RS Vwgh 1993/5/26 93/12/0015

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;
BDG 1979 §38 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/22 90/12/0162 1

Stammrechtssatz

Besteht das wichtige dienstliche Interesse im Sinne des § 38 Abs 2 BDG 1979 ausschließlich an der Abziehung eines rechtskräftig wegen schwerer Körperverletzung im Dienste verurteilten Zollwachebeamten von einer Dienststelle mit ständigem Parteienverkehr, so erübrigt sich eine Prüfung der Frage, ob für ihn durch die Versetzung ein wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil vorliege, weil ein anderer geeigneter Beamter nicht vorhanden sein kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993120015.X04

Im RIS seit

07.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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