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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG;Rechtssatz
Daß festgestellte Verstöße gegen das AZG nur "einen geringen Prozentsatz" ausmachen, läßt nicht den Schluß auf eine wirksame Kontrolle zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190150.X02Im RIS seit
24.07.1991Zuletzt aktualisiert am
01.10.2012