1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als Leiter der Abteilung Fortbildung an der Strafvollzugsakademie tätig. 2 Mit Bescheid vom 26. Dezember 2015 wies die Dienstbehörde den Antrag des Revisionswerbers vom 8. April 2015 auf Erstattung von seit September 2009 entgangenen Nebentätigkeitsvergütungen, allenfalls in Form von pauschaliertem Ersatz, ab. 3 Die Behörde vertrat die Auffassung, Vortragstätigkeiten gingen zwa... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Zuletzt wurde ihm mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2003 die Planstelle eines Landesschulinspektors für berufsbildende mittlere und höhere Schulen im Bereich des Landesschulrates für Burgenland verliehen. Mit Schreiben vom 29. Juli 2004 beauftragte der Landesschulrat für Burgenland den Revisionswerber mit der Fachinspektion für den Ungarisch-Unterricht an allgemein bildenden höheren und an be... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 idF 2003/I/130; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2016/12/0122 B 25. Oktober 2017
Rechtssatz: Der Anspruch auf eine Vergütung nach § 25 GehG 1956 setzt das Vorliegen einer Nebentätigkeit im Sinn von § 37 Abs. 1 BDG 1979 voraus (vgl. VwGH 24.6.1992, 91/12/0063). Europea... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 idF 2003/I/130; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2016/12/0122 B 25. Oktober 2017
Rechtssatz: Bei einer Nebentätigkeit muss es sich erstens um eine Tätigkeit des Beamten für den Bund ohne unmittelbaren Zusammenhang mit den dienstlichen Aufgaben, die ihm nach diesem Bundesgesetz obliegen, hand... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter des Bildungszentrums der Sicherheitsexekutive Niederösterreich in Y. Mit Antrag vom 2. Februar 2004 begehrte der Beschwerdeführer - unter Verweis auf bereits vorgelegte Nachweise - die Auszahlung der ihm gebührenden Nebentätigkeitsvergütung für seine am 24. und 25. Februar 2003, am 26. Mai 2003 sowie am 25., 26. und 29. September 2003 absolvierte Prüfungstät... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §28 Abs1 idF 2002/I/119;BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1 idF 2002/I/119;GrundausbildungsV Exekutivdienst 1999 §22 Abs1 idF 2002/II/468;GrundausbildungsV Exekutivdienst 1999 §22 Abs2 idF 2002/II/468;GrundausbildungsV Exekutivdienst 1999 §23 Abs1 idF 2002/II/468;GrundausbildungsV Exekutivdienst 1999 §23 Abs2 idF 2002/II/468;SPG 1991 §10a Abs2 idF 2002/I/104;SPG 1991... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1 idF 2002/I/119;
Rechtssatz: Entscheidend für das Vorliegen einer Nebentätigkeit ist zum einen, dass der Beamte eine Tätigkeit, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit seinen ihm nach seinem Arbeitsplatz im Rahmen des Wirkungskreises seiner Dienststelle obliegenden Dienstpflichten steht, ausübt. Nach dem eindeu... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 8. Juli 1991, gerichtet an das Innenministerium, nominierte der Bundesminister für Landesverteidigung den Beschwerdeführer, Oberkommissär im Amt für Wehrtechnik, für die Funktion eines Amtssachverständigen des Bundesministeriums für Inneres für das Waffen-, Munitions-, Kriegsmaterial- und Schießstättenwesen. Das Schreiben des Bundesministers für Inneres vom 12. August 1991, Zl. 17.040/9-I/1/91, gerichtet an den Beschwerdeführer, hat folgenden Wortlaut: "Ich bestelle ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §52 Abs1;BDG 1979 §37 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §45;BDG 1979 §57;DVG 1984 §2 Abs5;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall geht es nicht um die Beiziehung des Amtssachverständigen zu einem konkreten Verfahren, sondern um die generelle Verwendung des Beamten als Amtssachverständiger. Mangels einer konkreten Regelung g... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §52 Abs1;BDG 1979 §37 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;DVG 1984 §2 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Auch die Frage einer allfälligen Enthebung von der Nebentätigkeit stellt eine dienstrechtliche Angelegenheit dar, die von der zuständigen Dienstbehörde zu klären ist. Schlagw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §52 Abs1;BDG 1979 §37 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;DVG 1984 §2 Abs5;
