Die 1957 geborene Beschwerdeführerin steht als Oberrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist der Rechnungshof (der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erstatteten Gegenschrift zufolge trat die Beschwerdeführerin am 1. September 1985 als Vertragsbedienstete in den Prüfungsdienst des Rechnungshofes ein; das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis wurde mit 1. Jänner 1988 begründet. Sie wurde vom Zeitpunkt ihres Eintrittes an durchgehend als ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs1;BDG 1979 §75 Abs2;BDG 1979 §75 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/09/24 97/12/0178 3 (hier: Vorweg ist jedenfalls dem VwGH nicht ersichtlich, dass jegliche Tätigkeit einer Beamtin des Rechnungshofes bei der Europäischen Union, mit Ausnahme einer solchen beim Europäischen Rechnu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/19 90/12/0156 1 Stammrechtssatz § 75 Abs 1 BDG 1979 untersagt die Gewährung eines Karenzurlaubes für den Fall ausdrücklich, daß ihr zwingende dienstliche
Gründe: entgegenstehen, stellt sie in allen anderen Fällen jedoch dem freien Ermessen der für di... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs1 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: An der Rechtsprechung zu § 75 Abs 1 BDG 1979 ist mangels wesentlicher inhaltlicher Änderung der Rechtslage auch vor dem Hintergrund der ersten BDG-Novelle 1997, BGBl I Nr 61/1997, festzuhalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999120107.X03 Im RIS sei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde für die Zeit vom 1. Juli 1987 bis 30. Juni 1989 zum Universitätsassistenten an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien (Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) bestellt. Nach Aufhebung des im Instanzenzug ergangenen Bescheides des Akademischen Senates der Universität Wien (im folgenden Akademischer Senat) vom 21. Juni 1990, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung seines befristeten Dienstverhältnisses abgelehnt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §176 Abs5 idF 1988/148;BDG 1979 §6 Abs2;BDG 1979 §75 Abs1;
Rechtssatz: Über den Antrag auf Gewährung eines Karenzurlaubes gem § 75 BDG 1979 ist nicht vor oder gleichzeitig mit der Umwandlung des Dienstverhältnisses gem § 176 Abs 5 erster Satz BDG 1979 zu entscheiden, setzt doch die Gewährung eines Karenzurlaubes den Bestand ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gesandter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Über Vorschlag der Bundesregierung wurde er mit Wirkung ab 1. Juni 1995 vom Ministerrat der Europäischen Union zum Beamten im Generalsekretariat des Rates im Rang A 1 (Generaldirektor) ernannt. Auf Grund seines Ansuchens gewährte ihm die belangte Behörde mit Bescheid vom 27. April 1995 einen Urlaub unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaub, im folgenden KU) für die Zeit vom 1. Juni 1995 bi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs1;BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/12/0100 E 22. November 2000
Rechtssatz: Hat die österreichische Bundesregierung den Beamten für die von ihm angestrebte Funktion eines Beamten der Europäischen Gemeinschaft der Besoldungsgruppe A 1 der Anstellungsbehörde vorgeschlagen, hat sie insoweit an sein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Postamt XY Wien, wo er (bis zu seiner Karenzierung im Jahr 1984) als Postzusteller tätig war. Für seine Tätigkeit als Berufsfußballer bei verschiedenen in- und ausländischen Vereinen wurden dem Beschwerdeführer vom 19. Juli 1984 bis 10. Juli 1986 und vom 18. Juli 1986 (jeweils für zwei Jahre) bis einschließlich 30. Juni 1994 Karenzurlaube gemäß § 75 des Bea... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/19 90/12/0156 1 Stammrechtssatz § 75 Abs 1 BDG 1979 untersagt die Gewährung eines Karenzurlaubes für den Fall ausdrücklich, daß ihr zwingende dienstliche
Gründe: entgegenstehen, stellt sie in allen anderen Fällen jedoch dem freien Ermessen der für di... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs1;
Rechtssatz: Die Einrichtung des Karenzurlaubes nach § 75 BDG 1979 dient grundsätzlich nicht dazu, die langfristige Ausübung eines Berufes außerhalb des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse zu ermöglichen, der mit diesem in keinem Zusammenhang steht; dies gebietet auch nicht die Fürsorgepflicht des (öffentlich-rechtlichen) Dienstgebers (hier: Ber... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Bei Anträgen auf Verlängerung eines Karenzurlaubes kann auch dann, wenn der für die Karenzierung maßgebende Grund (hier: Ausübung der Tätigkeit als Berufsfußballer), der in der Vergangenheit zur Bewilligung eines solchen Urlaubes geführt hat, fortdauert, die Interessensabwägung zu Last... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Revidentin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle ist das Finanzamt XY. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 6. März 1996 auf Gewährung eines (weiteren) Karenzurlaubes gemäß § 75 BDG 1979 für die Zeit vom 16. Juni 1996 bis 15. Juni 1997 abgewiesen. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe sich im Zusammenhang mit der Geburt ihres erst... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Sofern nicht zwingende dienstliche
