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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Rechtssatz
Für die Verfügung einer vorläufigen Suspendierung genügt es, wenn gegen den Beschuldigten ein Verdacht besteht. Ein Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer Dienstpflichtverletzung rechtfertigen.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090082.X04Im RIS seit
11.07.2001