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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StVO 1960 §99 Abs3 lita;Rechtssatz
Was die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse des Besch anlangt, so hat ihn die belBeh ausdrücklich aufgefordert, diese innerhalb von 3 Wochen darzulegen, widrigenfalls von durchschnittlichen Einkommensverhältnissen, Vermögensverhältnissen und Familienverhältnissen ausgegangen werde. Der Besch ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Wenn die Beh angesichts dieses Verhaltens des Besch und des von ihm angegebenen Berufes ("Verkaufsleiter") "durchschnittliche Einkommensverhältnisse" zugrunde legte, ist dies nicht unschlüssig
(vgl E 3.4.1989, 88/10/0182).
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991030320.X01Im RIS seit
12.06.2001