RS Vwgh 1992/10/14 89/12/0088

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Veröffentlicht am 14.10.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/07/09 90/12/0320 2

Stammrechtssatz

Aus dem Wortlaut des § 38 Abs 3 BDG folgt keine Verpflichtung der Behörde, eine genaue Abwägung dahingehend vorzunehmen, welchen der grundsätzlich geeigneten Beamten aus der im wichtigen dienstlichen Interesse liegenden Versetzung der geringste noch wesentliche wirtschaftliche Nachteil entsteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989120088.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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