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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Wenn auch der Verdacht der Begehung einer Dienstpflichtverletzung bei Vorliegen der sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen für eine Suspendierung ausreicht, genügt die belangte Behörde der ihr zukommenden Begründungspflicht (Hinweis auf E v. 13.6.1984, 84/09/0042 und E v. 29.6.1983, 83/09/0070, VwSlg 11108 A/1983) mit dem bloßen Hinweis auf die Einleitung einer gerichtlichen Voruntersuchung nicht.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090229.X01Im RIS seit
14.04.2006