Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §112 Abs5;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;LDG 1984 §80 Abs5;
Rechtssatz: Die Suspendierung wird ex lege mit der in Rechtskraft erwachsenen Einstellung des Disziplinarverfahrens beendet, sodaß keine Verpflichtung zu einer gesonderten Aufhebung der Suspendierung besteht. Eine erst nach rechtskräftiger E... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §112 Abs5;LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs3;LDG 1984 §80 Abs5;
Rechtssatz: Nach der Anordnung des § 80 Abs 5 erster Satz LDG 1984 endet die Suspendierung spätestens mit dem rechtskräftigen Abschluß des Disziplinarverfahrens. Diese Bestimmung regelt somit ausdrücklich den Fall, zu welchem äußersten Zeitp... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §60;BDG 1979 §112 Abs1;LDG 1984 §74;LDG 1984 §80 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Lehrer hat - wie aus § 74 LDG 1984 iVm § 60 AVG erhellt - Anspruch auf Mitteilung der Verdachtsgründe. Verdacht ist mehr als eine bloße Vermutung. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahr... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §80 Abs1;
Rechtssatz: Die Verfügung der Suspendierung setzt den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung voraus, die wegen ihrer Art das Ansehen der Schule oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet. Es können daher nur schwerwiegende, auf der Hand liegende Interessen der Schulverwaltung als sachb... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;LDG 1984 §80 Abs1;
Rechtssatz: Die Suspendierung stellt ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme dar, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen im Verdachtsbereich zwingend zu treffen ist und keine endgültige Lösung darstellt. Die Berechtigung zur Verfügung der Suspendierung liegt allein in dem funktionalen Bedürfnis, noch ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;LDG 1984 §80 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Es genügt, wenn gegen den Lehrer ein Verdacht einer Dienstpflichtverletzung besteht, die die von § 80 Abs 1 LDG 1984 geforderten Tatbestandsmerkmale erfüllt. Es müssen hinreichende
Gründe: vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß er eine derartige schwere D... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Zollwachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner Suspendierung war er als Leiter der Zollwacheabteilung A tätig. Wegen des Verdachtes einer Verletzung von Dienstpflichten im Zusammenhang mit vom Beschwerdeführer bestätigten Ausfuhrbescheinigungen, wozu der Beschwerdeführer am 19. Juni 1989 ausführlich niederschriftlich befragt worden war, verfügte die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich mit Bescheid vom 2... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 112 Abs 1 BDG 1979) im Verdachtsbereich für die Verfügung der vorläufigen Suspendierung kommt es darauf, ob und inwieweit die Dienstpflichtverletzungen im Einzelfall bereits zur Kenntnis der Öffentlichkeit gel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §112 Abs3 idF 1983/137;
Rechtssatz: Es genügt nicht, daß die Beh den Tatverdacht gegen den Beamten ausschließlich damit begründet, daß gegen diesen ein gerichtliches Strafverfahren anhängig sei. Ob der Beamte schuldhaft vorgegangen ist oder ob seine Fehlleistungen ausschließlich die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §112 Abs3 idF 1983/137;VwRallg;
Rechtssatz: Da die Suspendierung ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme darstellt, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen im Verdachtsbereich zwingend zu treffend ist und keine endgültige Lösung darstellt, braucht nicht nachgewiesen zu werden, daß der B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Welchen Umfang die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung der dienstlichen Obliegenheiten unter Bedachtnahme auf mögliche menschlich verständliche Fehlerquellen einnimmt, läßt sich im einzelnen nicht beschreiben. Hiebei kommt es wesentlich auf die dienstliche Stellung des Beamten und d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien. Bis zu seiner Suspendierung versah er als Vorstand der I. Medizinischen Abteilung des Krankenhauses der Stadt Wien-Lainz Dienst. Nach Ausweis der - in beglaubigten Fotokopien vorgelegten - Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission der Stadt Wien mit Bescheid vom 22. Mai 1989 gemäß § 76 Abs. 1 der Dienstordnung 1966, LGBl. für Wien Nr. 37/1967, idF der 14. Novelle, LGBl.... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §60;BDG 1979 §112 Abs1 impl;DO Wr 1966 §72 Abs1 idF 1988/013;DO Wr 1966 §76 Abs1 idF 1988/013;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beamte hat - wie aus § 72 Abs 1 Wr DO 1966 iVm § 60 AVG erhellt - Anspruch auf Mitteilung der Verdachtsgründe. "Verdacht" ist mehr als eine bloße Vermutung. Es ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;DO Wr 1966 §76 Abs1 idF 1988/013;
Rechtssatz: Die Suspendierung stellt ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme dar, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen im Verdachtsbereich zwingend zu treffen ist und keine endgültige Lösung darstellt. Die Berechtigung zur Verfügung der Suspendierung liegt allein in ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;DO Wr 1966 §58 Abs1 Z6 idF 1988/013;DO Wr 1966 §76 Abs1 idF 1988/013;
