). Hinsichtlich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 94/09/0035 5 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es grundsätzlich nicht rechtswidrig, wenn die Berufungsbehörde das Verhalten des Beschuldigten einem anderen Tatbestand (Tatbild) unterstellt als die erster Instanz, sofern es sich um ein und dasselbe Verhalten de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0190 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob der Beschuldigte die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ihm zur Last ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0159 E 23. März 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die auf die verhängte Strafe angewendete Gesetzesbestimmung (Strafsanktionsnorm) kann von der Berufungsbehörde richtig gestellt werden und zwar auch nach Ablauf der Verjährungsfrist (Hinweis E 21.10.1977, 1778/77). Hinsichtlich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0159 E 23. März 1984 RS 1 Stammrechtssatz Die auf die verhängte Strafe angewendete Gesetzesbestimmung (Strafsanktionsnorm) kann von der Berufungsbehörde richtig gestellt werden und zwar auch nach Ablauf der Verjährungsfrist (Hinweis E 21.10.1977, 1778/77). Hinsichtlich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 94/09/0035 5 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es grundsätzlich nicht rechtswidrig, wenn die Berufungsbehörde das Verhalten des Beschuldigten einem anderen Tatbestand (Tatbild) unterstellt als die erster Instanz, sofern es sich um ein und dasselbe Verhalten de... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. November 1995 wurde der Beschwerdeführer mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) belegt, wobei die übertretene Verwaltungsvorschrift wie folgt zitiert wurde: "Übertretung gemäß § 82/1 Z. 4 iVm § 15/1 Z. 2 + 3 Fremdenges. iVm § 7 VStG". Die dem Beschwerdeführer angelastete Übertretung wurde in der Weise umschrieben, dass er seiner namentlich genannten Tochter im Zeitraum von 7. Juni 1994 bis 31. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. November 1995 wurde der Beschwerdeführer mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) belegt, wobei die übertretene Verwaltungsvorschrift wie folgt zitiert wurde: "Übertretung gemäß § 82/1 Z. 4 iVm § 15/1 Z. 2 + 3 Fremdenges. iVm § 7 VStG". Die dem Beschwerdeführer angelastete Übertretung wurde in der Weise umschrieben, dass er seiner namentlich genannten Tochter im Zeitraum von 7. Juni 1994 bis 31. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/21/0348
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/21/0096 E 7. April 2000
98/21/0234 E 1. Juli 1999
98/21/0235 E 1. Juli 1999
98/21/0256 E 1. Juli 1999
98/21/0301 E 1. Juli 1999
98/21/0349 E 1. Juli 1999
98/21/0359 E 1. Juli 1999
98/21/0413 E 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/21/0348
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/21/0096 E 7. April 2000
98/21/0234 E 1. Juli 1999
98/21/0235 E 1. Juli 1999
98/21/0256 E 1. Juli 1999
98/21/0301 E 1. Juli 1999
98/21/0349 E 1. Juli 1999
98/21/0359 E 1. Juli 1999
98/21/0413 E 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/21/0348
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/21/0096 E 7. April 2000
98/21/0234 E 1. Juli 1999
98/21/0235 E 1. Juli 1999
98/21/0256 E 1. Juli 1999
98/21/0301 E 1. Juli 1999
98/21/0349 E 1. Juli 1999
98/21/0359 E 1. Juli 1999
98/21/0413 E 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §15 Abs1;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;VStG §44a Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/21/0348
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/21/0096 E 7. April 2000
98/21/0234 E 1. Juli 1999
98/21/0235 E 1. Juli 1999
98/21/0256 E 1. Juli 1999
98/21/0301 E 1. Juli 1999
98/21/0349 E 1. Juli 1999
98/21/0359 E 1. Juli 1999
98/21/0413 E 1... mehr lesen...
Mit dem am 27. Juni 1997 verkündeten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, im amtlichen Telefonbuch in der Zeit vom 15. November 1996 bis zum 26. Juni 1997 gewerbsmäßig und in Ertragsabsicht mit dem Wortlaut "H, Autolackiererei und Spenglerei, A, Tel.Nr. 00, Mobilnetz 11" im Ortstelefonverzeichnis A Dienstleistungen bzw. Tätigkeiten (im Sinne des § 1 Abs. 4 GewO 1994) angeboten zu haben, welche 1) gemäß § 94 lit. a Z. 10 ... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 25. Jänner 1999 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug nach § 66 Abs. 4 AVG schuldig erkannt, als gewerberechtliche Geschäftsführerin der R GmbH für die Ausübung des Drogistengewerbes im Standort M, auf Grund einer Bestellung am 4. August 1997 an eine bestimmte Kundin per Nachnahme, aufgegeben beim Postamt M, unter dem Namen "Natur-Produktevertrieb", M, Hauptstraße 4, einen "Ener-Chi-Spray 120 ml" ausgeliefert und... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z14;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040055.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem am 27. Juni 1997 verkündeten Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, im amtlichen Telefonbuch in der Zeit vom 15. November 1996 bis zum 26. Juni 1997 gewerbsmäßig und in Ertragsabsicht mit dem Wortlaut "H, Autolackiererei und Spenglerei, A, Tel.Nr. 00, Mobilnetz 11" im Ortstelefonverzeichnis A Dienstleistungen bzw. Tätigkeiten (im Sinne des § 1 Abs. 4 GewO 1994) angeboten zu haben, welche 1) gemäß § 94 lit. a Z. 10 ... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 25. Jänner 1999 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug nach § 66 Abs. 4 AVG schuldig erkannt, als gewerberechtliche Geschäftsführerin der R GmbH für die Ausübung des Drogistengewerbes im Standort M, auf Grund einer Bestellung am 4. August 1997 an eine bestimmte Kundin per Nachnahme, aufgegeben beim Postamt M, unter dem Namen "Natur-Produktevertrieb", M, Hauptstraße 4, einen "Ener-Chi-Spray 120 ml" ausgeliefert und... mehr lesen...