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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/09/0206 E 23. Jänner 1986 RS 3Stammrechtssatz
Da die Suspendierung ihrem Wesen nach eine sichernde Maßnahme darstellt, war die Behörde auch nicht verhalten, Fragen des Verschuldens des Beschuldigten bzw die allenfalls den Grad eines Verschuldens bestimmende Motivation des Beschuldigten für das ihm angelastete Verhalten näher zu prüfen (Hinweis E 12.9.1984, 84/09/0075).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090036.X02Im RIS seit
10.04.2006