Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0123 E 9. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist nicht Aufgabe der Behörde, ein abstraktes Modell eines den Anforderungen entsprechenden Kontrollsystems zu entwerfen; die belangte Behörde hat vielmehr das vom Bf behauptete Kontrollsystem auf seine Tauglichkeit zu prüfen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZG erforderlic... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall ist im wesentlichen jenem gleichgelagert, welcher dem hg. Erkenntnis vom 12. Juni 1992, Zl. 92/18/0210, zugrundelag, sodaß es gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG genügt, auf die dortigen Entscheidungsgründe: zu verweisen. Da auch hier bereits der Inhalt der vorliegenden Beschwerde erkennen läßt, daß die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt, war die Beschwerde gemäß § 35 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Si... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Februar 1992 wurde die Beschwerdeführerin zweier näher angeführter Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes - AÜG, BGBl. Nr. 196/1988, für schuldig befunden und hiefür bestraft, wobei diese Verstöße im Rahmen ihrer "Personalbereitstellungstätigkeit" zu verantworten seien. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §6 Abs2;AZG;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Auch den Überlasser von Arbeitskräften trifft die Pflicht, zumutbare Vorkehrungen für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften beim Beschäftigten zu treffen. Schlagworte Verantwortung für Handeln anderer Personen Beson... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/30 91/19/0136 3 Stammrechtssatz Da es sich bei den Verwaltungsübertretungen nach § 9 und § 12 Abs 1 AZG um Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs 1 VStG handelt (Hinweis E 30.3.1982, 81/11/0087; E 19.11.1990, 90/19/0413), hat der Besch glaubhaft zu machen, daß ihn an der Verletzung der Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §6 Abs1;AÜG §6 Abs2;AVG §45 Abs2;AZG;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da nachträgliche Überprüfungen der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften selbst iVm der Belehrung der Arbeitnehmer nicht ausreichen, mangelndes Verschulden des Arbeitgebers bzw des Überlassers von Arbeitskräften (§ 6 Abs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 18 Abs. 1 zweiter Fall ArbIG 1974 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 leg. cit. und § 26 Abs. 1 KJBG, 2. § 9 Arbeitszeitgesetz und 3. § 11 Abs. 1 leg. cit. bestraft, weil er es als Vorstandsmitglied und somit als zur Vertretung nach außen Berufener gemäß § 9 Abs. 1 VStG der als Arbeitgeberin fungierenden X-AG mit dem Sitz in W zu verantworten habe, daß 1. die Erfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/08 91/19/0095 2 Stammrechtssatz Hat der Besch als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer GmbH die Einrichtung eines Kontrollsystems dargetan, dessen wesentliche Merkmale in der hierarchischen Gliederung der Verantwor... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Bescheid vom 16. August 1991, Zl. X-19685-1990, hatte die Bezirkshauptmannschaft F (BH) den Einspruch des Beschwerdeführers vom 23. November 1990 gegen die von ihr erlassene Strafverfügung vom 31. Oktober 1990 gemäß § 49 VStG 1950 als verspätet zurückgewiesen. 1.2. Mit dem erstangefochtenen Bescheid gab der Landeshauptmann von Vorarlberg (die belangte Behörde) der dagegen erhobenen Berufung des Beschwerdeführers gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in Verbindung mit § 24 VStG 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §49 Abs1;VStG §49 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/19/0392
91/19/0393
91/19/0394
91/19/0395
91/19/0396
91/19/0397
Rechtssatz: Eine der Beh mittels Telefax übermittelte Eingabe mit dem Wortlaut "Unsere Stellungnahme bzw Einspruch kann daher frühestens bis Ende dieser... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. Gesm.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft in einem näher bezeichneten Gastgewerbebetrieb a) den Jugendlichen B.S. am 8., 9. und 10. Juli 1989 jeweils bis 24 Uhr, sohin an diesen Tagen zur Nachtzeit (22 bis 6 Uh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984;AZG;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39 Abs1;KJBG 1987;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Weder die Vorschriften des ARG und des AZG noch jene des KJBG 1987 sind solche des Gewerberechtes, sodaß ein gewerberechtlicher Geschäftsführer für deren Einhaltung nicht verantwortlich ist (Hinweis E 19.11.1990, 90/19/0484; E 18.2.1991, 90/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0321 E 5. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Für den Ausschluss der Verfolgungsverjährung bei Übertretungen von Arbeitnehmerschutzbestimmungen genügt es, wenn sich die Verfolgungshandlung auf die konkrete Filiale bezieht, in der diese Übertretungen stattgefunden haben. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 6. März 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als verantwortlicher Beauftragter der P. GesmbH mit einem näher angeführten Standort den Lenker T.D. zu Einsatzzeiten von 32 Stunden (1. Oktober 1988 7.00 Uhr bis 2. Oktober 1988 15.00 Uhr) und 28 Stunden (5. Oktober 1988 12.00 Uhr bis 6. Oktober 1988 16.00 Uhr) herangezogen und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs... mehr lesen...
