RS Vwgh 2001/12/18 2001/09/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2001
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §47;
BDG 1979 §56 Abs2;

Rechtssatz

Die Vermutung der Befangenheit im Sinne des § 56 Abs. 2 BDG 1979 darf nicht eine bloß abstrakt-denkmögliche sein, um die Untersagung einer Nebenbeschäftigung zu rechtfertigen, sondern muss vielmehr stichhaltig und auf den Erfahrungen des täglichen Lebens aufbauend begründet werden. Es ist aber für die Untersagung einer Nebenbeschäftigung nicht notwendig, dass dadurch bei den dienstlichen Verrichtungen des Beamten TATSÄCHLICH eine Befangenheit hervorgerufen wird. Es muss nur die Gefahr der Befangenheit hinlänglich konkret sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001090142.X09

Im RIS seit

21.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten