Der Beschwerdeführer steht seit dem 31. Dezember 1956 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; mit Wirksamkeit vom 1. August 1974 wurde er mit der Leitung des Zollamtes L betraut; dieses war bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung des Beschwerdeführers auch seine Dienststelle. Am 6. und 7. August 1984 wurde durch die Landeszollinspektion bei dieser Dienststelle eine Einschau vorgenommen. Dabei wurden schwere Mängel der dienstlichen Leistungen d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §40 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0057 E 26. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Für eine Versetzung nach § 38 Abs 2 BDG genügt das objektive Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses. Bereits damit wird der Schutzzweck der genannten Bestimmung, nämlich ein unsachliches Vorgehen der Behörde zu verhindern, e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. April 1978 als Zollwachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war vom 1. Februar 1984 bis zu seiner bekämpften Versetzung zur Zollwachabteilung A die Zollwachabteilung B. Mit Erkenntnis vom 15. Jänner 1990, Zl. 89/12/0117, hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 18. April 1989, mit dem die vorher bezeichnete Versetzung verfügt worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhal... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 38 Abs 3 BDG folgt keine Verpflichtung der Behörde, eine genaue Abwägung dahingehend vorzunehmen, welchen der grundsätzlich geeigneten Beamten aus der im wichtigen dienstlichen Interesse liegenden Versetzung der geringste noch wesentliche wirtschaftliche Nachteil entsteht. European Case Law I... mehr lesen...
Der 1951 geborene Beschwerdeführer ist seit 1972 Zollwachebeamter und steht derzeit als Bezirksinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war das Zollamt A und ist - seit Wirksamwerden der gegenständlichen Versetzung - die Zollwacheabteilung A-Bahnhof-Fracht. Im Zuge der Dienstverrichtung des Beschwerdeführers beim Zollamt A als Erhebungsbeamter kam es am 22. Juni 1988 zu einem Vorfall, der zur rechtskräftigen Verurteilung des... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Besteht das wichtige dienstliche Interesse im Sinne des § 38 Abs 2 BDG 1979 ausschließlich an der Abziehung eines rechtskräftig wegen schwerer Körperverletzung im Dienste verurteilten Zollwachebeamten von einer Dienststelle mit ständigem Parteienverkehr, so erübrigt sich eine Prüfung der Frage, ob für i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Vor seiner Versetzung war der Dienstort des Beschwerdeführers X; seither ist seine Dienststelle das Arbeitsamt Y. Mit Schreiben des Landesarbeitsamtes Niederösterreich vom 1. September 1989 wurde der Beschwerdeführer davon in Kenntnis gesetzt, es sei beabsichtigt, ihn vom Arbeitsamt X zum Arbeitsamt Y zu versetzen, wo er als selbständiger Bearbeiter verwendet werden sollte. Dageg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Die Versetzung eines Beamten ist ein rechtsbegründender Verwaltungsakt, dem keine rückwirkende Kraft zukommt. Es muß daher eine Versetzung, die mit Wirkung von einem Tag (hier: 9. Oktober 1989) verfügt wurde, der vor dem Tag der Zustellung des Bescheides (hier: 18. April 1990) liegt, als eine rückwirkende... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3; Beachte Besprechung ÖffD 4/1991, S 23;
Rechtssatz: Daß nach dem zweiten Satz des § 38 Abs 3 BDG 1979 eine Versetzung nur dann für unzulässig erklärt wird, wenn sie für den Beamten einen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten würde und ein anderer geeigneter Beamter, bei dem dies nicht der Fall ist, zur Verfügung steht, schlie... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3; Beachte Besprechung ÖffD 4/1991, S 23
Rechtssatz: Dem Gesetz darf keineswegs der Sinn unterstellt werden, daß eine drohende gesundheitliche Beeinträchtigung des Beamten infolge der mit der Versetzung verbundenen Belastung im Verfahren über die Versetzung unbeachtet bleiben müßte und erst nach dadurch verursachter dauernder Dienstunfäh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. April 1978 als Zollwachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war vom 1. Februar 1984 bis zu seiner nunmehr bekämpften Versetzung zur Zollwachabteilung L die Zollwachabteilung O. Mit Schreiben der Dienstbehörde erster Instanz vom 3. November 1988 wurde dem Beschwerdeführer angekündigt, daß beabsichtigt sei, ihn mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1989 von der Zollwachabteilung O zur Zollwachabteilung L zu ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖffD 1990/9, S 32;
Rechtssatz: Der Gegenstand der im Gesetz vorgesehenen Vergleichsprüfung hat nicht die Frage der persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse zu sein, sondern die des Vorliegens eines wesentlichen wirtschaftlichen Nachteils. Die persönlichen, familiä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;BDG 1979 §38 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in ÖffD 1990/9;
Rechtssatz: Verläßt die Dienstbehörde zweiter Instanz die Ansicht und die Feststellung der Beh erster Instanz, daß die vom Beamten bekämpfte Versetzung für diesen keinen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten würde, so... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Nach dem Gesetz reicht es aus, wenn das wichtige dienstliche Interesse an einer qualifizierten Verwendungsänderung für einen der beiden Teile des Versetzungsaktes vorliegt. Es braucht auch iSd § 38 Abs 3 zweiter Satz BDG nicht geprüft zu werden, ob ein anderer geeigneter Beamter zur Verfügung steht, wei... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §38 Abs3;
Rechtssatz: Die Unzulässigkeit der Versetzung nach § 38 Abs 3 zweiter Satz Krnt DienstrechtsG setzt das Vorliegen beider dort genannten Tatbestandsvoraussetzungen voraus. Ist daher auch eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, trifft die Rechtsfolge des § 38 Abs 3 zweiter Satz Krn... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0081 E 24. Oktober 1988 RS 4 Stammrechtssatz § 38 Abs 3 zweiter Satz BDG setzt voraus, dass die Versetzung des ursprünglich in Aussicht genommenen Beamten entfallen kann, weil ein anderer geeigneter Beamter, für den die Maßnahme keinen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil bedeutet, zur Verfügung steht. Eine so... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete Tirol63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;LBG Tir 1982 §2 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen zum wichtigen dienstlichen Interesse an der Versetzung vom Amt der Tiroler Landesregierung zum Allgemeinen öffentlichen Landeskrankenhaus Innsbruck. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:198712008... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Besteht an der Versetzung ("Wegversetzung") ein wichtiges dienstliches Interesse, so können wesentliche wirtschaftliche Nachteile nur im Rahmen des ersten Satzes des § 38 Abs 3 BDG berücksichtigt werden (Hinweis auf E 13.12.1982, 81/12/0206, Vwslg 10919 A/1982). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: § 38 Abs 3 zweiter Satz BDG setzt voraus, dass die Versetzung des ursprünglich in Aussicht genommenen Beamten entfallen kann, weil ein anderer geeigneter Beamter, für den die Maßnahme keinen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil bedeutet, zur Verfügung steht. Eine solche Auswahl ist aber dann nicht gegeben, wenn das wichtige dienstliche ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1987/7, S 31;
Rechtssatz: Durch die Freiwilligkeit der Bewerbung des Bfrs um Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe wird nicht der Versetzungsschutz, der den Bediensteten insbesondere vor sachlich nicht gerechtfertigten Maßnahmen der Behörde schützen soll, aufgehoben. Durch die Beschränkung der Eins... mehr lesen...