Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1989/4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/12/0172 E 15. März 1982 RS 3 Stammrechtssatz Wesentliches Erfordernis für den Begriff der Nebentätigkeit ist der "unmittelbare Zusammenhang an den dem Beamten nach seinem Dienstposten obliegenden Dienstpflichten". (Hinweis auf E v... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die von der Dienstbehörde angeordnete und mit Zustimmung des Beamten der Finanzverwaltung während der Dienstzeit (eine Dienstfreistellung ist nicht anzunehmen) vorgenommene Verfassung von Gutachten über den Verkehrswert von Liegenschaften ist schon wegen Fehlens der Voraussetzung der "Ausübung weitere... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Zuerkennung einer Nebentätigkeitsvergütung gem § 25 Abs 1 GehG 1956 in Bezug auf Nebentätigkeiten nach § 37 Abs 1 BDG 1979 setzt voraus, dass es sich erstens um Tätigkeiten des Beamten für den Bund "ohne unmittelbaren Zusammenhang mit den dienstlichen Aufgaben; die ihm nach diesem B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1988/9, 32;
Rechtssatz: § 37 BDG darf auch unter Berücksichtigung des § 36 BDG nicht die Bedeutung beigemessen werden, da eine Mehrbelastung für den Beamten eine Nebentätigkeit darstelle. Eine Mehrbelastung ist - soferne die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind - in erster Linie im Rahmen der Überstunde... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1 idF 1979/561; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/12/0125 E 10. Oktober 1983 RS 1
(hier: Korpsartillerieoffizier (Vortragender und Prüfer in
Vorbereitungskursen seiner Dienststelle). Stammrechtssatz Die Lehrtätigkeit eines Nachschubunteroffiziers/Karteimittelführers bei der Stabskompanie der Sanitätsschule Wien, d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §16;GehG 1956 §21 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die von einem als stellvertretender Regimentskommandant in Verwendung stehenden Beamten an seiner Dienststelle ausgeübte Prüfertätigkeit, mit deren Durchführung diese Dienststelle neben anderen Aufgaben beauftragt wurde, ist keine Nebentätigkeit iSd § 25 Abs 1 GehG, so... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant des höheren militärtechnischen Dienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Kaserne X, wo er beim Physikalischen Laboratorium des Amtes für Wehrtechnik als Referatsleiter diensteingeteilt ist. Mit Bescheid des Militärkommandos Wien wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 1. April 1983 zum Kasernkommandanten der Kaserne X bestellt. Mit einer am 25. April 1983 bei der belangten Behörde ein... mehr lesen...
Index: Dienstrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1
Rechtssatz: Die sich aus der Bestellung des ranghöchsten Kommandanten zum Kasernkommandanten ergebenden Tätigkeiten können wegen der sich unmittelbar aus der dienstrechtlichen Stellung des Offiziers erfolgten Betrauung nicht als Nebentätigkeit im Sinne des § 37 Abs 1 BDG 1979 angesehen werden. European Case Law Ident... mehr lesen...