Entscheidungen zu § 38 Abs. 3 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-120 von 140

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/14 94/12/0217

Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Vor seiner nunmehr bekämpften Versetzung war er Postenkommandant des Gendarmeriepostens Y. Während dieser Zeit kam es (gerechnet nach ihrem Abschluß) zu folgenden drei Vorfällen: Vorfall 1: Ermahnung des Beschwerdeführers gemäß § 109 Abs. 2 BDG 1979 durch den Abteilungskommandanten des Bezirkes R vom 3. Juni 1991 wegen eines Vorfalles vom 3. Mai 1991. Diesem Vorfall lag der Vorwurf zugrun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.1994

RS Vwgh 1994/12/14 94/12/0217

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: § 38 Abs 2 BDG 1979 schreibt keine Frist vor, innerhalb derer die Dienstbehörde einen Versetzungsgrund disziplinärer Art bei sonstigem Ausschluß verwerten muß. Ein vom Beamten irgendwann in der Vergangenheit gesetztes Verhalten, das im Zeitpunkt seiner Verwirklichung als Versetzungsgrund in Betracht gekommen wäre, kann ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/14 94/12/0127

Die Beschwerdeführerin steht als Oberrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; hinsichtlich des weiteren Sachverhaltes wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 94/12/0060, betreffend eine Dienstzuteilung der Beschwerdeführerin, verwiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 38 BDG 1979 mit Wirkung vom 1. Mai 1994 der Justizanstalt H zur dauernden Dienstleistung zugewiesen. Zur Begründung: führ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 94/12/0127

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Ist das dienstliche Interesse im Abzug eines Beamten von seiner Funktion her begründet, so kommt weder einer hervorragenden Leistungsfeststellung entscheidende Bedeutung zu, noch ist eine "Definition des neuen Arbeitsplatzes" notwendig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

RS Vwgh 1994/9/14 94/12/0127

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/12/0206 E 13. Dezember 1982 VwSlg 10919 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz Eine Auswahl im Sinne des § 38 Abs 3 zweiter Satz BDG 1979 kommt von vornherein dann nicht in Betracht, wenn das wichtige dienstliche Interesse darin besteht, einen bestimmten Beamten von einer Dienststelle zu entfernen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/5/11 90/12/0151

Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war vor der nunmehr bekämpften Versetzung die Zollwachabteilung X. Mit Schreiben vom 3. November 1988 teilte die Finanzlandesdirektion für Steiermark (Dienstbehörde erster Instanz - im folgenden FLD) dem Beschwerdeführer mit, es sei beabsichtigt, ihn zur Zollwachabteilung (ZWA) Y zu versetzen. Der Beschwerdeführer erhob zeitgerecht Einwendungen, in... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.05.1994

RS Vwgh 1994/5/11 90/12/0151

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;BDG 1979 §38 Abs3;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/14 89/12/0088 7 Stammrechtssatz Um feststellen zu können, ob den Beamten im Falle seiner Versetzung ein WESENTLICHER wirtschaftlicher Nachteil treffen würde oder nicht, sind die geschätzten und als gerechtfertigt anerkannten Fol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1994

RS Vwgh 1994/5/11 90/12/0151

Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §55 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §38 Abs3;GehG 1956 §20b Abs2;LDG 1984 §19 Abs4;RGV 1955;
Rechtssatz: Jedenfalls bei einer Entfernung bis 20 km zwischen Wohnort und Dienstort stellen die aus der notwendigen (hier: geradezu gebotenen) Benützung de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/13 90/12/0298

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das LWSR 91, das in Bregenz stationiert war und nach der Ende 1989 erfolgten Fertigstellung der Walgau-Kaserne in Bludesch in der Folge dorthin verlegt wurde. Mit Regiments-Tagesbefehl vom 20. Juni 1990 (berichtigt mit 2. Juli 1990) wurde für den Beschwerdeführer als (neuer) Dienstort mit Wirkung vom 28. Mai 1990 die Walgau-Kaserne Bludesch festgelegt. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.04.1994

RS Vwgh 1994/4/13 90/12/0298

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §38 Abs6;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer anderen Dienststelle iSd § 38 Abs 1 BDG 1979 ist (auch) dann gegeben, wenn eines der die bisherige konkrete Dienststelle bestimmenden Elemente entscheidend geändert wird UND dadurch jene Bestimmungen, die der Gesetzgeber zum Schutz der Beamten vor willkürlichen Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/18 93/12/0296

