1 Der Revisionswerber steht unstrittig in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Mit Schreiben vom 23. Jänner 2019 wurde dem Revisionswerber mitgeteilt, er werde auf Grund gröbster Mängel in der Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben als Abteilungsvorstand für Fertigungstechnik an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt F mit Wirksamkeit vom 18. Februar 2019 abberufen. 3 Der Revisionswerber, der davon ausging, dass es sich bei diese... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56AVG §8BDG 1979BDG 1979 §207BDG 1979 §207aBDG 1979 §207iBDG 1979 §207mDVG 1984 §10VBG 1948 §1VBG 1948 §37a Abs1 idF 2007/I/053VBG 1948 §37a idF 2007/I/053VBG 1948 §5a Abs1VBG 1948 §90aVwGG §42 Abs1VwGVG 2014 §17VwRallg Rechtssat... mehr lesen...
1 Der im Jahr 1971 geborene Revisionswerber ist seit dem 1. Jänner 2014 Richter des Verwaltungsgerichts Wien. 2 Die Dienstbeurteilungen des Revisionswerbers lauteten für die Jahre 2014 und 2015 auf „gut“ und für das Jahr 2016 auf „entsprechend“. Mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis des Personalausschusses des Verwaltungsgerichts Wien vom 22. Juni 2020 wurde - nach persönlicher Anhörung des Revisionswerbers in der Sitzung des Personalausschusses vom 19. Mai 2020 - die... mehr lesen...
Index: L00159 LVerwaltungsgericht Wien001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979VGW-DRG 2013 §10VGWG 2014 §16 Abs2 Z5VwRallg
Rechtssatz: Die Judikatur zu Leistungsfeststellungen nach dem BDG 1979 findet auch Anwendung auf die Dienstbeschreibungen durch die Personalsenate der VwG (vgl. VwGH 28.10.2021, Ro 2021/09/0007 und 0030; 18.5.2020, Ro 2019/12/0007). Sch... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 1. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer zum Staatskommissär der X rGenmbH gemäß § 76 Abs. 1 BWG bestellt. 1.2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20. Dezember 2002 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 76 Abs. 3 BWG aus dieser Funktion abberufen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer befinde sich seit 4. Juni 2002 mit Ausnahme vom 13. bis 18. August, 20. August bis 19. September, 23. und 24. Se... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;BWG 1993 §76 Abs3 idF 2001/I/097;
Rechtssatz: Grundsätzlich kann der Behörde nicht entgegen getreten werden, wenn sie davon ausgegangen ist, dass im Falle der Dienstunfähigkeit im Sinne des BDG auch keine ordnungsgemäße Ausübung der Funktion als Staatskommissär zu erwarten ist. Sofern die Behörde daher auf Grund de... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 4. Mai 1998 leitete die Disziplinarkommission bei der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs (Disziplinarkommission) gegen den Beschwerdeführer wegen des Verdachtes eines des tierärztlichen Standes unwürdigen Verhaltens durch Vornahme nicht notwendiger Behandlungen, Nichtbekanntgabe des voraussichtlichen Honorars trotz Verlangens des Tierhalters und Verrechnung überhöhter Honorare in insgesamt 22 Fällen, darunter in den im Folgenden interessierenden Fällen der T... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht86/02 Tierärzte
Norm: BDG 1979;DP §120 Abs1;DP §122 Abs3;DP §127 Abs1;DP §127 Abs2;DP §127 Abs3;DP §87;TierärzteG 1975 §20 Abs1;TierärzteG 1975 §20 Abs2;TierärzteG 1975 §21 Abs1;TierärzteG 1975 §21 Abs2;TierärzteG 1975 §58;VStG §44a Z1 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war in der Zeit der ihm vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen Direktor eines Bundesrealgymnasiums in Graz. Mit dem Einleitungsbeschluss der Disziplinarkommission für Schulleiter und sonstige Lehrer sowie für Erzieher, die an einer dem Landesschulrat für Steiermark unterstehenden Schule (Schülerheim) verwendet werden (im Folgenden: Disziplinarkommission) vom 6. Juni 2002 sowie mit dem Verhandlung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberoffizial in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Ablauf des 30. April 1996 Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telecom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Art. 95 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 2001/1996 - PTSG 1996). Mit 31. Dezember 1998 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Österre... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/03 Kollektives Arbeitsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz91/02 Post
