RS Vwgh 1990/10/31 90/02/0103

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Veröffentlicht am 31.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §99 Abs1 idF 1986/105;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Wird nur die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe verhängt, so ist es nicht erforderlich, daß die Beh Auskünfte über die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Besch einholt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020103.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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