Rechtssatz: Die Anordnung einer Nebentätigkeit hat durch die Dienstbehörde zu erfolgen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. September 1991, Zl. 91/12/0009), zumal § 37 Abs. 1 BDG 1979 keine besondere Regelung enthält. Dementsprechend kann auch die generel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant im Bereich der Bundespolizeidirektion L. (im Folgenden BPD) als Stellvertreter des Leiters des Zentralinspektorats und als Referatsleiter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Anlass des gegenständlichen Streites, mit dem zunächst der Verwaltungsgerichtshof in einem Säumnisbeschwerdeverfahren befasst war, das wegen der Erlassung des angefochtenen Bescheides als gegenstandslos eingestellt wurde (siehe dazu den hg.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1;
Rechtssatz: Eine Nebentätigkeit ist durch das Vorliegen zweier Tatbestandselemente gekennzeichnet, die kumulativ gegeben sein müssen: a) Es muss sich um eine Tätigkeit des Beamten für den Bund ohne unmittelbaren Zusammenhang mit den dienstlichen Aufgaben, die ihm nach diesem Bundesgesetz obliegen, handeln. Dabei ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Landesverteidigungsakademie, bei der er in der Fremdsprachenabteilung tätig ist. Mit Schreiben vom 18. Dezember 1996 beantragte der Beschwerdeführer wie folgt: "Ich bitte um bescheidmäßige Feststellung, ob Übersetzungs- und Dolmetschtätigkeiten in der Fremdsprache Slowakisch zu meinen Dienstpflichten gemäß BDG § 37 Abs. 1 gehören. Ich bin a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §37 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997120200.X01 Im RIS ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Montan-Universität Leoben. In dem relevanten Zeitraum (1986 bis 1988) war der Beschwerdeführer Leiter der Außenstelle der geologischen Bundesanstalt in Leoben. Mit Bescheid vom 27. August 1991 entschied die belangte Behörde über den Antrag des Beschwerdeführers vom 18. Dezember 1989 auf Nebentätigkeitsvergütung nach den §§ 37 BDG 1979 bzw. 25 GG 1956 für seine T... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine NEBENtätigkeit ist nicht mehr anzunehmen, wenn sie mehr als die Hälfte der Gesamttätigkeit des Beamten ausmacht. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Nebentätigkeit European Cas... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0114 E 20. Mai 1985 VwSlg 11767 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Bei einer Nebentätigkeit muss es sich um Aufgaben handeln, die ein Beamter neben seiner ihn voll beanspruchenden Haupttätigkeit ausübt. Nur eine solche ZUSÄTZLICHE Belastung rechtfe... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Oberst i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für Finanzen. Er war dort bis zu seiner Dienstfreistellung als Mitglied des Zentralausschusses der Zollwache mit 1. Mai 1988 Hauptreferent für Personalangelegenheiten. Von 1973 bis Ende 1987 übte der Beschw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1;PVG 1967 §25 Abs4;PVG 1967 §25 Abs5;
Rechtssatz: Der um die Nebengebühren erweitert zu sehende Bezugsbegriff des § 25 PVG (Hinweis E 29.6.1988, 87/09/0237) umfaßt nicht die Vergütungen für Nebentätigkeiten, bei denen es sich weder um einen Bezug iSd § 3 GehG noch um eine Nebengebühr iSd tax... mehr lesen...
