Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium A zur Dienstleistung zugewiesen. Im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Kärnten vom 7. Februar 1992 war an der genannten AHS u.a. eine schulfeste Stelle für mathematische und naturwissenschaftliche Unterrichtsgegenstände zur Besetzung ausgeschrieben. Für diese Stelle bewarb sich u.a. die Beschwerdeführerin. Mit Bescheid des Landesschulr... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §206 Abs6;BDG 1979 §220 Abs1 Z2;BDG 1979 §84 Abs1;BDG 1979 §84 Abs2;
Rechtssatz: Dem gesamten Dienstrecht ist keine Bestimmung des Inhaltes zu entnehmen, daß der Dienstbehörde die gesetzliche Verpflichtung auferlegt wäre, von Amts wegen eine Leistungsfeststellung zu treffen, um dem Bediensteten anläßlich der Verleihung einer schulfesten Stelle zu einem im Gese... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles ist zwecks Vermeidung umfangreicher Wiederholungen auf das den Verfahrensparteien bekannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. November 1990, Zl. 90/09/0084, zu verweisen. Mit dem damals angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. März 1990 war der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid vom 28. Dezember 1989 nicht Folge gegeben worden, mit welchem für das Schuljahr 1988/89 (wie bereit... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §84 Abs1 idF 1986/389;LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/22 90/09/0084 1 Stammrechtssatz Zuständig für die Erstellung eines Leistungsberichtes ist der im § 61 LDG angeführte Leiter, der die Leistungen gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurtei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit dem 1. Jänner 1984 als Beamter der Verwendungsgruppe C in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Seine Dienststelle ist das Amt der Kärntner Landesregierung, wo er in der Unterabteilung n als Bauwart bei Tunnelbauprojekten verwendet wird. Mit Eingabe vom 5. Jänner 1990 stellte der Beschwerdeführer gemäß § 90 Abs. 1 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1985 (KDG), den Antrag auf Leistungsfeststellung für das Jahr 1989 ... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §84 Abs1 idF 1986/389;DienstrechtsG Krnt 1985 §85;DienstrechtsG Krnt 1985 §86 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §90 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0147 3 Stammrechtssatz Zuständig für die Erstellung eines Leistungsberichtes ist der im § 85 Krnt DienstrechtsG angeführte ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin der Verwendungsgruppe B in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Ihre Dienststelle ist die Bezirkshauptmannschaft A, wo sie im Rahmen des Gesundheitsamtes als Sachbearbeiterin der Tuberkulose-Fürsorgestelle und gleichzeitig als radiologisch-technische Assistentin für den medizinischen Bereich verwendet wird. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hat die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. Jänner 1990 den... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §84 Abs1 idF 1986/389;DienstrechtsG Krnt 1985 §85;DienstrechtsG Krnt 1985 §86 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §90 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0147 3 Stammrechtssatz Zuständig für die Erstellung eines Leistungsberichtes ist der im § 85 Krnt DienstrechtsG angeführte ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin der Verwendungsgruppe C in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Ihre Dienststelle ist die Agrarbezirksbehörde K. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hat die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 19. Jänner 1990 gemäß § 90 Abs. 1 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1985 (Krnt DienstrechtsG), den Antrag auf Leistungsfeststellung gestellt, weil sie ihrer Meinung nach im vorangegangenen Kalenderjahr 198... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §84 Abs1 idF 1986/389 ;DienstrechtsG Krnt 1985 §85;DienstrechtsG Krnt 1985 §86 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §90 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs1;
Rechtssatz: Zuständig für die Erstellung eines Leistungsberichtes ist der im § 85 Krnt DienstrechtsG angeführte Vorgesetzte des Beamten, der die Leistungen gerecht, unvoreingenomm... mehr lesen...
