Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/30 92/18/0183 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist nicht nur berechtigt, sondern im Hinblick auf § 44a Z 1 VStG sogar verpflichtet, das die Verantwortlichkeit des Besch konstituierende Merkmal im Rahmen der von ihr zu treffenden Entscheidung richtig und vollständig anzugeben, was ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §370 Abs2;TankstellenGaspendelleitungenV 1992 §4 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VStG §52a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/08 98/03/0036 2
(hier betreffend eine Übertretung des § 367 Z 25 GewO 1994 iVm § 4
Abs 2 V BGBl 1992/793) Stammrechtssatz Der Besch hat ein Recht darauf ein, daß im
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Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §370 Abs2;TankstellenGaspendelleitungenV 1992 §4 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VStG §52a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/08 98/03/0036 2
(hier betreffend eine Übertretung des § 367 Z 25 GewO 1994 iVm § 4
Abs 2 V BGBl 1992/793) Stammrechtssatz Der Besch hat ein Recht darauf ein, daß im
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Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §370 Abs2;TankstellenGaspendelleitungenV 1992 §4 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VStG §52a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/08 98/03/0036 2
(hier betreffend eine Übertretung des § 367 Z 25 GewO 1994 iVm § 4
Abs 2 V BGBl 1992/793) Stammrechtssatz Der Besch hat ein Recht darauf ein, daß im
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Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1994 §370 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: Allein durch die Aufrechterhaltung des Schuldspruches des erstbehördlichen Straferkenntnisses durch die Berufungsbehörde mit der Maßgabe, daß dem Beschuldigten die Straftat nicht für seine Person, sondern als Organ einer juristischen Person zuzurechnen sei, findet eine Auswechslung oder ei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Mai 1995 wies die Bezirkshauptmannschaft L. (BH) das Ansuchen des Beschwerdeführers um Genehmigung der Durchführung von Kultivierungs- und Entwässerungsmaßnahmen auf einer Teilfläche von ca. 1,5 ha des Grundstückes Nr. 441 der KG O. gemäß § 27 Abs. 2 lit. a und Abs. 5 des Tiroler Naturschutzgesetzes 1991, LGBl. Nr. 29 (TNSchG 1991) iVm § 9 und § 40 Abs. 1 leg. cit. ab. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 1 lit. b TNSchG 1991 aufgetragen, den im... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Mai 1995 wies die Bezirkshauptmannschaft L. (BH) das Ansuchen des Beschwerdeführers um Genehmigung der Durchführung von Kultivierungs- und Entwässerungsmaßnahmen auf einer Teilfläche von ca. 1,5 ha des Grundstückes Nr. 441 der KG O. gemäß § 27 Abs. 2 lit. a und Abs. 5 des Tiroler Naturschutzgesetzes 1991, LGBl. Nr. 29 (TNSchG 1991) iVm § 9 und § 40 Abs. 1 leg. cit. ab. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 1 lit. b TNSchG 1991 aufgetragen, den im... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §66 Abs4;NatSchG Tir 1991 §17 Abs1;NatSchG Tir 1991 §43 Abs3 litb;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wenn der
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses keine Aussage darüber enthält, bis zu welchem Zeitpunkt der Besch seiner aus dem Wiederherstellungsauftrag nach § 7 Tir NatSchG 1991 resultierenden Verpflicht... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs2;AVG §66 Abs4;NatSchG Tir 1991 §17 Abs1;NatSchG Tir 1991 §43 Abs3 litb;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wenn der
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses keine Aussage darüber enthält, bis zu welchem Zeitpunkt der Besch seiner aus dem Wiederherstellungsauftrag nach § 7 Tir NatSchG 1991 resultierenden Verpflicht... mehr lesen...
Mit (am 7. Oktober 1996 erlassenen) Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 18. September 1996 wurde der Mitbeteiligte der Begehung von zwei Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a (in Verbindung mit § 3 Abs. 1) Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe "im Juni 1995 als Arbeitgeber im Standort seines Gastgewerbebetriebes in W" die jugoslawische Staatsangehörige ER als Küchenhilfe und den jugoslawischen Staatsangehörigen RR al... mehr lesen...
