Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Die Unterlassung einer ordnungsgemäßen Führung des Aktenlagers, die zur Beibehaltung der Zuständigkeit des beschuldigten Beamten zur weiteren Bearbeitung von Ersuchen betreffend Übersendung alter schon erledigter Akten (hier: aus 1988) führte, rechtfertigt für sich allein (im Beschwerdefall) noch nicht, die Rechtmäßigkeit der mündlich erteilten Weisung, diese Aufgabe in bestimmten Fällen wahrzunehmen, in Zweifel zu ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090171.X05Im RIS seit
20.11.2000