Rechtssatz: Die in den Buchstaben a) bis c) umschriebenen Tatbilder des § 1 O.ö. Ehrenkränkungsgesetzes entsprechen - abgesehen von den Publizitätserfordernissen - wörtlich den Delikten gegen die Ehre in den §§ 111 Abs.1 und 115 Abs.1 StGB. Da die für die gerichtliche Strafbarkeit gemäß §§ 111 Abs.1 und 115 Abs.1 StGB geforderte Mindestpublizität verschieden geregelt worden ist, muß im Hinblick auf die Subsidiarität der Verwaltungsübertretungen der Ehrenkränkung streng zwischen den Tathand... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufung wendet sich dagegen, daß die belangte Behörde zu diesen Schuldsprüchen keine Strafen verhängte und statt dessen Ermahnungen erteilte. Es sei aber - die Rechtsmittelbegründung zusammengefaßt - der § 21 VStG zu Unrecht angewendet worden, weshalb die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafen zu beiden Fakten beantragt werde. In diesem Zusammenhang allerdings verfehlt ist die Deutung der (bloß pauschal verwiesenen) Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes durch das... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 32 Abs.1 BAG begeht eine von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe von 2.000 S bis 15.000 S, im Wiederholungsfall von 4.500 S bis 30.000 S zu bestrafende Verwaltungsübertretung, wer gemäß lit.d dieser Vorschrift nicht seiner Verpflichtung nachgekommen ist, den Lehrling nicht zu berufsfremden Tätigkeiten zu verwenden. Jene Verpflichtung, auf die hier die Strafnorm verweist, findet sich im § 9 Abs.2 erster Satz BAG: Danach hat der Lehrberechtigte den Lehrling nur z... mehr lesen...
Rechtssatz: Laut ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich bei der Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens um eine Ermessensentscheidung, die von der Behörde nach den vom Gesetzgeber im § 19 VStG festgelegten Kriterien vorzunehmen ist. Eine Rechtswidrigkeit bei der Strafbemessung liegt dann nicht vor, wenn die Behörde von dem ihr eingeräumten Ermessen im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht hat. Demgemäß obliegt es der Behörde, in Befolgung des § 60 A... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Antragsteller stützt seinen Wiederaufnahmeantrag auf den Besitz des vorgelegten Beweismittels, nämlich einer Urkunde (Bestätigung vom 31.10.1996), somit auf den Wiederaufnahmegrund gemäß § 69 Abs.1 Z2 AVG. Entgegen den Ausführungen im Wiederaufnahmeantrag hat aber der Antragsteller in seiner Berufung vom 22.11.1995 die "Auslieferung" an die Firma S & K GesmbH zu keiner Zeit bestritten, sondern wurden lediglich Spruchmängel im Hinblick auf das Tatverhalten und die Tatzei... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß Art.129a Abs.1 Z4 B-VG erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate nach Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges, sofern ein solcher in Betracht kommt, über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheiten der Z1 (d.s. Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen, ausgenommen Finanzstrafsachen des Bundes), soweit es sich um Privatanklagesachen oder um das bundesgesetzliche Abgabenstrafrecht handelt, und der Z3. Gemäß § 24 VStG gilt § 73 Abs.1 bis... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 43 Abs.1 Z3 iVm § 16 Abs.2 Z1 FMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 30.000 S zu bestrafen, der Fernmeldeanlagen in der Weise mißbräuchlich verwendet, daß die dadurch bewirkte Nachrichtenübermittlung gegen die Gesetze verstößt. Nach der zufolge des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 27.9.1995, G 1256-1264/95, als verfassungswidrig festgestellten, infolge gleichzeitiger Fristsetzung für das Außerkrafttreten aber bi... mehr lesen...
