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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Anspruch auf eine Vergütung nach § 25 GehG setzt jedenfalls das Vorliegen einer Nebentätigkeit iSd § 37 Abs 1 BDG 1979 voraus. Wird das Vorliegen einer Nebentätigkeit verneint, ist damit gleichzeitig über den Anspruch auf Vergütung nach § 25 GehG negativ abgesprochen (Hinweis E 20.5.1985, 84/12/0013 und 84/12/0114, VwSlg NF Nr 11767 A/1985).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120063.X01Im RIS seit
16.11.2000