RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0037

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Veröffentlicht am 02.07.1987
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;
BDG 1979 §112 Abs5 idF 1983/137;

Rechtssatz

Eine über die Feststellung eines konkreten Verdachtes einer nach § 112 Abs 1 BDG 1979 qualifizierten Dienstpflichtverletzung hinausgehende Erhebungs- bzw. Überprüfungspflicht in Ansehung der für ein gegen den Beamten noch anhängiges Strafverfahren maßgebenden Umstände obliegt der Disziplinaroberkommission beim BKA im Rahmen ihres durch § 112 BDG 1979 bestimmten Kompetenzbereiches auch bei Entscheidungen über einen Antrag auf Aufhebung der Suspendierung nach § 112 Abs 5 BDG 1979 nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090037.X02

Im RIS seit

10.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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