Mit (am 7. Oktober 1996 erlassenen) Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 18. September 1996 wurde der Mitbeteiligte der Begehung von zwei Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a (in Verbindung mit § 3 Abs. 1) Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe "im Juni 1995 als Arbeitgeber im Standort seines Gastgewerbebetriebes in W" die jugoslawische Staatsangehörige ER als Küchenhilfe und den jugoslawischen Staatsangehörigen RR al... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da auch in Ansehung eines jeden unberechtigt beschäftigten Ausländers (iSd § 28 Abs 1 AuslBG) EIN fortgesetztes Delikt vorliegen kann, hat die belBeh zu untersuchen bzw ausreichend festzustellen, ob im Beschwerdefall ein das Vorliegen fortgesetzter Delikte rechtfertig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da auch in Ansehung eines jeden unberechtigt beschäftigten Ausländers (iSd § 28 Abs 1 AuslBG) EIN fortgesetztes Delikt vorliegen kann, hat die belBeh zu untersuchen bzw ausreichend festzustellen, ob im Beschwerdefall ein das Vorliegen fortgesetzter Delikte rechtfertig... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 31. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. März 1991 um 7.10 Uhr an einem näher bezeichneten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs stadtauswärts fahrend mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern 1. beim Überholen den entgegenkommenden Fahrzeuglenker zum Abbremsen und Ablenken genötigt und diesen hiebei gefährdet und behindert und 2. beim Fahrstre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs2 litc;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0183 1 Stammrechtssatz Der
Spruch: betreffend eine in Verbindung mit § 99 Abs 2 lit c StVO begangene Verwaltungsübertretung hat jene zum Tatbild dieser Übertretung zählenden konkreten Umstände zu enthalten, die die besondere Gefähr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 31. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. März 1991 um 7.10 Uhr an einem näher bezeichneten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs stadtauswärts fahrend mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern 1. beim Überholen den entgegenkommenden Fahrzeuglenker zum Abbremsen und Ablenken genötigt und diesen hiebei gefährdet und behindert und 2. beim Fahrstre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs2 litc;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0183 1 Stammrechtssatz Der
Spruch: betreffend eine in Verbindung mit § 99 Abs 2 lit c StVO begangene Verwaltungsübertretung hat jene zum Tatbild dieser Übertretung zählenden konkreten Umstände zu enthalten, die die besondere Gefähr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 29. September 1996 um 03.51 Uhr am Parkplatz vor dem Wohnhaus T Nr. 152, nach Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er sich in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, als e... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 18. März 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 6. Oktober 1993 ein Sattelzugfahrzeug und einen Sattelanhänger (jeweils dem Kennzeichen nach bestimmt) auf einem näher bezeichneten Teilstück der A 21 gelenkt. Hiebei seien im Zuge einer Fahrzeugkontrolle folgende Übertretungen festgestellt worden: "1) an der Vorderseite der Beförderungseinheit war keine orangefarbene Tafel nach Rn 10 500/Abs. 1/A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs. 10a KFG 1967 mit einer Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 24 Stunden) bestraft, weil er am 16. September 1996 um 15.00 Uhr in der Gemeinde Reutte auf der B 314 "den LKW GG 18 to" mit einem bestimmten Kennzeichen gelenkt habe, obwohl an der Rückseite des nach dem Kennzeichen bestimmten Anhängers keine gelb reflektierende Warntafel mit rotem f... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht99/03 Kraftfahrrecht
Norm: ADR 1973 Rn10500 Abs1 AnlB;GGSt §10 Abs1 Z9;GGSt §32 Abs1 Z3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: § 10 Abs 1 Z 9 GGSt enthält keine weitere spezielle Bestimmung, die die Gebotsnorm des § 32 Abs 1 Z 3 GGSt, deren Verletzung dem Besch (als Lenker) zum Vorwurf gemacht wurde, konkretisieren würde. Welche Tafel (und wie diese) "vorschriftsmäß... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 29. September 1996 um 03.51 Uhr am Parkplatz vor dem Wohnhaus T Nr. 152, nach Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er sich in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, als e... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 18. März 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 6. Oktober 1993 ein Sattelzugfahrzeug und einen Sattelanhänger (jeweils dem Kennzeichen nach bestimmt) auf einem näher bezeichneten Teilstück der A 21 gelenkt. Hiebei seien im Zuge einer Fahrzeugkontrolle folgende Übertretungen festgestellt worden: "1) an der Vorderseite der Beförderungseinheit war keine orangefarbene Tafel nach Rn 10 500/Abs. 1/A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs. 10a KFG 1967 mit einer Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 24 Stunden) bestraft, weil er am 16. September 1996 um 15.00 Uhr in der Gemeinde Reutte auf der B 314 "den LKW GG 18 to" mit einem bestimmten Kennzeichen gelenkt habe, obwohl an der Rückseite des nach dem Kennzeichen bestimmten Anhängers keine gelb reflektierende Warntafel mit rotem f... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10a;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/02/0270 E 16. Februar 1999
Rechtssatz: Das Kennzeichen eines mit dem Lastkraftwagen gezogenen Anhängers gehört nicht zu den wesentlichen Sachverhaltselementen einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 10a KFG und muß daher nicht ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AlkomatV 1994 §2 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/12 96/03/0305 1 Stammrechtssatz Ein gemäß § 2 Abs 1 AlkomatV 1994 ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan ist auch besonders geschult. Die Behörde ist weder verpflichtet, diese ERMÄCHTIGUNG oder die BESONDERE SCHULUNG im Anwendungsbereich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht99/03 Kraftfahrrecht
Norm: ADR 1973 Rn10500 Abs1 AnlB;GGSt §10 Abs1 Z9;GGSt §32 Abs1 Z3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: § 10 Abs 1 Z 9 GGSt enthält keine weitere spezielle Bestimmung, die die Gebotsnorm des § 32 Abs 1 Z 3 GGSt, deren Verletzung dem Besch (als Lenker) zum Vorwurf gemacht wurde, konkretisieren würde. Welche Tafel (und wie diese) "vorschriftsmäß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10a;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/02/0270 E 16. Februar 1999
Rechtssatz: Das Kennzeichen eines mit dem Lastkraftwagen gezogenen Anhängers gehört nicht zu den wesentlichen Sachverhaltselementen einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 10a KFG und muß daher nicht ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AlkomatV 1994 §2 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/12 96/03/0305 1 Stammrechtssatz Ein gemäß § 2 Abs 1 AlkomatV 1994 ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan ist auch besonders geschult. Die Behörde ist weder verpflichtet, diese ERMÄCHTIGUNG oder die BESONDERE SCHULUNG im Anwendungsbereich... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F. vom 19. Oktober 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe gegen das Rodungsverbot verstoßen, indem er im Zeitraum Frühjahr 1995 bis zum 6. Juni 1995 auf dem nördlichen Teil des Grundstückes Nr. 916 der KG R., welcher bis 1986 mit Lärchen und Rubinien bestockt gewesen sei (und somit Wald im Sinne des Forstgesetzes darstelle), Weinreben gepflanzt und somit eine Waldfläche als landwirtschaftliche Nutzfläche verwendet habe.... mehr lesen...