Norm: ArbVG §89;BDG 1979;PBVG 1996 §72 idF 1999/I/161;PTSG 1996 §17 Abs1 idF 2003/I/071;PTSG 1996 §17 Abs9 idF 2003/I/071;PTSG 1996 §17a Abs9a idF 2003/I/071;PTSG 1996 §17a idF 2003/I/071;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/09/0089 E 26. Juni 2006
Rechtssatz: Das gemäß ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz. Er ist Offizier der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr des Magistrates der Landeshauptstadt Graz. Der Beschwerdeführer übt seit 1990 die Nebenbeschäftigung eines Prüfers der Prüfstelle für Brandschutztechnik des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes aus. Die geplante Ausübung dieser Nebenbeschäftigung wurde im Dienstweg gemeldet. Auf Antrag der genannten Prüfstelle w... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §47 impl;BDG 1979 §56 Abs2 impl;DGO Graz 1957 §23 Abs1 idF 1989/037;DGO Graz 1957 §23 idF 1989/037; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0142 E 18. Dezember 2001 RS 9
(Hier betreffend § 23 Abs. 1 DGO Graz 1957; hier mit der Ergänzung
am Ende: "Dies wird insbesondere dann zu bejahen sein, wenn die
Nebenbeschäftigung unmittelbar im dienstliche... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §47 impl;BDG 1979 §56 Abs2 impl;DGO Graz 1957 §23 Abs1 idF 1989/037;DGO Graz 1957 §23 idF 1989/037;
Rechtssatz: Nur eine begründete Vermutung der Befangenheit des Beamten rechtfertigt in Wahrnehmung des von ihm tatsächlich ausgeübten Dienstes die Untersagung der Nebenbeschäftigung (vgl. beispielsweise das hg. Erkenntnis vom... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §47 impl;BDG 1979 §56 Abs2 impl;DGO Graz 1957 §23 Abs1 idF 1989/037;DGO Graz 1957 §23 idF 1989/037;
Rechtssatz: Hat die Berufungsbehörde in Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides gemäß § 66 Abs. 4 AVG eine eigenständige Entscheidung in Form der Untersagung der Nebenbeschäftigung m... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §47 impl;BDG 1979 §56 Abs2 impl;DGO Graz 1957 §23 Abs1 idF 1989/037;DGO Graz 1957 §23 idF 1989/037;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Beamte (Offizier der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr des Magistrates der Landeshauptstadt Graz) dienstlicher Kollege oder Vorgesetzter der Amtssachverständigen ist und somit die vo... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §47 impl;BDG 1979 §56 Abs2 impl;DGO Graz 1957 §23 Abs1 idF 1989/037;DGO Graz 1957 §23 idF 1989/037;
Rechtssatz: Eine bloße Vermutung der Befangenheit in der Ausübung des Dienstes für den Fall, dass der Beamte künftig zu einem bestimmten Dienst herangezogen werden sollte, könnte die Untersagung einer Nebenbeschäftigung noch ... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §47 impl;BDG 1979 §56 Abs2 impl;DGO Graz 1957 §23 Abs1 idF 1989/037;DGO Graz 1957 §23 Abs5 idF 1989/037;DGO Graz 1957 §23 Abs7 idF 1989/037;DGO Graz 1957 §23 Abs9 idF 1989/037;DGO Graz 1957 §23 idF 1989/037;
Rechtssatz: Die Ausübung einer gemäß § 23 Abs. 7 DGO Graz 1957 bewilligungspflichtigen Tätigkeit ohne die erforderlic... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrt, seiner zur Zl. 2003/12/0017 protokollierten Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und bringt dazu vor, einer Bewilligung stünden öffentliche Interessen offenkundig nicht entgegen, weil die Technische Universität Graz über ausgezeichnete wissenschaftliche Mitarbeiter verfüge, die jederzeit in der Lage seien, bis zur definitiven Entscheidung über die Besetzung der gegenständlichen Planstelle (mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde er... