RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0296

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Veröffentlicht am 18.02.1994
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L22007 Landesbedienstete Tirol
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs3 impl;
LBG Tir 1982 §2 Z1;

Rechtssatz

Keinen wirtschaftlichen Nachteil iSd § 38 Abs 3 BDG 1979 stellt der Entfall von Gebühren dar, die für - nunmehr entfallende - Mehrdienstleistungen gewährt wurden, wenn der Beamte keinen Anspruch auf Erbringung von Mehrleistungen hat (Hinweis auf E 3.10.1977, 1021/77 zu § 67 DP).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120296.X07

Im RIS seit

16.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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