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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §17 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/08/0097 E 7. Juli 1992 RS 3Stammrechtssatz
Die auf einer unrichtigen Rechtsauskunft des zuständigen Sachbearbeiters beruhende Unterlassung einer dem § 46 Abs 1 AlVG entsprechenden Antragstellung ist nicht einer solchen Geltendmachung mit den Rechtswirkungen des § 17 Abs 1 AlVG gleichzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080041.X04Im RIS seit
05.03.2003