RS Vwgh 1993/12/15 93/12/0115

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Veröffentlicht am 15.12.1993
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs3;

Rechtssatz

Bei einem Beamten der DKl VIII kann die (behauptete) Verringerung der erhaltenen Nebengebühren um nicht einmal S 2.000,-- pro Monat nicht als wirtschaftlicher Nachteil iSd § 38 Abs 3 BDG 1979 verstanden werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993120115.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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