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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Über den Antrag auf Gewährung eines Karenzurlaubes gem § 75 BDG 1979 ist nicht vor oder gleichzeitig mit der Umwandlung des Dienstverhältnisses gem § 176 Abs 5 erster Satz BDG 1979 zu entscheiden, setzt doch die Gewährung eines Karenzurlaubes den Bestand eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses voraus, und damit auch den Dienstantritt.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997120419.X01Im RIS seit
25.01.2001