Die Beschwerdeführerin ist Ärztin; sie steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol (Oberrätin). Ihre Dienststelle war bis einschließlich 30. November 1993 das Amt der Tiroler Landesregierung. Mit Schreiben vom 10. Februar 1993 teilte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin im Sinne des § 38 Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) iVm mit § 2 Abs. 1 des (Tiroler) Landesbeamtengesetzes 1982 mit, daß beabsichtigt sei, sie zur Bezirkshauptmann... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.02.1994

RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0296

Index: L22007 Landesbedienstete Tirol63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3 impl;LBG Tir 1982 §2 Z1;
Rechtssatz: Keinen wirtschaftlichen Nachteil iSd § 38 Abs 3 BDG 1979 stellt der Entfall von Gebühren dar, die für - nunmehr entfallende - Mehrdienstleistungen gewährt wurden, wenn der Beamte keinen Anspruch auf Erbringung von Mehrleistungen hat (Hinweis auf E 3.10.1977, 1021/77 zu § 67 DP). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1994

RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0296

Index: L22007 Landesbedienstete Tirol63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2 impl;BDG 1979 §38 Abs3 impl;LBG Tir 1982 §2 Z1;
Rechtssatz: Die Frage des dem Beamten allenfalls erwachsenden finanziellen Nachteils hat nur (gem § 38 Abs 3 BDG 1979) bei einer Versetzung an einen anderen Dienstort Bedeutung (Hinweis auf E 15.12.1993, 93/12/0115). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/15 93/12/0115

Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war bis 4. Oktober 1992 beim Finanzamt A als Stellvertreter des Amtsvorstandes und Leiter der Amtsbetriebsprüfungsabteilung tätig. Mit Wirksamkeit vom 5. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführer vorerst befristet der Geschäftsabteilung 6/2 der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Rechtsmittelreferent und zur Einarbeitung für eine künftige Verwendung als... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1993

RS Vwgh 1993/12/15 93/12/0115

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Bei einem Beamten der DKl VIII kann die (behauptete) Verringerung der erhaltenen Nebengebühren um nicht einmal S 2.000,-- pro Monat nicht als wirtschaftlicher Nachteil iSd § 38 Abs 3 BDG 1979 verstanden werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993120115.X04 Im RIS s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1993

RS Vwgh 1993/12/15 93/12/0115

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Die Behörde hat ihre dienstlichen Maßnahmen nicht vorrangig an den Interessen der Bediensteten, sondern an den Interessen des Dienstes zu orientieren. Aus § 38 BDG 1979 kann nicht abgeleitet werden, daß die Personalplanung einer ganzen Personalgruppe im einzelnen dargelegt werden muß (Hinweis E 22.1.1987, 86/12/0146, VwS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1993

RS Vwgh 1993/12/15 93/12/0115

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Die gesamte Regelung des § 38 Abs 3 BDG 1979 ist als Einheit zu sehen und gilt nur für die Versetzung an einen ANDEREN Dienstort. Gegen diese Interpretation bestehen auch keine Bedenken aus der Sicht der gebotenen Sachlichkeit, weil bei einer Durchschnittsbetrachtung den... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/26 93/12/0015

Der in D, Burgenland, wohnhafte Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu seiner mit dem angefochtenen Bescheid erfolgten Versetzung Leiter des Gendarmeriepostens (GP) S. Mit dem Schreiben des Landesgendarmeriekommandos für das Burgenland vom 6. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer von der beabsichtigten Versetzung in Kenntnis gesetzt und zur Stellungnahme aufgefordert. Dagegen brachte der Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1993

RS Vwgh 1993/5/26 93/12/0015

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/22 90/12/0162 1 Stammrechtssatz Besteht das wichtige dienstliche Interesse im Sinne des § 38 Abs 2 BDG 1979 ausschließlich an der Abziehung eines rechtskräftig wegen schwerer Körperverletzung im Dienste verurteilten Zollwachebeamten von einer Dienststelle mit ständigem Parteienverkehr,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1993

