Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §38 Abs3 impl;LDG 1984 §19 Abs4;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0146
Rechtssatz: Ein anderer geeigneter Landeslehrer iSd § 19 Abs 4 Satz 2 LDG 1984 steht immer dann von vornherein nicht zur Verfügung, wenn das dienstliche Intere... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Klagenfurt; dort war er beim Magistrat jahrelang mit der Leitung der Abteilung "Baurecht, Forstrecht" betraut. In dieser Funktion war er im Zusammenwirken mit acht Mitarbeitern - nach seinem unbestrittenen Vorbringen - für folgende Aufgaben auf Grund der Geschäftseinteilung zuständig: "- Kärntner Bauordnung einschließlich Nebengesetze (Baubewilligungen, Benützungsbewilligun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Klagenfurt; dort war er beim Magistrat jahrelang mit der Leitung der Abteilung "Baurecht, Forstrecht" betraut. In dieser Funktion war er im Zusammenwirken mit acht Mitarbeitern - nach seinem unbestrittenen Vorbringen - für folgende Aufgaben auf Grund der Geschäftseinteilung zuständig: "- Kärntner Bauordnung einschließlich Nebengesetze (Baubewilligungen, Benützungsbewilligun... mehr lesen...
Index: L24002 Gemeindebedienstete Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs3 Z1 idF 1994/550;StadtbeamtenG Krnt 1969 §35c idF 1982/050;StadtbeamtenG Krnt 1969 §35e idF 1982/050;StadtbeamtenG Krnt 1993 §80;StadtbeamtenG Krnt 1993 §82;
Rechtssatz: Der Beamte hat ein subjektiv-öffentliches Recht auf Grund von § 35c und § 35e Krnt StadtbeamtenG 1969, daß seine ind... mehr lesen...
Index: L24002 Gemeindebedienstete Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 Abs3 Z1 idF 1994/550;StadtbeamtenG Krnt 1969 §35c idF 1982/050;StadtbeamtenG Krnt 1969 §35e idF 1982/050;StadtbeamtenG Krnt 1993 §80;StadtbeamtenG Krnt 1993 §82;
Rechtssatz: Der Beamte hat ein subjektiv-öffentliches Recht auf Grund von § 35c und § 35e Krnt StadtbeamtenG 1969, daß seine ind... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu den von ihm bekämpften Personalmaßnahmen war er seit 1982 bei der Schulabteilung Außenstelle St. Pölten als "Lehrer und Hauptsachbearbeiter" tätig. Mit "Landesgendarmeriekommando-Befehl" vom 10. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 13. Jänner 1992 dem Gendarmerieposten St. Pölten und in weiterer Folge mit LGK-Befehl vom 1. Juni 1992 mit Wirksamkeit vo... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/12/0129 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/14 94/12/0127 5 Stammrechtssatz Ist das dienstliche Interesse im Abzug eines Beamten von seiner Funktion her begründet, so kommt weder einer hervorragenden Leistungsfeststellung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge kurz: FLD) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; im beschwerdegegenständlichen Zeitraum war er zunächst Rat und wurde in weiterer Folge zum Oberrat befördert. Seine Dienststelle war zunächst das Finanzamt Gmunden (in der Folge kurz: Finanzamt A). Die Vorgeschichte der Beschwerdefälle ist den hg. Entscheidun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/12/0102 95/12/0140 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/12/0115 1 Stammrechtssatz Die Behörde hat ihre dienstlichen Maßnahmen nicht vorrangig an den Interessen der Bediensteten, sondern an den Interessen des Dienstes ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich; sie war bis zum Ende des Schuljahres 1991/92 der Volksschule B zur Dienstleistung zugewiesen; in diesem Ort ist die Beschwerdeführerin auch wohnhaft. Mit dem im Rechtszug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juni 1993 wurde ihre mit 7. September 1992 erfolgte Versetzung an die Volksschule M bestätigt. Dieser Bescheid wurde mit Erkenntnis des V... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;GehG 1956 §20b Abs2;LDG 1984 §19 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/11 90/12/0151 4 Stammrechtssatz Jedenfalls bei einer Entfernung bis 20 km zwischen Wohnort und Dienstort stellen die aus der notwendigen (hier: geradezu gebotenen) Benützung des eigenen PKW entstehenden Mehrkosten bei gewöhnliche... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der von ihm bekämpften Personalmaßnahme war der Beschwerdeführer beim Panzergrenadierbataillon n1, G, F, eingesetzt. Wohnhaft ist der Beschwerdeführer in T, NÖ. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 10. Dezember 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 4 BDG 1979 verständigt, daß seine Versetzung zur Panzertruppenschule und Diensteinteilung auf den Arbeitsplatz "HptLO Pz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;BDG 1979 §38 Abs3;DVG 1984 §8 Abs1;GehG 1956 §20b;RGV 1955 §27;
Rechtssatz: Um feststellen zu können, ob den Beamten im Falle seiner Versetzung ein wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil treffen würde oder nicht, sind die geschätzten und als gerechtfertigt anerk... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Ergibt ein ordnungsgemäß durchgeführtes Verfahren, daß für alle in Betracht kommenden Beamten die Versetzung einen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten würde, dann greift der Versetzungsschutz nach § 38 Abs 3 zweiter Satz BDG 1979 nicht: Fehlt es doch in diesem Fall an einem anderen geeigneten Beamten, bei dem die Versetzung ni... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/20 95/12/0163 6 Stammrechtssatz Bei Vorliegen eines in einem rechtsstaatlichen Verfahren dargelegten wichtigen dienstlichen Interesses ist nahezu jede Versetzung oder Verwendungsänderung rechtlich zulässig. Unzulässig sind derartige Personalmaßnahmen trotz Vorliegens eines wichtigen dienstlichen Interes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Die Rechtsauffassung, daß ein Beamter, der um eine Versetzung in einen bestimmten Ort angesucht hat, durch eine Versetzung in einen anderen Ort keinen wesentlichen wirtschaftlichen Nachteil erleidet, ist durch das Gesetz (insb § 38 Abs 3 BDG 1979) nicht gedeckt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in der Dienstklasse VIII in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; er wird im Bereich des Amtes der Tiroler Landesregierung verwendet. Mit Bescheid vom 9. März 1995 (beim Verwaltungsgerichtshof angefochten unter Zl. 95/12/0088) war die dem Beschwerdeführer für seine Verantwortung im Rahmen der Erziehungsberatung bezahlte Verwendungszulage gemäß § 30a Abs. 1 Z. 3 des auch im Tiroler Landesdienstrecht anwendbaren Gehaltsg... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs4;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §40 Abs2;BDG 1979 §8 Abs2;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines in einem rechtsstaatlichen Verfahren dargelegten wichtigen dienstlichen Interesses ist nahezu jede Versetzung oder Verwendungsänderung rechtlich zulässig. Unzulässig sind derartige Personalmaßnahmen trotz Vorliegens eines wichtigen... mehr lesen...
Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor der mit dem nun angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung war das Postamt R, dessen Leiter der Beschwerdeführer (seit 1. Mai 1986 provisorisch, seit 1. Jänner 1989 endgültig) war. Während der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Leiter des Postamtes R (im folgenden PA) kam es insbesondere ab 1989 zu Vorwürfen seiner Mitarbeiter über seinen Führungsstil. Di... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Im Vordergrund der für eine Versetzung maßgeblichen Überlegungen haben die dienstlichen Interessen zu stehen. Diese dienstlichen Interessen bestehen insbesondere in der Erhaltung eines rechtmäßigen, aber auch eines möglichst reibungslosen und effizienten Dienstbetriebes. European... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der vom Beschwerdeführer bekämpften Personalmaßnahme war seine Dienststelle das Landwehrstammregiment n1 in X, bei dem der Beschwerdeführer in der Wirtschaftsversorgungsstelle tätig war; weiters war (ist) der Beschwerdeführer Mitglied des Dienststellenausschusses dieser genannten Organisationseinheit. Nach den Angaben der Behörde wurde die bisherige Dienststelle des Beschwerde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der vom Beschwerdeführer bekämpften Personalmaßnahme war seine Dienststelle das Landwehrstammregiment n1 in X, bei dem der Beschwerdeführer in der Wirtschaftsversorgungsstelle tätig war; weiters war (ist) der Beschwerdeführer Mitglied des Dienststellenausschusses dieser genannten Organisationseinheit. Nach den Angaben der Behörde wurde die bisherige Dienststelle des Beschwerde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3 Z1 idF 1994/550;BesoldungsreformG 1994;B-VG Art126b Abs5;B-VG Art51a Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 38 ff BDG 1979 ist darin gelegen, den Beamten vor sachlich nicht gerechtfertigten Personalmaßnahmen (Ver... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §273 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §38 Abs6;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer anderen Dienststelle iSd § 38 Abs 1 BDG 1979 ist auch dann gegeben, wenn eines der die bisherige konkrete Dienststelle bestimmenden Elemente entscheidend geändert wird und dadurch jene Bestimmungen, die der Gesetzgeber zum Schutz der Beamten vor willkürlichen Verse... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3 Z1 idF 1994/550;BesoldungsreformG 1994;B-VG Art126b Abs5;B-VG Art51a Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 38 ff BDG 1979 ist darin gelegen, den Beamten vor sachlich nicht gerechtfertigten Personalmaßnahmen (Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der seiner Versetzung vorausgehenden Dienstzuteilung zum Landesgendarmeriekommando (= LGK) für Niederösterreich war der Beschwerdeführer Leiter der Verkehrsabteilung des LGK für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 BDG 1979 vom LGK für Tirol, Verkehrsabteilung, zum LGK für Niederösterreich in Wien versetzt und dort als w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der von ihm bekämpften Versetzung war seine Dienststelle die Zollwachabteilung X, Vorarlberg. Mit Schreiben der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg (Dienstbehörde erster Instanz) vom 29. November 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 4 BDG 1979 verständigt, daß seine Versetzung zur Zollwachabteilung Y mit Wirksamkeit vom 19. Dezember 1994 aus wichtigen dienstlic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/12/0115 1 Stammrechtssatz Die Behörde hat ihre dienstlichen Maßnahmen nicht vorrangig an den Interessen der Bediensteten, sondern an den Interessen des Dienstes zu orientieren. Aus § 38 BDG 1979 kann nicht abgeleitet werden, daß die Personalplanung einer ganzen Personalgruppe im ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines in der Person des Beamten begründeten Abzugsinteresses kommt die Anwendung der Vergleichsüberlegung nach § 38 Abs 3 zweiter Satz BDG 1979 von vornherein nicht in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995120122.X08 Im RIS se... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/12/0115 1 Stammrechtssatz Die Behörde hat ihre dienstlichen Maßnahmen nicht vorrangig an den Interessen der Bediensteten, sondern an den Interessen des Dienstes zu orientieren. Aus § 38 BDG 1979 kann nicht abgeleitet werden, daß die Personalplanung einer ganzen Personalgruppe im ... mehr lesen...