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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §60;Rechtssatz
Der Lehrer hat - wie aus § 74 LDG 1984 iVm § 60 AVG erhellt - Anspruch auf Mitteilung der Verdachtsgründe. Verdacht ist mehr als eine bloße Vermutung. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf eine Dienstpflichtverletzung geschlossen werden kann, welche die vom § 80 Abs 1 LDG 1984 geforderten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt. Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen zur Verfügung der Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die von § 80 Abs 1 LDG geforderten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989090163.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
21.10.2010