Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §34;Rechtssatz
Das Fehlen einschlägiger Verwaltungsstrafen bildet keinen Milderungsgrund; ein solcher ist nur in der verwaltungstrafrechtlichen Unbescholtenheit zu erblicken.
Schlagworte
StrafmilderungsrechtErschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050043.X09Im RIS seit
19.09.2001Zuletzt aktualisiert am
17.04.2012