Der 1953 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe C in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten und wird in der Abteilung 18 des Amtes des Landesregierung - Wasserwirtschaft, Unterabteilung Villach, verwendet. Mit Eingabe vom 14. Jänner 1998 begehrte der Beschwerdeführer seine Leistungsfeststellung für das Kalenderjahr 1997, weil er in diesem überdurchschnittliche Leistungen erbracht habe. Begründend brachte er dazu vor, die von... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §84 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1994 §85; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/09/0147 E 17. Jänner 1991 RS 3
(hier betreffend das Krnt DienstrechtsG 1994) Stammrechtssatz Zuständig für die Erstellung eines Leistungsberichtes ist der im § 85 Krnt DienstrechtsG angeführte Vorgesetzte des Beamten, der die Leistungen gerecht, unvoreinge... mehr lesen...
Der 1960 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, stand als Oberkommissär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststellen während des Beurteilungszeitraumes vom 29. Oktober 1995 bis 28. April 1996 waren bis 16. Jänner 1996 das Finanzamt für Körperschaften und ab 17. Jänner 1996 das Finanzamt für den 2. und 20. Bezirk in Wien. In beiden Ämtern war er mit der Erledigung von Rechtsmitteln betraut. Am 25. Apr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1994/550;BDG 1979 §82 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §84 Abs1 idF 1994/550;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall wurde zu einem bestimmten Zeitpunkt über den Beamten ein Vorgesetztenbericht im Sinne des § 84 Abs 1 BDG 1979 betreffend einen näher bezeichneten Beurteilungszeitraum verfasst; zu diesem Zeitpunkt war ü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion XY. Der Beschwerdeführer stellte am 21. Jänner 1993 einen Antrag auf Leistungsfeststellung gemäß § 86 Abs. 1 BDG 1979 für das Jahr 1992, da er der Meinung sei, "den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg überschritten zu haben". Der Beschwerdeführer führte dazu einige Straffälle (unter Angabe der Aktenzeichen) an, an deren Bearbeitu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1;BDG 1979 §84 Abs1;
Rechtssatz: Leistungsfeststellungen sollen ein abgerundetes, umfassendes, klares und widerspruchsfreies Bild der Persönlichkeit und Leistung des Beurteilten geben; sie sind sorgfältig und sachgerecht abzufassen. Der Leistungsfeststellung sind die Erfahrungen und Erkenntnisse zugrundezulegen, die während des Beurteilungszeitraumes ge... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1;BDG 1979 §84 Abs1;
Rechtssatz: Eine Leistungsbeschreibung des Vorgesetzten soll möglichst konkrete Sachverhalte und eine konkrete Darstellung der Leistungen des Beamten enthalten und sich nicht in wertenden Feststellungen erschöpfen (Hinweis E 19.4.1995, 94/12/0362). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1... mehr lesen...
Die 1952 geborene Beschwerdeführerin steht seit 1969 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie ist als Oberkontrollorin im Bereich der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland tätig. Ihre Leistungsfeststellung lautete seit 1975 bis 1991 auf die Normalleistung. Für 1992 wurde vom zuständigen Vorgesetzten über die Beschwerdeführerin ein Leistungsbericht gemäß § 84 BDG 1979 erstattet, auf Grund dessen der Beschwerdeführerin von der Die... mehr lesen...
Die 1952 geborene Beschwerdeführerin steht seit 1969 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie ist als Oberkontrollorin im Bereich der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland tätig. Ihre Leistungsfeststellung lautete seit 1975 bis 1991 auf die Normalleistung. Für 1992 wurde vom zuständigen Vorgesetzten über die Beschwerdeführerin ein Leistungsbericht gemäß § 84 BDG 1979 erstattet, auf Grund dessen der Beschwerdeführerin von der Die... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §84 Abs1 Z2;BDG 1979 §84 Abs2;BDG 1979 §85 Abs1;
Rechtssatz: Ist gemäß § 84 Abs 1 Z 2 BDG 1979 zwingend eine Leistungsfeststellung durchzuführen, kann iSd § 85 Abs 1 BDG 1979 nicht von der ABSICHT der Berichterstattung durch den Vorgesetzten verbunden mit der Konsequenz nach § 84 Abs 2 BDG 1979 (Möglichkeit des Verzichtes auf die Berichter... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §84 Abs1 Z2;BDG 1979 §84 Abs2;BDG 1979 §85 Abs1;
Rechtssatz: Ist gemäß § 84 Abs 1 Z 2 BDG 1979 zwingend eine Leistungsfeststellung durchzuführen, kann iSd § 85 Abs 1 BDG 1979 nicht von der ABSICHT der Berichterstattung durch den Vorgesetzten verbunden mit der Konsequenz nach § 84 Abs 2 BDG 1979 (Möglichkeit des Verzichtes auf die Berichter... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe W2, Dienststufe 2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde auf Grund des Berichtes zur Leistungsfeststellung gemäß § 84 BDG 1979 und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Zwischenvorgesetzten und des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens der Dienstbehörde gemäß § 81 Abs. 1 Z. 3 und § 87 Abs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe W2, Dienststufe 2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde auf Grund des Berichtes zur Leistungsfeststellung gemäß § 84 BDG 1979 und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Zwischenvorgesetzten und des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens der Dienstbehörde gemäß § 81 Abs. 1 Z. 3 und § 87 Abs... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;VwRallg;
Rechtssatz: Bei den (dem Beamten im Leistungsfeststellungsverfahren) angelasteten "Beanstandungen nach § 109 BDG 1979" handelt es sich primär um eine Disziplinarmaßnahme im Bagatellbereich, aus der sich nicht von vornherein Auswirkung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/12 88/09/0111 3 Stammrechtssatz Dem Vorgesetztenbericht kommt insoweit eine besondere Bedeutung zu, als das BDG 1979 bei jedem Leistungsfeststellung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;VwRallg;
Rechtssatz: Bei den (dem Beamten im Leistungsfeststellungsverfahren) angelasteten "Beanstandungen nach § 109 BDG 1979" handelt es sich primär um eine Disziplinarmaßnahme im Bagatellbereich, aus der sich nicht von vornherein Auswirkung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/12 88/09/0111 3 Stammrechtssatz Dem Vorgesetztenbericht kommt insoweit eine besondere Bedeutung zu, als das BDG 1979 bei jedem Leistungsfeststellung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe C in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Seine Dienststelle ist das Landeskrankenhaus Klagenfurt (Patientenaufnahme). Mit Eingabe vom 14. Jänner 1992 ersuchte der Beschwerdeführer um Leistungsfeststellung für seine Tätigkeit im abgelaufenen Jahr 1991 gemäß § 90 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1985 (Krnt DienstrechtsG). Zu diesem Antrag hat der Verwaltungsdirektor des Landes... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §84 Abs1 idF 1986/389;DienstrechtsG Krnt 1985 §85;DienstrechtsG Krnt 1985 §86 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0147 3 Stammrechtssatz Zuständig für die Erstellung eines Leistungsberichtes ist der im § 85 Krnt DienstrechtsG angeführte Vorgesetzte des Beamten, der die ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Beurteilungszeitraum im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten als Leiter eines Referates eingesetzt. Die Dienstbehörde eröffnete dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 28. Februar 1991, daß sie ihm auf Grund des Berichtes des Vorgesetzten vom 30. Jänner 1991 gemäß § 87 Abs. 1 BDG 1979 mitteile, er habe im Kalenderjahr 1990 den zu erwartenden Arbeitserfolg nic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Beurteilungszeitraum im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten als Leiter eines Referates eingesetzt. Die Dienstbehörde eröffnete dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 28. Februar 1991, daß sie ihm auf Grund des Berichtes des Vorgesetzten vom 30. Jänner 1991 gemäß § 87 Abs. 1 BDG 1979 mitteile, er habe im Kalenderjahr 1990 den zu erwartenden Arbeitserfolg nic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §85 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die im § 85 Abs 1 erster Satz BDG 1979 in der ersten Vorstufe des Leistungsfeststellungsverfahrens vorgesehene Befassung des Beamten (insbesondere das Mitarbeitergespräch) geht über den mit dem ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1;BDG 1979 §85 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Unterlassung oder (in materieller Hinsicht) mangelhafte Führung des Mitarbeitergespräches durch den Vorgesetzten kann insbesondere auch nicht durch die Einhaltung der Bestimmungen des § 85 Abs 1 zweiter ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §84 Abs1 idF 1986/389;
Rechtssatz: Zuständig für die Erstellung eines Leistungsberichtes ist gem § 84 Abs 1 BDG 1979 der unmittelbare Dienstvorgesetzte, der die Leistungen des Beamten gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurteilen hat. Entscheidend ist, daß das Werturteil letztlich keine formelhafte Behauptung darstellt, sondern, daß es für den... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §85 Abs1;
Rechtssatz: Wenn dem Beamten (im Beschwerdefall) ua der Inhalt von Berufungsausführungen in einem laufenden Verwaltungsverfahren vorgehalten wird, so darf derartiges in dieser Form überhaupt nicht Gegenstand eines Leistungsfeststellungsverfahrens sein. Europea... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/12 88/09/0111 3 Stammrechtssatz Dem Vorgesetztenbericht kommt insoweit eine besondere Bedeutung zu, als das BDG 1979 bei jedem Leistungsfeststellung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §85 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die im § 85 Abs 1 erster Satz BDG 1979 in der ersten Vorstufe des Leistungsfeststellungsverfahrens vorgesehene Befassung des Beamten (insbesondere das Mitarbeitergespräch) geht über den mit dem ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs3;BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1;BDG 1979 §85 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Unterlassung oder (in materieller Hinsicht) mangelhafte Führung des Mitarbeitergespräches durch den Vorgesetzten kann insbesondere auch nicht durch die Einhaltung der Bestimmungen des § 85 Abs 1 zweiter ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §85 Abs1;
Rechtssatz: Wenn dem Beamten (im Beschwerdefall) ua der Inhalt von Berufungsausführungen in einem laufenden Verwaltungsverfahren vorgehalten wird, so darf derartiges in dieser Form überhaupt nicht Gegenstand eines Leistungsfeststellungsverfahrens sein. Europea... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/12 88/09/0111 3 Stammrechtssatz Dem Vorgesetztenbericht kommt insoweit eine besondere Bedeutung zu, als das BDG 1979 bei jedem Leistungsfeststellung... mehr lesen...