Der 1957 geborene Beschwerdeführer steht als Sicherheitswachebeamter (Bezirksinspektor) im Bereich der Bundespolizeidirektion L (Kommandant des Wachzimmers XY) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Anlaß des gegenständlichen Streites, mit dem der Verwaltungsgerichtshof bereits in einem Säumnisbeschwerdeverfahren befaßt war und der auch an den Verfassungsgerichtshof herangetragen wurde, ist ein Seminar im Rahmen der Verhaltensschulung "Wie vermeide ich Konflikte", ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0041 E 25. April 1988 VwSlg 12709 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Die bescheidmäßige Zuerkennung einer Nebentätigkeitsvergütung gem § 25 Abs 1 GehG 1956 in Bezug auf Nebentätigkeiten nach § 37 Abs 1 BDG 1979 setzt voraus, dass es sich erstens um Tätigkeiten des Beamten für den B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §16;GehG 1956 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die Abhaltung von Seminaren, die keine Aufgabe der Dienststelle des Beamten ist und die auch keine "Haupttätigkeit" nach der Arbeitsplatzbeschreibung darstellt (hier: Wachzimmerkommandant), ist jedenfalls insofern keine Nebentätigkeit, als diese Tätigkei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war bis zu seiner Ruhestandsversetzung mit 31. Mai 1993 im Bereich der Bundespolizeidirektion XY, jedenfalls bis 3. November 1992, als Polizeidiensthundeführer tätig. Mit Schreiben vom 26. Mai 1993 beantragte der Beschwerdeführer die finanzielle Abgeltung von offenen Zeitguthaben (insgesamt 18 Stunden 40 Minuten). Die Dienstbehörde erster Instanz sprach mit Besche... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs2;BDG 1979 §37 Abs1;BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §49 Abs2;GehG 1956 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die Art der bei der häuslichen Pflege und Betreuung des Polizeidiensthundes zu erbringenden Tätigkeiten unterscheidet sich inhaltlich deutlich von der dienstlichen Tätigkeit des Beamten als Sicherheitswachebeamter, die er zwar mit Hilfe des Hundes ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als wissenschaftlicher Beamter der Geologischen Bundesanstalt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war in dem hier relevanten Zeitraum vom 15. Oktober 1986 bis 31. Jänner 1988 die Außenstelle der Geologischen Bundesanstalt in Leoben, deren Leiter er war; seit 1. Jänner 1990 ist er dem Außeninstitut der Montan-Universität Leoben zur Dienstleistung zugewiesen. Am 18. Dezember 1989 richtete der Rechtsvertreter des Besch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0041 E 25. April 1988 VwSlg 12709 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Die bescheidmäßige Zuerkennung einer Nebentätigkeitsvergütung gem § 25 Abs 1 GehG 1956 in Bezug auf Nebentätigkeiten nach § 37 Abs 1 BDG 1979 setzt voraus, dass es sich erstens um Tätigkeiten des Beamten für den B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Vermessungsamt R, dessen Leiter er ist. Schon mit Eingabe vom 27. Mai 1974 hatte der Beschwerdeführer den Antrag auf Zuerkennung einer finanziellen Abgeltung aus der Tätigkeit als Gebäudeverwalter erstmals gestellt. Seinem auf die Besorgung der Gebäudeverwaltung für das Amtsgebäude gestützten Antrag auf Vergütung für Nebentätigkeit gemäß § 25 Abs. 1 des Geha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1;GehGNov 35te Art1 Z13;
Rechtssatz: Der Anspruch auf eine Vergütung nach § 25 GehG setzt jedenfalls das Vorliegen einer Nebentätigkeit iSd § 37 Abs 1 BDG 1979 voraus. Wird das Vorliegen einer Nebentätigkeit verneint, ist damit gleichzeitig über den Anspruch auf Vergütung nach § 25 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1989/5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/12/0022 E 20. September 1982 VwSlg 10820 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Auch wenn eine Tätigkeit nicht in den Rahmen der Dienstpflichten des Beamten fällt, bleibt weiters zu prüfen, ob sie mit seinem dienstlichen Wirkungskreis in unmittelbarem Zusammenhang steht (Hi... mehr lesen...