Der im Jahre 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; seine letzte Dienststelle war die Berufsschule G. Mit Erkenntnis vom 18. Februar 1988, Zl. 87/09/0234, hat der Verwaltungsgerichtshof einen das Schuljahr 1985/86 betreffenden Bescheid der belangten Behörde, mit welchem festgestellt worden war, daß der Beschwerdeführer trotz nachweislicher Ermahnung den von ihm zu erwartenden Arbeitserfol... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §84 Abs1;LDG 1984 §61;LDG 1984 §62 Abs2;LDG 1984 §66 Abs1 Z2;LDG 1984 §66 Abs3;
Rechtssatz: Zuständig für die Erstellung eines Leistungsberichtes ist der im § 61 LDG angeführte Leiter, der die Leistungen gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurteilen hat (Hinweis zum BDG 1979 E 30.4.1987, 86/09/0132). E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revident in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter des Postamtes R. Durch den zuständigen Inspektionsbeamten wurde der Beschwerdeführer am 14. Jänner 1987 (Inspektionsbefund Nr. 50), am 28. Juli 1987 (Inspektionsbefund Nr. 51) sowie am 21. Jänner 1988 (Inspektionsbefund Nr. 52) überprüft. Im Inspektionsbefund Nr. 51 hielt der Inspektionsbeamte fest, die angeführten Beanstandungen zeigten auf, daß die erbrachte Dienstlei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revident in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter des Postamtes R. Durch den zuständigen Inspektionsbeamten wurde der Beschwerdeführer am 14. Jänner 1987 (Inspektionsbefund Nr. 50), am 28. Juli 1987 (Inspektionsbefund Nr. 51) sowie am 21. Jänner 1988 (Inspektionsbefund Nr. 52) überprüft. Im Inspektionsbefund Nr. 51 hielt der Inspektionsbeamte fest, die angeführten Beanstandungen zeigten auf, daß die erbrachte Dienstlei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs3 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs5 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs6 idF 1986/389;BDG 1979 §88 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn der Bescheid der Leistungsfeststellungskommission (vollinhaltlich) auf der (keinen Besch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs3 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs5 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs6 idF 1986/389;BDG 1979 §88 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn der Bescheid der Leistungsfeststellungskommission (vollinhaltlich) auf der (keinen Besch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bezirkspolizeikommissariat X, wo er als Rayonkriminalbeamter (ab 1. August 1986 auch als Suchtgiftsachbearbeiter) tätig ist. Am 28. April 1987 nahm der Beschwerdeführer die vom selben Tag stammende und vom Leiter der Kriminalbeamten-Abteilung Oberstleutnant M. unterfertigte schriftliche Ermahnung nach § 81 Abs. 1 Z. 3 BDG 1979 (in der Fassung der BD... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bezirkspolizeikommissariat X, wo er als Rayonkriminalbeamter (ab 1. August 1986 auch als Suchtgiftsachbearbeiter) tätig ist. Am 28. April 1987 nahm der Beschwerdeführer die vom selben Tag stammende und vom Leiter der Kriminalbeamten-Abteilung Oberstleutnant M. unterfertigte schriftliche Ermahnung nach § 81 Abs. 1 Z. 3 BDG 1979 (in der Fassung der BD... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;
Rechtssatz: Dem Vorgesetztenbericht kommt insoweit eine besondere Bedeutung zu, als das BDG 1979 bei jedem Leistungsfeststellungsverfahren (ohne Rücksicht auf die Art seiner Einleitung) die Erstat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;
Rechtssatz: Dem Vorgesetztenbericht kommt insoweit eine besondere Bedeutung zu, als das BDG 1979 bei jedem Leistungsfeststellungsverfahren (ohne Rücksicht auf die Art seiner Einleitung) die Erstat... mehr lesen...
Der 1946 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Juli 1989 als Staatsanwalt im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle im aktiven Dienstverhältnis war die Staatsanwaltschaft A. Mit Bescheid vom 29. Juni 1988 hatte die belangte Behörde festgestellt, daß der Beschwerdeführer im Kalenderjahr 1987 den zu erwartenden Arbeitserfolg trotz nachweislicher Ermahnung nicht aufgewiesen hat. Da gemäß § 82 Abs. 2 BDG 1979 (in der im Bes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §85;
Rechtssatz: Die im § 81 Abs 1 Z 3 BDG 1979 vorgesehene nachweisliche Ermahnung soll den Beamten über seine mangelhaften Leistungen in Kenntnis setzen, um ihm noch Gelegenheit zur Leistungsverbesserung zu geben. Diesem Gesichtspunkt k... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs2 idF 1986/389;
Rechtssatz: Eine nachträgliche Erledigung von Akten, bei deren Bearbeitung im Beurteilungszeitraum gravierende Verfahrensverzögerungen festgestellt worden sind, kann nichts Entscheidendes an den Fakten des Auflaufens eines ungerechtfertigten Rück... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389 impl;BDG 1979 §85 Abs1 impl;DienstrechtsG Krnt 1985 §89;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Mitarbeitergespräch hat sich auf die für den Inhalt des beabsichtigten Berichtes des Vorgesetzten gleichfalls maßgebliche... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389 impl;BDG 1979 §85 Abs1 impl;DienstrechtsG Krnt 1985 §89;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Unterlassung oder (in materieller Hinsicht) mangelhafte Führung des Mitarbeitergespräches durch den Vorgesetzten kann ins... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389 impl;BDG 1979 §85 Abs1 impl;DienstrechtsG Krnt 1985 §89;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Durchführung des zwingend vorgesehenen Mitarbeitergespräches hat der Gesetzgeber auch ein Element der Unmittelbarkeit... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389 impl;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs2;
Rechtssatz: Durch die von der Leistungsfeststellungskommission für Landesbeamte beim Amt der Krnt LReg getroffene Feststellung, der Beamte, der bisher ausgezeichnet beurteilt war, weise im Beurteilungszeitraum (nunmehr) den zu erwartenden Arbeitserfolg auf (an Stell... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389 impl;BDG 1979 §85 Abs1 impl;DienstrechtsG Krnt 1985 §89;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Mitarbeitergespräch hat sich auf die für den Inhalt des beabsichtigten Berichtes des Vorgesetzten gleichfalls maßgebliche... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389 impl;BDG 1979 §85 Abs1 impl;DienstrechtsG Krnt 1985 §89;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Unterlassung oder (in materieller Hinsicht) mangelhafte Führung des Mitarbeitergespräches durch den Vorgesetzten kann ins... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389 impl;BDG 1979 §85 Abs1 impl;DienstrechtsG Krnt 1985 §89;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Durchführung des zwingend vorgesehenen Mitarbeitergespräches hat der Gesetzgeber auch ein Element der Unmittelbarkeit... mehr lesen...