RS Vwgh 1992/6/12 92/18/0107

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Veröffentlicht am 12.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §6 Abs2;
AZG;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Auch den Überlasser von Arbeitskräften trifft die Pflicht, zumutbare Vorkehrungen für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften beim Beschäftigten zu treffen.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180107.X01

Im RIS seit

12.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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