Begründung: Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Josefstadt, stellte mit dem angefochtenen Bescheid ihre Zuständigkeit in der Verwaltungsstrafsache Franz H wegen Verdacht der Übertretung der §§ 9 Abs 2 und 22 Abs 2 StVO 1960 fest. Begründet wird dies damit, daß der Vertreter des Berufungswerbers die Zuständigkeit der Erstbehörde bestritten und ausgeführt habe, daß die Bundespolizeibehörde nicht dem in Art 6 EMRK definierten Gerichtbegriff entspreche und somit nicht z... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wendet sich zunächst nicht gegen die - ohnedies im Wege eines Sachverständigengutachtens belegte - Tatbestandsmäßigkeit im Hinblick auf die ihm zur Last gelegte Übertretung des § 74 Abs.2 Z1 LMG, sondern dagegen, daß ihn insoweit ein Verschulden trifft. Damit ist er auch im Recht. Soweit ihm überhaupt ein Verschulden zur Last gelegt werden könnte, käme nur fahrlässiges Verhalten in Betracht. Angesichts des Umstandes, daß die verfahrensgegenständliche Ware a... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z2 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der Lebensmittel entgegen den Bestimmungen der aufgrund § 19 LMG erlassenen Verordnungen in Verkehr bringt. Unter "Inverkehrbringen" ist nach § 1 Abs.2 LMG das Gewinnen, Herstellen, Behandeln, Einführen, Lagern, Verpacken, Bezeichnen, Feilhalten, Ankündigen, Werben, Verkaufen und jedes sonstige Überlassen sowie das Verwenden für andere zu verstehen, sofern e... mehr lesen...
Rechtssatz: Erhebt die Firma des Beschuldigten gegen ein Straferkenntnis ohne Vollmacht des Beschuldigten Berufung, so ist die Berufung mangels Parteistellung der Firma des Beschuldigten als unzulässig zurückzuweisen. mehr lesen...
Beachte VwSen-103650 v. 11.4.1996; VwSen-310055 v. 26.1.1996; VwSen-310057 v. 7.2.1996; Rechtssatz: Das aufgehobene Straferkenntnis vom 9.12.1994 lastete die Tat mit einem das Bestimmtheitsgebot des § 44a Z1 VStG (in dem von der Judikatur des VwGH entwickelten Verständnis) verletzenden Alternativvorwurf an ("nicht so gelagert bzw. behandelt"). Auch die das zugrundeliegende Strafverfahren als erste Verfolgungshandlung einleitende Aufforderung zur Rechtfertigung vom 19.10.1994 enthielt... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie aus dem zu Zl. ... gleichzeitig mit der Berufung vorgelegten Strafakt ersichtlich, wurden gegen den Berufungswerber als Beschuldigten innerhalb der Frist des § 31 Abs.2 VStG mit der Strafverfügung vom 28.10.1993 und der Aufforderung zur Rechtfertigung vom 25.11.1993 zwei Verfolgungshandlungen - mit identischem Wortlaut in der Tatanlastung - gesetzt. Anders jedoch als der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses enthalten beide Verfolgungshandlungen nicht den ausdrü... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 25.1.1996 wurde ein gegen Frau B T W wegen des Verdachtes einer Übertretung nach §20 lita des Tiroler Landespolizeigesetzes eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren gemäß §45 Abs1 Z1 VStG eingestellt. Mit Eingabe vom 23.2.1996 hat Herr Rechtsanwalt Dr. M L in seiner Eigenschaft als Rechtsvertreter der Beschuldigten einen Kostenbestimmungsantrag für die im Zuge des durchgeführten Verwaltungsstrafverfahrens aufgelaufenen Kosten ge... mehr lesen...
Mit einem Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck wurde Herrn J H vorgeworfen, er habe eine Veranstaltung entgegen einem Verbot nach §25 Abs1 Z3 des Tiroler Veranstaltungsgesetzes durchgeführt, da am 9.6.1995 um 14.30 Uhr in Innsbruck, Lokal "V", festgestellt worden sei, daß 12 TV-Spielautomaten aufgestellt bzw. betrieben worden seien. Dabei handle es sich um Geldspielautomaten, bei denen den Benützern vermögenswerte Gewinne ausgefolgt oder in Aussicht gestellt worden seien, unab... mehr lesen...
