RS Vwgh 1990/4/25 89/09/0163

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Veröffentlicht am 25.04.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §60;
BDG 1979 §112 Abs1;
LDG 1984 §74;
LDG 1984 §80 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Lehrer hat - wie aus § 74 LDG 1984 iVm § 60 AVG erhellt - Anspruch auf Mitteilung der Verdachtsgründe. Verdacht ist mehr als eine bloße Vermutung. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf eine Dienstpflichtverletzung geschlossen werden kann, welche die vom § 80 Abs 1 LDG 1984 geforderten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt. Bloße Gerüchte und vage Vermutungen allein reichen zur Verfügung der Suspendierung nicht aus. Vielmehr müssen greifbare Anhaltspunkte für eine Dienstpflichtverletzung sowohl in Richtung auf die objektive wie auf die subjektive Tatseite gegeben sein, welche die von § 80 Abs 1 LDG geforderten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989090163.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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