Rechtssatz: Die Verfügung der Suspendierung setzt den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung voraus, die wegen "ihrer Art" das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet. Es können daher nur schwerwiegende, auf der Hand ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 impl;DO Wr 1966 §76 Abs1 idF 1988/013;VwRallg;
Rechtssatz: Es genügt, wenn gegen den Beamten ein Verdacht einer Dienstpflichtverletzung besteht, die die von § 76 Abs 1 Wr DO 1966 geforderten Tatbestandsmerkmale erfüllt. Es müssen hinreichende
Gründe: vorliegen, welche die Annahme rechtferti... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0070 E 29. Juni 1983 VwSlg 11108 A/1983 RS 4 Stammrechtssatz Die Dienstbehörde hat über die vorläufige Suspendierung im Sinne des § 112 Abs 1 BDG 1979 nach § 105 BDG 1979 in Anwendung des AVG 1950 einen Bescheid zu erlassen, wie dies auch aus dem Wort ""verfügen" im § 112 Abs 1 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;
Rechtssatz: Die von der Dienstbehörde mit Bescheid auszusprechende "vorläufige Suspendierung" ist nicht gleichzusetzen mit der von der Disziplinarkommission zu verfügenden ("endgültigen") Dienstenthebung. Sie stellt rechtlich ein "aliud" dar. So kann die Dienstbehörde keine Bezugskürzung verfügen. Ihre Entscheidung t... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Auch auf Zeit einbehaltenes ("geschobenes") Geld wird unrechtmäßig zugeeignet; auf den Willen zur endgültigen Zueignung kommt es nicht an. Die Kassenklarheit, Kassensicherheit und Kassenredlichkeit sind für ein geordnetes und zuverlässiges Kassenwesen grundlegende Voraussetzung. Darüber wird jeder Vollstrecker in der Au... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §5 Abs1;BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Da die Suspendierung ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme darstellt, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen im Verdachtsbereich zwingend zu treffen ist und keine endgültige Lösung darstellt, braucht nicht na... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Verfügung einer vorläufigen Suspendierung genügt es, wenn gegen den Beschuldigten ein Verdacht besteht. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer Dienstpflichtverletzung rechtfertigen. Schlag... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;StGB §167;VwRallg;
Rechtssatz: Das Verhalten eines Beamten, der im Verdacht steht, als Vollstrecker beim Finanzamt in einer größeren Zahl von Fällen Beträge, die er eingehoben hat, auf mehr oder minder lange Zeit bei sich behalten zu haben, ist nicht aus straf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Klaglosstellung des Bf, wenn nach dem bekämpften Bescheid, mit dem die vorläufige Suspendierung vom Dienst gem § 112 Abs 1 BDG verfügt wurde, die Disziplinarkommission ausspricht, dass gegen den Bf wegen der Anschuldigung, die Anlaß der vorläufigen Suspend... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;
Rechtssatz: Die bloße TATSACHE, dass der Bf zwischen dem auf vorläufige Suspendierung lautenden Bescheid und dem Bescheid der Disziplinarkommission FAKTISCH nicht Dienst verrichtet hat, könnte auch ein seiner Beschwerde stattgebendes E des VwGHs nicht beheben. Daraus ALLEIN ergeben sich für subjektiv-öffentliche RECHTE des Bf derzeit keine "nachteil... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/04 Sonstiges Strafprozessrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BewHG;VwRallg;
Rechtssatz: Da die Suspendierung ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme darstellt, die bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen im Verdachtsbereich zwingend zu treffen ist und keine endgültige Lösung darstellt, braucht nicht nachgewiesen werden, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §105;BDG 1979 §112 Abs1;
Rechtssatz: Wenn auch der Verdacht der Begehung einer Dienstpflichtverletzung bei Vorliegen der sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen für eine Suspendierung ausreicht, genügt die belangte Behörde der ihr zukommenden Begründungspflicht (Hinweis auf E v. 13.6.1984, 84/09/0042 und E v. 29.6.19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §124 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0206 E 23. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Im Verfahren der Disziplinarkommission über die Suspendierung gemäß § 112 Abs 3 BDG 1979 ist die Bestimmung des § 124 Abs 3 BDG 1979 über das Ablehnungsrecht des Beschuldigten nicht anzuwenden. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0206 E 23. Jänner 1986 RS 3 Stammrechtssatz Da die Suspendierung ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme darstellt, war die Behörde auch nicht verhalten, Fragen des Verschuldens des Beschuldigten bzw die allenfalls den Grad eines Verschuldens bestimmende Motivation des Beschuldigten für das ihm an... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;BDG 1979 §112 Abs5 idF 1983/137;
Rechtssatz: Eine über die Feststellung eines konkreten Verdachtes einer nach § 112 Abs 1 BDG 1979 qualifizierten Dienstpflichtverletzung hinausgehende Erhebungs- bzw. Überprüfungspflicht in Ansehung der für ein gegen den Beamten noch anhängiges Strafverfahren maßgebenden Umstände obliegt der Disziplinarob... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0206 E 23. Jänner 1986 RS 3 Stammrechtssatz Da die Suspendierung ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme darstellt, war die Behörde auch nicht verhalten, Fragen des Verschuldens des Beschuldigten bzw die allenfalls den Grad eines Verschuldens bestimmende Motivation des Beschuldigten für das ihm an... mehr lesen...