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrt, seiner zur Zl. 2003/12/0017 protokollierten Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und bringt dazu vor, einer Bewilligung stünden öffentliche Interessen offenkundig nicht entgegen, weil die Technische Universität Graz über ausgezeichnete wissenschaftliche Mitarbeiter verfüge, die jederzeit in der Lage seien, bis zur definitiven Entscheidung über die Besetzung der gegenständlichen Planstelle (mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2003/12/0002 B 3. Juni 2003 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Ernennung eines ordentlichen Universitätsprofessors - Der Beschwerdeführer bringt in seinem Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, (unter anderem) vor, durch die Nichtzuerkennung der aufschie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 22. Mai 2001 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen jene Teile des erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnisses, in welchen er schuldig gesprochen wurde, keine Folge gegeben und der bekämpfte Teil dieses Disziplinarerkenntnisses m... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §47;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/12/0092 E 19. Jänner 1994 RS 4 Stammrechtssatz Als Voraussetzung für die Untersagung einer Nebenbeschäftigung wegen Vermutung der Befangenheit ist insb wesentlich, 1) ob die erwerbsmäßige Nebenschäftigung unmittelbar im dienstlichen Aufgabenbereich des Beamten ausgeübt werden soll bzw 2) ob bei einer s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §47;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Der Exekutivbeamte hat im Beschwerdefall bewusst in Kauf genommen, dass er im Rahmen seiner Dienstausübung mit möglichen Käufern von Kraftfahrzeugen konfrontiert werden könnte, die sich durch Manipulationen an Tachometern der von ihnen erworbenen Fahrzeuge - durchgeführt durch Mitglieder eines bestimmten Vereines oder gar dur... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §47;BDG 1979 §56;
Rechtssatz: Gerade Beamte (im weiteren Sinn) sind vielfach für die Erfüllung bestimmter Funktionen in für die Gemeinschaft wichtigen Bereichen, die häufig von Vereinen besorgt werden, wie beispielsweise für Feuerwehr, Rettung, aber auch für verschiedene kulturelle Einrichtungen, besonders geeignet und verdienstvoll tätig. Dass dabei persönlic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §47;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Die Vermutung der Befangenheit im Sinne des § 56 Abs. 2 BDG 1979 darf nicht eine bloß abstrakt-denkmögliche sein, um die Untersagung einer Nebenbeschäftigung zu rechtfertigen, sondern muss vielmehr stichhaltig und auf den Erfahrungen des täglichen Lebens aufbauend begründet werden. Es ist aber für die Untersagung einer Nebenb... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Inspektionsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Sie ist seit 1976 Leiterin des Fachbereiches "Verwaltung bundeseigener Gebäude und Liegenschaften in NÖ (BGV I)" in der Abteilung I/AV des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung. Aus dem Akt geht hervor, dass die Beschwerdeführerin mit Mietvertrag vom 19. und 24. März 1975 die Wohnung Nr. 12 im bundeseigenen Gebäude Hauptplatz 17 in B, beginnend mi... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §7 Abs1 Z1;BDG 1979 §47;B-VG Art104 Abs2;B-VG Art17;DPL NÖ 1972 §28a;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall gehört die Verwaltung bundeseigener Gebäude zu den dienstlichen Aufgaben des Beamten. Die Besorgung dieser (mit den Mitteln des Privatrechts zu besorgenden) Aufgab... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §47;DPL NÖ 1972 §26 Abs1 idF 2200-17;DPL NÖ 1972 §27;DPL NÖ 1972 §28a;
Rechtssatz: Für die vertretungsweise Amtshandlung gemäß § 28a DPL NÖ 1972 (ebenso § 47 BDG 1979) kommt zunächst jeder Organwalter der Organisationseinheit in Betracht, zu dessen dienstlichem Aufgabenbereich die vorzunehmenden Tätigkeiten ihrer Art na... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §47;DPL NÖ 1972 §28a;
Rechtssatz: § 28a DPL NÖ 1972 ist dem § 47 BDG 1979 nachgebildet und stimmt mit diesem wörtlich überein, sodass Rechtsprechung und Literatur zur bundesrechtlichen
Norm: auch für die Auslegung der landesrechtlichen Bestimmung herangezogen werden kann. European Case Law Identif... mehr lesen...