Nach der mündlichen Berufungsverhandlung vom 13.3.1996 wurde das gegen Herrn H B anhängige Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung nach §103 Abs2 KFG gemäß §45 Abs1 Z1 VStG eingestellt, nachdem von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck als Erstbehörde mit Straferkenntnis vom 16.10.1995, Zl Vst.-/6-95, eine Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,-- verhängt worden ist. Mit Schriftsatz vom 13.3.1996 wird nun von Herrn H B durch seinen Rechtsvertreter, Herrn Rechtsanwalt Dr. K N, an den unabhän... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 71 Abs.4 AVG hat über einen Antrag auf eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jene Behörde zu entscheiden, bei der die versäumte Handlung vorzunehmen war. Da sich der gegenständliche Antrag auf eine Wiedereinsetzung in die Frist zur rechtzeitigen Erhebung eines Einspruches gegen eine Strafverfügung richtet und über einen solchen nach § 49 VStG nicht die Berufungsbehörde, sondern die Erstbehörde zu entscheiden hat, ist sohin nicht der O.ö. Verwaltungssenat, sondern d... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt L vom 16.3.1992, GZ, wurde die gewerbebehördliche Betriebsanlagenänderungsgenehmigung für die Erweiterung durch Errichtung einer Abfüllerei für Lacke und Lösungsmittel und eines Leergebindelagers unter Vorschreibung von Auflagen erteilt, so ua: "30. Hinsichtlich der Abfüll- und Verpackungsmaschinen sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, "Sicheres Arbeiten in der Lackindustrie", ZH 1/233, einzuhalten." B... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit ist, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs.2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen ist (§ 9 Abs.1 VStG). Die zur Vertretung nach außen Berufenen sind berechtigt, aus ihrem Kreis eine oder mehrere Personen als verantwortliche Beauftragte... mehr lesen...
Beachte VwSen-310021/3/Ga/La vom 31.05.1995 Rechtssatz: Der Berufungswerber macht zunächst geltend, daß wegen des Sammelns von Druckgaspackungen gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren beim Landesgericht W. zu Zl. XX, schon anhängig sei und daher gemäß § 39 Abs.1 Einleitung AWG keine Zuständigkeit der Verwaltungsstrafbehörde vorliege. Dieser auf die Subsidiarität zielende Einwand läßt allerdings nicht erkennen, ob das bezeichnete und offenbar noch nicht mit einer Entscheidung rech... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der belangten Behörde, die in der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses die als verletzt unterlegten Rechtsvorschriften wiedergegeben und die Beurteilung der Rechtsfrage gerade noch hinreichend zusammengefaßt dargestellt hat, hält der unabhängige Verwaltungssenat die objektive Tatseite in diesem Fall für erfüllt. Weil weiters die strafrechtliche Verantwortlichkeit unstrittig und auch die Schuldseite erfüllt ist - vorliegend wurde ein Ungehorsamsdelikt verwirklicht... mehr lesen...
Rechtssatz: Die für die rechtliche Beurteilung in diesem Fall maßgebenden Vorschriften der Gewerbeordnung in der zur Tatzeit geltenden Fassung (§ 74 Abs.1, § 74 Abs.2 Z2 und Z5, § 366 Abs.1 Z3) sind in der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses vollständig wiedergegeben, sodaß zur Vermeidung von Wiederholungen auf sie verwiesen werden kann. Vor diesem Hintergrund steht fest, daß der Berufungswerber die ihm spruchgemäß angelastete Verwaltungsübertretung nicht verwirklicht hat. Das ... mehr lesen...