RS Vwgh 1993/5/26 93/12/0015

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §38 Abs4;
Rechtssatz: Besteht das wichtige dienstliche Interesse iSd § 38 Abs 2 BDG 1979 ausschließlich an der Abberufung des Beamten von seiner bisherigen Dienststelle, so erübrigt sich eine Prüfung seiner persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse gem § 38 Abs 3 BDG 1979. European Case Law I... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/11/18 91/12/0272

Der Beschwerdeführer steht als Gendarmerieabteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Weisung des Landesgendarmeriekommandos für Tirol vom 11. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer, der bis dahin als Kommandant einer Gendarmerieabteilung tätig war, der Verkehrsabteilung zugeteilt. Diese Dienstzuteilung wurde mit Weisung des Landesgendarmeriekommandanten vom 10. August 1989 gemäß § 39 Abs. 3 Z. 1 BDG 1979 über die Dauer von 90 Tagen hinaus bis auf w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1992

RS Vwgh 1992/11/18 91/12/0272

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/12/0206 E 13. Dezember 1982 VwSlg 10919 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz Eine Auswahl im Sinne des § 38 Abs 3 zweiter Satz BDG 1979 kommt von vornherein dann nicht in Betracht, wenn das wichtige dienstliche Interesse darin besteht, einen bestimmten Beamten von einer Dienststelle zu entfernen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/14 89/12/0088

Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle vor ihrer Versetzung war die Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe in A, wo sie gewerblichen Fachunterricht erteilte. Sie hatte eine Lehrverpflichtung im Ausmaß von 24 Stunden. Mit Schreiben vom 28. Juni 1988 teilte der Landesschulrat für Oberösterreich (Dienstbehörde erster Instanz, im folgenden LSR) der Beschwerdeführerin mit, es sei auf Grund der zurückgehe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.10.1992

RS Vwgh 1992/10/14 89/12/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: § 38 Abs 3 zweiter Satz BDG 1979 schließt es nicht aus, daß auch die Berücksichtigung der im ersten Satz genannten Umstände (insbesondere gesundheitliche Verhältnisse des Beamten) zu einer Unzulässigkeit der Versetzung führen kann (Hinweis: E 26.11.1990, 90/12/0179). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1992

RS Vwgh 1992/10/14 89/12/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/09 90/12/0320 2 Stammrechtssatz Aus dem Wortlaut des § 38 Abs 3 BDG folgt keine Verpflichtung der Behörde, eine genaue Abwägung dahingehend vorzunehmen, welchen der grundsätzlich geeigneten Beamten aus der im wichtigen dienstlichen Interesse liegenden Versetzung der geringste noch wesentliche wirtschaft... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1992

RS Vwgh 1992/10/14 89/12/0088

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;BDG 1979 §38 Abs3;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Um feststellen zu können, ob den Beamten im Falle seiner Versetzung ein WESENTLICHER wirtschaftlicher Nachteil treffen würde oder nicht, sind die geschätzten und als gerechtfertigt anerkannten Folgekosten der Versetzung, die der Beamte zu tragen hätte, seiner - im... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1992

RS Vwgh 1992/10/14 89/12/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Was die wirtschaftliche Lage des Beamten betrifft, ist mangels einer ausdrücklichen Einschränkung in § 38 Abs 3 zweiter Satz BDG 1979 nicht bloß auf den Monatsbezug (einschließlich der sonstigen geldwerten Leistungen, die der Beamte aus dem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis bezieht), sondern auf das ihm zufließende Einkommen (aus wel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1992

RS Vwgh 1992/10/14 89/12/0088

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/15 89/12/0117 3 Stammrechtssatz Der Gegenstand der im Gesetz vorgesehenen Vergleichsprüfung hat nicht die Frage der persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse zu sein, sondern die des Vorliegens eines wesentlichen wirtschaftlichen Nachteils. Die persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/18 91/12/0220

Auf das in dieser Sache ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. November 1990, Zl. 90/12/0179, wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Mit dem zitierten Erkenntnis wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 2. April 1990 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben und ausgesprochen, die vom Beschwerdeführer in seinen Einwendungen gegen die ihm von der Behörde erster Instanz mitgeteilte Absicht, ihn zu versetzen, vorgebrachten gesundheitlichen Umstän... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.1992

RS Vwgh 1992/9/18 91/12/0220

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991120220.X01 Im RIS seit 18.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1992

Entscheidungen 91-120 von 140

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