Der Beschwerdeführerin wurde am 19. Mai 2005 vom Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse ein Antragsformular zur Geltendmachung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ausgegeben, auf dem "Arbeitslosengeld" angekreuzt wurde. Auf der ersten Seite des Formulars findet sich die Anleitung, dass der Antrag innerhalb der angegebenen Frist - handschriftlich wurde der 4. Mai 2005 hinzugefügt - persönlich abzugeben ist. Danach wird auf Folgendes hingewiesen: "Sollten Sie die Frist nicht e... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs1;AlVG 1977 §46 Abs4;
Rechtssatz: Allein im Fehlen von Unterlagen, die beizubringen sind, ist kein triftiger Grund zu sehen, den Rückgabetermin für das Antragsformular zur Geltendmachung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht einzuhalten bzw. rechtzeitig um Fristverlängerung anzusuchen (Hinweis 4.4.2002, 9... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs1;AlVG 1977 §46 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0062 E 4. April 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem klaren Wortlaut des § 46 Abs 1 AlVG kommt es für die Qualifizierung eines Sachgeschehens als "Geltendmachung des Anspruches", an die das Gesetz den Beginn des Bezuges von Leistungen nach dem AlVG knüpft, auf di... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin beantragte am 4. Dezember 2006 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Linz die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes, welches ihr mit Bescheid vom 9. Jänner 2007 ab dem 4. Dezember 2006 zuerkannt wurde. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin vor, es sei ihr am 27. November 2006 von ihrem Diens... mehr lesen...
Am 22. April 2005 gab der Beschwerdeführer vor der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien - Schönbrunner Straße niederschriftlich zu Protokoll, dass seine aktuelle Anschrift M-Straße 3/23 laute. Warum ein Poststück des Arbeitsmarktservice mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" an das Arbeitsmarktservice retourniert worden sei, wisse er nicht. Er habe keinen Nachsendeauftrag erteilt und werde diesbezüglich beim zuständigen Postamt vorsprechen. Nach einem im Akt befindli... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/08/0126 E 4. Juli 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/08/0303 E 11. Februar 1997 RS 1 Stammrechtssatz Für die Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstelle iSd § 46 Abs 1 AlVG (also für die Antragstellung auf Arbeitslosengeld) kommt es auf den Wohnsitz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Notstandshilfe vom 2. Oktober 2002 wegen Verstreichens der Dreijahresfrist gemäß § 33 Abs. 4 AlVG ab. In der Begründung: führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der Beschwerdeführer zuletzt am 2. September 1999 Arbeitslosengeld bezogen habe. Am 3. September 1999 habe er einen Kontrolltermin beim Arbeitsmarktservice versäumt und... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhielt am 28. Februar 2001 beim Arbeitsmarktservice Linz ein Antragsformular für die Gewährung von Arbeitslosengeld, versehen mit der ersten Rückgabefrist bis 13. März 2001. Diese Frist wurde zunächst wegen einer fehlenden Arbeitsbescheinigung bis 23. März 2001 verlängert. Am 23. März 2001 brachte die Beschwerdeführerin die fehlende Arbeitsbescheinigung samt dem Antragsformular zum zuständigen Bearbeiter. Dieser nahm den Antrag zunächst entgegen und stellte ein... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 21. Jänner 2004 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 1 iVm § 38 AlVG und gemäß §§ 44 und 46 AlVG iVm § 58 AlVG ab 14. September 2000 Notstandshilfe gebührt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe seinen Antrag auf Zuerkennung der Notstandshilfe erst am 14. September 2000 gestellt. In seiner Berufung gegen diesen Bescheid brachte der Beschwerdeführer vor... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. August 2002 wies die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den vom gleichen Tag stammenden Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld (als Pensionsvorschuss) mangels Erfüllung der Anwartschaft ab. In seiner Berufung gegen diesen Bescheid führte der Beschwerdeführer aus, die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice sei zu Unrecht von einer erstmaligen Antragstellung auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld am 20. August ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0428 E 20. Dezember 2001 RS 3 Stammrechtssatz Nach dem klaren Wortlaut des § 46 Abs 1 AlVG kommt es für die Qualifizierung eines Sachgeschehens als "Geltendmachung des Anspruches", an die das Gesetz den Beginn des Bezuges von Leistungen nach dem AlVG knüpft, auf die persönliche A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs1;AVG §10 Abs4;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Ausführungen des VwGH in E 23.10.2002, 2002/08/0041, ist festzuhalten, dass keine gesetzliche Bestimmung ein Verbot dahingehend enthält, das Antragsformular auch einer anderen Person als dem Arbeitslosen auszufolgen. Wie sich aus § 46 Abs. 1 AlVG e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer Notstandshilfe gemäß § 38 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 und § 58 in Verbindung mit §§ 44 und 46 AlVG (erst) ab dem 23. Juli 2001 gebühre. Die belangte Behörde ging dabei davon aus, dass der Beschwerdeführer vom 26. Oktober 2000 bis 13. Mai 2001 im Notstandshilfebezug gestanden und zuletzt vom 16. Mai 2001 bis 4. Jul... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §46 Abs1;AlVG 1977 §46 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/08/0116 E 9. Februar 1993 RS 3 Stammrechtssatz Das Arbeitslosengeld gebührt im zweiten Fall des § 46 Abs 5 AlVG, in dem für die Geltendmachung des bereits einmal geltend gemachten, aber unterbrochenen oder ruhenden Anspruches die "persönliche Wi... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz vom 7. Juli 2003 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer ab 4. Juli 2003 Arbeitslosengeld gebühre. Der Beschwerdeführer habe den Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld nicht innerhalb der (von der regionalen Geschäftsstelle auf dem bundeseinheitlichen Antragsformular) festgesetzten Frist, sondern erst am 4. Juli 2003 eingebracht. