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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ArbVG §89;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/09/0089 E 26. Juni 2006Rechtssatz
Das gemäß § 72 PBVG auf alle bei der Post und Telekom Austria AG beschäftigten Personen anzuwendende 3. Hauptstück des II. Teils des ArbVG beschreibt - mit den dort genannten Ausnahmen - in seinen §§ 89 ff die der Personalvertretung zustehenden Befugnisse, zu welchen auch Zustimmungsrechte des Betriebsrates gehören. Als leges specialis sind nach § 17 Abs. 1 und 9 iVm § 17a PTSG für bei der Österreichischen Post AG beschäftigte Beamte die Bestimmungen des 9. Abschnitts des BDG 1979 anzuwenden. In diesen Verfahren ist eine Mitwirkung der Personalvertretung analog § 17a Abs. 9a PTSG nicht vorgesehen.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004090034.X01Im RIS seit
31.10.2005Zuletzt aktualisiert am
15.05.2013