Index
L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Das Mitarbeitergespräch hat sich auf die für den Inhalt des beabsichtigten Berichtes des Vorgesetzten gleichfalls maßgeblichen Beurteilungskriterien (Umfang und Wertigkeit der Leistungen des Beamten) konkret und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles zu beziehen.
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2Parteiengehör AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090028.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017