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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §37 Abs1;Rechtssatz
Der um die Nebengebühren erweitert zu sehende Bezugsbegriff des § 25 PVG (Hinweis E 29.6.1988, 87/09/0237) umfaßt nicht die Vergütungen für Nebentätigkeiten, bei denen es sich weder um einen Bezug iSd § 3 GehG noch um eine Nebengebühr iSd taxativen Aufzählung im § 15 Abs 1 GehG handelt. Die Vergütung für Nebentätigkeit ist auch nicht als ein mit dem früher innegehabten Arbeitsplatz des freigestellten Personalvertreters verbundener Verdienstentgang zu werten, der im Interesse der Verhinderung einer Benachteiligung durch die Freistellung von den Dienstpflichten des Arbeitsplatzes für die Personalvertretungstätigkeit weiterbezahlt werden müßte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997120386.X01Im RIS seit
18.02.2002