RS Vwgh 1989/1/19 88/09/0146

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Veröffentlicht am 19.01.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Klaglosstellung des Bf, wenn nach dem bekämpften Bescheid, mit dem die vorläufige Suspendierung vom Dienst gem § 112 Abs 1 BDG verfügt wurde, die Disziplinarkommission ausspricht, dass gegen den Bf wegen der Anschuldigung, die Anlaß der vorläufigen Suspendierung gewesen war, ein Disziplinarverfahren nicht eingeleitet und eine Suspendierung des Bf nicht verfügt werde, und der Bf daraufhin wieder seinen Dienst antritt.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090146.X01

Im RIS seit

11.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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