RS Vwgh 1990/9/25 90/05/0043

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §34;
VStG §19;
VStG §20;
VStG §51 Abs4;

Rechtssatz

Das Fehlen einschlägiger Verwaltungsstrafen bildet keinen Milderungsgrund; ein solcher ist nur in der verwaltungstrafrechtlichen Unbescholtenheit zu erblicken.

Schlagworte

StrafmilderungsrechtErschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050043.X09

Im RIS seit

19.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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