RS UVS Kärnten 1996/06/21 KUVS-845/1/96

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Veröffentlicht am 21.06.1996
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Rechtssatz

Erhebt die Firma des Beschuldigten gegen ein Straferkenntnis ohne Vollmacht des Beschuldigten Berufung, so ist die Berufung mangels Parteistellung der Firma des Beschuldigten als unzulässig zurückzuweisen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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