Das gegen den Beschwerdeführer ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 18. Mai 1990 enthält folgenden Spruch: "Sie haben es als verantwortlicher Beauftragter der Firma T-Ges.m.b.H., wie am 3.11.1988 anläßlich einer Kontrolle des Arbeitsinspektorates Graz im Betrieb der Firma T-Ges.m.b.H. festgestellt wurde, unterlassen dafür Sorge zu tragen, daß die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Den nachgenannten Arbeitnehmern wurde an folgenden ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Daß festgestellte Verstöße gegen das AZG nur "einen geringen Prozentsatz" ausmachen, läßt nicht den Schluß auf eine wirksame Kontrolle zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190150.X02 Im RIS seit 24.07.1991 Zuletzt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZG erforderli... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis des magistratischen Bezirksamtes für den 10. Bezirk vom 18. Dezember 1989 war die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) schuldig erkannt worden, sie habe es "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ im Sinne des § 9 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 der als Arbeitgeber fungierenden X Warenhandels GmbH zu verantworten, daß in der Betriebsanlage in Wien 10., Y-Str.", in Ans... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §7 Abs1;AZG;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Besch als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer GmbH die Einrichtung eines Kontrollsystems dargetan, dessen wesentliche Merkmale in der hierarchischen Gliederung der Verantwortungsträger und der Kontroll... mehr lesen...
I. 1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen erstangefochtenen Bescheid wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin schuldig erkannt, "als persönlich haftende Gesellschafterin und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§ 9 VStG 1950) der Firma G. KG in E., L.-Straße 5 - 7, nicht dafür Sorge getragen (zu haben)", daß der Arbeitnehmer Franz H. a) die höchstzulässigen Einsatzzeiten von 14 Stunden beachtet bzw. eingehalten habe (diese seien an bestimmt bezeichneten Tagen jeweils i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12;AZG §14;AZG §16;AZG §17;AZG §28;FahrtbV §4;VStG §9; Beachte Die Beschwerdefälle 90/19/0537 bis 90/19/0543 wurden zur gemeinsamen
Entscheidung verbunden; Hinweis auf E 1991/02/18 90/19/0544;
Rechtssatz: Kein RS. (Hinweis auf E 1991/02/18 90719/0544). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Zunächst ist auf das hg. Erkenntnis vom 13. Juni 1989, Zl. 88/08/0125, zu verweisen, womit der Bescheid der belangten Behörde vom 29. Februar 1988, betreffend Bestrafung der Beschwerdeführerin wegen Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, im Ausspruch über die Strafen und über den Ersatz der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben und die Beschwerde im übrigen als unbegründet abgewiesen wurde. Mit diesem Beschei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28;VStG §31 Abs3;
Rechtssatz: Die Zeit, die nicht in die Strafbarkeitsverjährungsfrist einzurechnen ist, beginnt mit dem Tag des Einlangens der Beschwerde beim Gerichtshof und endet mit der Zustellung der Entscheidung an die belangte Behörde (Hinweis E VS 5.11.1987, 86/02/0171, VwSlg 12570 A/1987). European Case Law Id... mehr lesen...
I. 1. Mit dem unter dem Datum 28. Juni 1989 erlassenen Straferkenntnis legte die Bezirkshauptmannschaft Baden der nunmehrigen Beschwerdeführerin zur Last, sie habe es als gemäß § 9 VStG Verantwortliche des Arbeitgebers, der B. Ges.m.b.H. Transportunternehmen, zu verantworten, daß 1) die Lenkzeit von acht Stunden zwischen zwei Ruhezeiten beim Lenker E.R. überschritten worden sei, und zwar derart, daß diese am 3. April 1989 elf Stunden, am 17. April 1989 zehn Stunden und 30 Minuten, am ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZG erforderlichen Vorsorgehandlungen getroffen werden. Eur... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 18. September 1990 wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin schuldig erkannt, "als persönlich haftende Gesellschafterin und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§ 9 VStG 1950) der Firma G. KG in L., L-Straße, nicht dafür Sorge getragen (zu haben)", daß der Arbeitnehmer Anton L. a) die höchstzulässigen Einsatzzeiten von 14 Stunden beachtet bzw. einge... mehr lesen...
I. 1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen erstangefochtenen Bescheid wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin schuldig erkannt, "als persönlich haftende Gesellschafterin und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§ 9 VStG 1950) der Firma G. KG in L., L.-Straße, nicht dafür Sorge getragen (zu haben)", daß der Arbeitnehmer Hermann F. a) die höchstzulässigen Einsatzzeiten von 14 Stunden beachtet bzw. eingehalten habe (diese seien an bestimmt bezeichneten Tagen jeweils i... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12;AZG §14;AZG §16;AZG §17;AZG §28;FahrtbV §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0546
90/19/0547
90/19/0548
90/19/0549
90/19/0550
90/19/0551
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990190545.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) wurde der nunmehrige Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer, somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers, nämlich der N. Warenhandel Gesellschaft m. b.H." einer Übertretung des § 23 Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983 (ARG), acht verschiedener - spruchmäßig detailliert aufgeschlüsselter - Übertretungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordn... mehr lesen...