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand von 1. April 2000 bis zum 30. September 2000 in Bezug von Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Mit 1. Oktober 2000 wurde die zuletzt gewährte Notstandshilfe wegen Krankengeldbezuges eingestellt. Am 22. Dezember 2000 beantragte die Beschwerdeführerin unter Verwendung des bundeseinheitlich aufgelegten Formulars die Gewährung von Notstandshilfe. Zur vollständigen Ausfüllung und Beibringung aller erforderlichen Bescheinigungen wurde der Beschw... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0428 E 20. Dezember 2001 RS 3 Stammrechtssatz Nach dem klaren Wortlaut des § 46 Abs 1 AlVG kommt es für die Qualifizierung eines Sachgeschehens als "Geltendmachung des Anspruches", an die das Gesetz den Beginn des Bezuges von Leistungen nach dem AlVG knüpft, auf die persönliche A... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde am 28. September 1999 von der Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Graz (kurz: AMS Graz) ein Formular für die Stellung eines Antrags auf Notstandshilfe ausgehändigt. Unter der Rubrik "Was ist zu tun?" wird in dem Formular u.a. Folgendes ausgeführt: "1. Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus, damit wir Ihren Anspruch richtig berechnen können. 2. Bringen Sie zum Nachweis der Angaben die Dokumente aus der Checkliste (siehe Seit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs1 idF 1997/I/139;VwRallg;
Rechtssatz: Die in § 46 Abs. 1 dritter Satz AlVG 1997 idF BGBl. I Nr. 139/1997 enthaltene Wendung "innerhalb der von der regionalen Geschäftsstelle festgesetzten Frist" ist im textlichen Zusammenhang mit der erforderlichen Verwendung eines bestimmten, bundeseinhei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs1 idF 1997/I/139;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei der Prüfung des Vorliegens von triftigen Gründen iSd § 46 Abs 1 vierter Satz AlVG 1977 idF BGBl. I Nr. 139/1997 ist unbeachtlich, ob allenfalls auf Grund einer Beschäftigung kein Leistungsanspruch auf Notstandshilfe gegeben war.(Hier: Die belB... mehr lesen...
Auf Grund ihres Antrages vom 14. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführerin (formlos) Arbeitslosengeld zuerkannt. Mit Schreiben vom 16. Februar 1996 teilte das Amt für Jugend und Familie der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien mit, dass die Beschwerdeführerin für ihre nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft befindlichen minderjährigen Kinder Susanne und Catherina-Maria laut Vergleich vom 15. Dezember 1992 zu einer Unterhaltsleistung von monatlich S 660,-- für jedes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs1;AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/08/0146 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0428 E 20. Dezember 2001 RS 1(hier vergleichbarer Sachverhalt) Stammrechtssatz Der Beschwerdeführer erachtet sic... mehr lesen...
Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 23. November 1999 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer gemäß § 17 iVm §§ 44 und 46 AlVG das Arbeitslosengeld ab dem 22. November 1999 gebühre. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe die Abgabefrist bis zum 21. Juni 1999 nicht eingehalten und den Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld erst am 22. November 1999 beim Arbeitsmarktservice abgegeben. In seiner Berufung gegen diese... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0428 E 20. Dezember 2001 RS 3 Stammrechtssatz Nach dem klaren Wortlaut des § 46 Abs 1 AlVG kommt es für die Qualifizierung eines Sachgeschehens als "Geltendmachung des Anspruches", an die das Gesetz den Beginn des Bezuges von Leistungen nach dem AlVG knüpft, auf die persönliche A... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs1;
Rechtssatz: Gerade deswegen, weil gemäß § 46 AlVG ein Antrag auf Zuerkennung von Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung wirksam nur mittels des bundeseinheitlich aufgelegten Formulars gestellt werden kann, welches ein potenzieller Antragsteller nur durch Ausfolgung seitens des AMS erhalten kann, trifft die re... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/08/0097 E 7. Juli 1992 RS 3 Stammrechtssatz Die auf einer unrichtigen Rechtsauskunft des zuständigen Sachbearbeiters beruhende Unterlassung einer dem § 46 Abs 1 AlVG entsprechenden Antragstellung ist nicht einer solchen Geltendmachung mit den Rechtswirkungen des §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs1;AVG §13a;
Rechtssatz: Die Verwendung des bundeseinheitlich aufgelegten Formulars für die Antragstellung auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld, in dem auf die Rechtsfolge, dass dann, wenn der Arbeitslose die von der regionalen Geschäftsstelle festgesetzte Frist zur Abgabe des Antrages ohne trift... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige Polens, beantragte am 27. Februar 1997 die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Abweisung dieses Antrags nicht statt. Zur Begründung: dieser Entscheidung führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin erfülle nicht die Voraussetzung des § 7 Abs. 3 Z. 2 iVm § 7 Abs. 4 AlVG, da sie als ausländische Staatsangehörige nur über eine Au... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §16;AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §46 Abs1;AlVG 1977 §79 Abs28 idF 1996/201; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/03/0470 E 7. Juni 2000 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Gemäß § 38 AlVG in Verbindung mit § 17 Abs 1 AlVG gebührt die Notstandshilfe, sofern sämtliche Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht sei 14. November 1997 Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Vom 28. Juli 2000 bis 25. Juli 2001 wurde ihm Notstandshilfe zuerkannt. Vom 26. Juni 2001 bis 6. Juli 2001 wurde der Leistungsbezug durch Krankheit unterbrochen. Am 9. Juli 2001 sprach der Beschwerdeführer bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vor und gab die Beendigung des Krankenstandes bekannt. Die Weitergewährung der Notstandshilfe ab dem 7. Juli 20... mehr lesen...