RS Vwgh 1987/12/10 87/09/0229

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Veröffentlicht am 10.12.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
BDG 1979 §105;
BDG 1979 §112 Abs1;

Rechtssatz

Wenn auch der Verdacht der Begehung einer Dienstpflichtverletzung bei Vorliegen der sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen für eine Suspendierung ausreicht, genügt die belangte Behörde der ihr zukommenden Begründungspflicht (Hinweis auf E v. 13.6.1984, 84/09/0042 und E v. 29.6.1983, 83/09/0070, VwSlg 11108 A/1983) mit dem bloßen Hinweis auf die Einleitung einer gerichtlichen Voruntersuchung nicht.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090229.X01

Im RIS seit

14.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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