Beachte VwSen-221150 v. 23.12.1994 Rechtssatz: Die Erwägungen über das von ihr gehandhabte Ermessen bei der Festsetzung der verhängten Strafe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens (hier: gemäß § 31 Abs.2 ANSchG Geldstrafe bis zu 50.000 S) an Hand der objektiven Kriterien des Unrechtsgehalts der Tat (§ 19 Abs.1 VStG) und der subjektiven Kriterien des Schuldgehalts (§ 19 Abs.2 VStG) hat die belangte Behörde in Verletzung der ihr auch diesbezüglich gemäß § 60 AVG (iVm § 24 VStG) aufer... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 63 Abs.3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG, welcher nach der Bestimmung des § 24 Verwaltungsstrafgesetz - VStG auch im Verwaltungsstrafverfahren anwendbar ist, hat die (schriftliche Berufung) den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist die Berufung nur dann gesetzmäßig erhoben worden, wenn sie einen Berufungsantrag und eine Berufungsbegründung enthäl... mehr lesen...
Rechtssatz: Strittig ist ausschließlich die Rechtsfrage, ob das Fortbewegen eines Fahrrades derart, daß auf dem Sitz des Fahrrades sitzend durch Abstoßen vom Boden mit den Füßen Schwung geholt wird, als Lenken bzw Fahren iSd zitierten Gesetzesbestimmungen zu qualifizieren ist. Mit dieser Frage hat sich der unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich bereits in seiner Entscheidung vom 6. September 1993, VwSen-101092/9/Fra/Ka, auseinandergesetzt und festgestellt, daß die Fortbeweg... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch verfahrensrechtliche Angelegenheiten wie die Wiederaufnahme des Verfahrens oder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fallen unter den Begriff des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 24 VStG. Daher ist für diesen Bereich eine Anwendung des § 73 AVG ausgeschlossen. Ein Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht in solchen Angelegenheiten ist daher zurückzuweisen. Schlagworte Verwaltungsstrafverfahren, verfahrensrechtliche Angelegenheiten, Wiederaufnahme, Wiederein... mehr lesen...
Beachte VwSen-280068 v. 11.5.1995 Rechtssatz: Was die als verletzt zugrundegelegten Rechtsvorschriften (§ 31 Abs.2 lit.p ANSchG; § 22 Abs.3 BArbSchV und § 46 Abs.5 AAV) anbelangt, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Darstellung in der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses verwiesen. Vor dem Hintergrund dieser hier anzuwendenden Rechtslage steht aber fest, daß die objektiven Tatbilder der angelasteten Verwaltungsübertretungen, nämlich 1. die Benützung eines entgeg... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z3 iVm § 17 Abs.2 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der Lebensmittel unter einer Aufmachung oder unter Verwendung von Bezeichnungen, die eine Eignung als diätetisches Lebensmittel dartun, vor ihrer Anmeldung beim Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Verkehr bringt. Nach § 17 Abs.1 LMG sind diätetische Lebensmittel solche von besonderer Beschaffenheit, die für besti... mehr lesen...
Beachte VwSen-260085 v. 9.9.1994; VwSen-210113 v. 16.12.1993 Rechtssatz: Gemäß § 21 Abs.1 VStG kann die Behörde ohne weiteres Verfahren von der Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Sie kann den Beschuldigten jedoch gleichzeitig unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid ermahnen, sofern dies erforderlich ist, um ihn von weiteren strafbaren Handlungen gleicher... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z1 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der den Bestimmungen der im § 77 Abs.1 Z19 angeführten Rechtsvorschrift zuwiderhandelt. § 77 Abs.1 Z19 LMG bestimmt, daß die LMKV 1973 so lange als Bundesgesetz in Kraft bleibt, bis ihren Gegenstand regelnde Verordnungen in Wirksamkeit getreten sind. Mit § 12 Abs.2 der Verordnung des BMfGSK vom 29.1.1993, BGBl. Nr. 72/1993 (im folgenden: LMKV 1993), wu... mehr lesen...