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L22007 Landesbedienstete TirolNorm
BDG 1979 §38 Abs3 impl;Rechtssatz
Keinen wirtschaftlichen Nachteil iSd § 38 Abs 3 BDG 1979 stellt der Entfall von Gebühren dar, die für - nunmehr entfallende - Mehrdienstleistungen gewährt wurden, wenn der Beamte keinen Anspruch auf Erbringung von Mehrleistungen hat (Hinweis auf E 3.10.1977, 1021/77 zu § 67 DP).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120296.X07Im RIS seit
16.03.2001Zuletzt aktualisiert am
02.08.2010