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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §99 Abs1 idF 1986/105;Rechtssatz
Wird nur die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe verhängt, so ist es nicht erforderlich, daß die Beh Auskünfte über die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Besch einholt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020103.X03Im RIS seit
12.06.2001