RS Vwgh 1992/2/19 90/12/0156

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.1992
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 Z1;
BDG 1979 §14 Abs1 Z2;
BDG 1979 §75 Abs1;

Rechtssatz

Der Karenzurlaub ist nicht das adäquate Mittel einer Abhilfe gegen gesundheitliche Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsplatz und das Verfahren über die Gewährung eines Karenzurlaubes nicht das geeignete Verfahren zur Klärung des Bestehens solcher Beeinträchtigungen. Daß die Voraussetzungen der Gewährung eines Karenzurlaubes völlig unabhängig davon zu beurteilen sind, erweist vor allem die bei derartigen Beeinträchtigungen letztlich in Betracht kommende Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Dienstgebers, nach § 14 Abs 1 Z 1 oder Z 2 BDG 1979 vorzugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120156.X03

Im RIS seit

19.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten