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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;Rechtssatz
Eine über die Feststellung eines konkreten Verdachtes einer nach § 112 Abs 1 BDG 1979 qualifizierten Dienstpflichtverletzung hinausgehende Erhebungs- bzw. Überprüfungspflicht in Ansehung der für ein gegen den Beamten noch anhängiges Strafverfahren maßgebenden Umstände obliegt der Disziplinaroberkommission beim BKA im Rahmen ihres durch § 112 BDG 1979 bestimmten Kompetenzbereiches auch bei Entscheidungen über einen Antrag auf Aufhebung der Suspendierung nach § 112 Abs 5 BDG 1979 nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090037.X02Im RIS seit
10.04.2006