Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/19/0392 91/19/0393 91/19/0394 91/19/0395 91/19/0396 91/19/0397Rechtssatz
Eine der Beh mittels Telefax übermittelte Eingabe mit dem Wortlaut "Unsere Stellungnahme bzw Einspruch kann daher frühestens bis Ende dieser Woche KW 47 erfolgen" stellt von ihrem Inhalt her keinen Einspruch gegen eine Strafverfügung dar, sie kündigt einen solchen vielmehr lediglich an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190378.X01Im RIS seit
03.04.2001