Gründe: entgegenstehen, liegt die Gewährung eines Karenzurlaubes nach § 75 BDG 1979 im Ermessen der Dienstbehörde. Dem folgend ist daher primär zu prüfen, ob dem beantragten Karenzurlaub zwingende dienstliche
Gründe: entgegenstehen. Erst wenn im gebunde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor an einer Bundeshandelsakademie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer kam diesbezüglich mit Ansuchen vom 31. Mai 1993 um Gewährung eines Karenzurlaubes ein. Mit Bescheid vom 2. Juli 1993 entschied die belangte Behörde hierüber wie folgt: "B E S C H E I D Auf Ihr Ansuchen vom 31. Mai 1993 wird Ihnen im Rahmen des der Dienstbehörde eingeräumten freien Ermessens gemäß § 75 Absätze 1 und 5 des Beam... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §75 Abs1;BDG 1979 §75 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Zurückweisung wegen entschiedener Sache European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995120278.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberkommissärin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist die Bundesversuchs- und Forschungsanstalt Arsenal. Mit Schreiben vom 12. Dezember 1990 und vom 24. Jänner 1991 - zu diesem Zeitpunkt war sie noch als Beamtin der Verwendungsgruppe B am Institut für Psychologie der Universität Innsbruck beschäftigt - ersuchte die Beschwerdeführerin um Gewährung eines Karenzurlaubes. Dies mit der Begründung: , sie habe nebe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs1;BDG 1979 §75 Abs1;BDG 1979 §75 Abs3;
Rechtssatz: Der mangelnde Bescheidwille und damit die Unverbindlichkeit der "Sonstigen Bemerkungen" ist sowohl daraus zu erkennen, daß die Aussage "Gem § 10 Abs 4 GehG 1956 wird die Zeit des für die Vorrückung nicht berücksichtigten Karenzurlaubes mit dem Tag des Wiederantr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Krankmeldung vom 24. März 1988 gab der Beschwerdeführer seine Erkrankung ab 25. März 1988 bekannt. Als Art der Erkrankung führte er an "Spondylathrose/chron. Bronchitis/Prostatitis". Der Meldung war die Bestätigung seines Arztes Dr. F vom 14. März 1988 angeschlossen, in der dieser im Sinne des § 51 Abs. 2 BDG 1979 bescheinigte, daß der Beschwerdeführer wegen der oben erwähnten Leiden und bei ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs1;BDG 1979 §68;BDG 1979 §69;BDG 1979 §70;BDG 1979 §74 Abs1;BDG 1979 §75 Abs1;BDG 1979 §79 Abs1;BDG 1979 Abschn7;
Rechtssatz: Die gesetzliche Regelung des BDG 1979 über den Verbrauch des Erholungsurlaubes und den Verfall des Erholungsurlaubes stellt zwar im Gegensatz zur Regelung betreffend Urlaubsvorgriff (§ 70), den Sonderurlaub (§... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Militärkommando X, Ergänzungsabteilung-Stellungskommission. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde dem Ansuchen der Beschwerdeführerin vom 4. Dezember 1989 um Gewährung eines Urlaubes unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) für die Zeit vom 1. März 1990 bis 28. Februar 1991 gemäß § 75 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §75 Abs1;B-VG Art130 Abs2;RDG §75 Abs1 impl;
Rechtssatz: § 75 Abs 1 BDG 1979 untersagt die Gewährung eines Karenzurlaubes für den Fall ausdrücklich, daß ihr zwingende dienstliche
Gründe: entgegenstehen, stellt sie in allen anderen Fällen jedoch dem freien Ermessen de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §75 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid war gem § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben. Für das gemäß § 63 Abs 1 VwGG fortzusetzende Verfahren wird bemerkt, daß im Hinblick auf das Verstre... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 Z1;BDG 1979 §14 Abs1 Z2;BDG 1979 §75 Abs1;
Rechtssatz: Der Karenzurlaub ist nicht das adäquate Mittel einer Abhilfe gegen gesundheitliche Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsplatz und das Verfahren über die Gewährung eines Karenzurlaubes nicht das geeignete Verfahren zur Klärung des Bestehens solcher Beeinträchtigungen. Daß die Voraussetzungen der Gewäh... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75 Abs1;
Rechtssatz: Der Gewährung eines Karenzurlaubes (hier für die Dauer eines Jahres) stehen zwingende dienstliche Interessen entgegen, wenn für den Beamten während seiner (beabsichtigten) längerfristigen Abwesenheit kein geeigneter Ersatz namhaft gemacht werden kann (Hinweis E 13.10.1986, 86/12/0193). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dem Gymnasium X zur Dienstleistung zugewiesen. Am 18. Juni 1990 suchte die Beschwerdeführerin um Gewährung eines Karenzurlaubes für die Zeit vom 3. September 1990 bis 1. September 1991, jedoch unter Vollanrechnung dieses Zeitraumes für die Vorrückung in höhere Bezüge sowie für die Bemessung des Ruhegenusses an. Zur Begründung: brachte die Beschwerdeführerin vor, ihr Ehegatte werde als öst... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;BDG 1979 §75 Abs1;BDG 1979 §75 Abs2;BDG 1979 §75 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Hat eine Beamtin (hier Mittelschulprofessorin) in ihrem Antrag auf Gewährung des Karenzurlaubes unter voller Berücksichtigung der Zeit des Karenzurlaubes gem § 75 Abs 3 BDG 1979 dargele... mehr lesen...