Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Karenzurlaub ist nicht das adäquate Mittel einer Abhilfe gegen gesundheitliche Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsplatz und das Verfahren über die Gewährung eines Karenzurlaubes nicht das geeignete Verfahren zur Klärung des Bestehens solcher Beeinträchtigungen. Daß die Voraussetzungen der Gewährung eines Karenzurlaubes völlig unabhängig davon zu beurteilen sind, erweist vor allem die bei derartigen Beeinträchtigungen letztlich in Betracht kommende Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Dienstgebers, nach § 14 Abs 1 Z 1 oder Z 2 BDG 1979 vorzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990120156.X03Im RIS seit
19.02.1992Zuletzt aktualisiert am
23.06.2010